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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz weckt Hoffnung auf bessere Zeiten für Pflegepersonal

01.08.201815:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Pflegepersonal-Stärkungsgesetz weckt Hoffnung auf bessere Zeiten für Pflegepersonal

(openPR) Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, mit dem die im Koalitionsvertrag und im Eckpunktepapier des BMG angekündigten Verbesserungen für das Pflegepersonal in Kranken- und Altenpflege realisiert werden sollen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn macht offensichtlich Ernst und nimmt den Krankenhäusern an einigen Stellen nun das Heft aus der Hand. „Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zeigt viele richtige Ansätze und könnte endlich eine Trendwende einleiten, wenn seine Umsetzung rasch und gut gelingt“, sagt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Schon viel zu lange warten professionell Pflegende darauf, dass ihre immense Arbeitsbelastung endlich politisch wahrgenommen und nachhaltig verändert wird. Dieses Potenzial hat das Gesetz, immer vorausgesetzt, es wird mit aller Konsequenz und ohne aus bisherigen Pflegeförderprogrammen bekannte Schlupflöcher realisiert. Vertrauen der Pflegenden wird die Politik erst dann wieder gewinnen, wenn sie in ihrem Berufsalltag spürbar positive Auswirkungen erleben. Das politisch durchaus glaubwürdig vermittelte Anliegen einer Entlastung des Pflegepersonals darf nicht noch einmal zur Mogelpackung werden.“



Aus Sicht des DBfK enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Aspekten, die kritisch geprüft bzw. in ihrer beabsichtigten Wirkung abgesichert werden müssen:
- Die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System der Krankenhäuser erfordert einen hohen bürokratischen Aufwand sowie engmaschige Kontrollen, aber die Vergangenheit hat immerhin erwiesen, dass darauf wohl nicht verzichtet werden kann. Durch Anforderungen an die Nachweispflichten und Kontrollmechanismen muss die nötige Transparenz gesichert werden.
- Sicherzustellen ist auch, dass Kosten, beispielsweise für Verwaltungsaufgaben, Arztassistenz, Kodieren, Reinigungstätigkeiten und weitere nicht-pflegerische Aufgaben, nicht per Definition nun den auszugliedernden Pflegepersonalkosten zugeschlagen oder pflegefremde Tätigkeiten an die Pflegenden zurückverlagert werden.
- Grundlage der künftigen Pflegepersonalkostenvergütung darf nicht die seit vielen Jahren unzulängliche Pflegepersonalausstattung innerhalb des DRG-Systems sein. Damit würde eine als patientengefährdend und mitarbeiterverschleißend einzustufende Personalsituation fortgeschrieben. Es führt kein Weg vorbei an einem analytischen Pflegepersonalbemessungsverfahren, das den tatsächlichen Pflegebedarf abbildet und verpflichtend zugrunde zu legen ist. Andere Wege können allenfalls als Übergangslösung dienen.
- Zusätzliche Mittel für mehr Pflegepersonal im Krankenhaus – zumal ohne Obergrenze – wecken sofort Begehrlichkeiten. Und wie wird „zusätzlich“ definiert? Längst planen Krankenhausleitungen, in 2018 freiwerdende Stellen nicht regulär zu besetzen, sondern mit etwas Zeitverzug als Stellenzuwachs zu deklarieren und so zusätzliche Geldmittel zu akquirieren. Es ist ohne Ausnahme sicherzustellen, dass diese zusätzlichen Mittel tatsächlich für mehr Pflegeleistung verwendet werden und in die direkte Pflege von Patienten durch Pflegefachpersonen fließen.
- Volle Refinanzierung von Tarifsteigerungen: Es sind strenge Anforderungen an Nachweispflicht und ggf. Rückforderung zu stellen, damit die Mittel nicht zweckentfremdet werden können.
- Vollstationäre Pflegeeinrichtungen erhalten Gelder für zusätzliches Pflegepersonal im Rahmen der Behandlungspflege. Hierbei darf nicht zugelassen werden, dass statt Fachkräften Helfer zum Einsatz kommen. Das würde die Fachkraftquote weiter aushöhlen und die Qualität der Behandlungspflege unzulässig absenken. Die hohe Teilzeitquote – häufig auch unfreiwillig – lässt den Einrichtungen genügend Spielräume, auch ohne Neueinstellung die Fachkraftkapazität zu erhöhen.

Offen bleibt die Frage der Investitionskostenfinanzierung für die Kliniken. Wenn künftig den Krankenhäusern das Pflegebudget zur Kompensation fehlender Investitionsmittel wegbricht, muss es Lösungen geben.

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