(openPR) Es ist unstrittig: Ein Jäger erschießt am 06.06.2009 bei Tuchheim (Sachsen-Anhalt) einen Wolf. Der Jäger gibt es zu, die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage. Doch nun: Das Amtsgericht Burg beschließt am 12.05.2010 das Hauptverfahren nicht zu eröffnen (Az.: 21a Ds 444 Js 8652/09), „…weil der Angeschuldigte der ihm vorgeworfenen Tat nicht hinreichend verdächtig ist…“?!! Wieso das? Weil der Täter angibt, nicht genau gewusst zu haben, was er erschießt? Dies ist armselig und entgegen aller Regeln, die bei der Jägerausbildung eingepaukt werden, nämlich keinen Schuss auf ein Tier abzugeben, was nicht eindeutig erkannt worden ist. Die zweite Ausrede, man habe nicht mit einem Wolf rechnen können, hat ebenfalls einen faden Beigeschmack: Es war seit längerem bekannt, dass es sich um ein Gebiet handelt, in dem Wölfe bereits gesichtet worden waren. Das Versäumnis, sich ausreichend über sein Jagdgebiet zu informieren, soll nun vor Strafe schützen? Dieses ignorante, mindestens aber nachlässige Verhalten kann man nicht durchgehen lassen. Auch die Jagdverbände sollten sich für eine ausreichende Verfolgung der Tat einsetzen, wenn sie als anerkannte Naturschutzvereine für voll genommen werden wollen und wenn sie nicht in den Verdacht geraten wollen, ihren Mitgliedern sei jeder Vorwand recht, um eine in ihrer Szene umstrittene Tierart zu erlegen. Welcher Jäger muss sich denn jetzt noch Gedanken um den Wolfsschutz machen, wenn er nur behaupten muss, er wollte einen wildernden Hund eliminieren. Der Wolf ist eine streng geschützte Tierart deren Bestand in Deutschland noch lange nicht etabliert ist. Der Abschuss auch nur eines Tieres kann verheerende Folgen für die gesamte deutsche Wolfspopulation haben. Deshalb fordert der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. die Staatsanwaltschaft dringend auf, gegen die Klageabweisung des Amtsgerichtes Burg in dieser Sache vehement vorzugehen.









