(openPR) Jochen Bülow, Landesvorsitzender und Bundestagsdirektkandidat im Wahlkreis 197 Altenkirchen-Neuwied, zu der Entscheidung des VG Koblenz über die von der Landesregierung angeordnete Schulschließung in Herkersdorf:
„Schon wieder muss ein Gericht die Landesregierung in die Schranken weisen, diesmal bei der von der ADD angeordneten Schulschließung in Herkersdorf im Landkreis Altenkirchen. Und schon wieder ist das Urteil eine Klatsche: Das Gericht bemängelt, dass die künftigen SchülerInnenzahlen nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Bei einem anderen Verfahren im Juni hatte die Landesregierung eine früher gegebene Bestandsgarantie für die Schule in Lieg im Kreis Cochem-Zell schlicht verschwiegen. Auch dies führte zum gerichtlichen Schließungsverbot.
DIE LINKE bemängelt seit langem, dass die im Schulgesetz festgelegten, starren Mindestgrößen oft an den örtlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten vorbeigehen. Man kann nicht in Sonntagsreden die Förderung des ländlichen Raums versprechen und montags gegen den breiten Willen der Bürgerschaft Schulschließungen exekutieren. Die Landesregierung ist dringend aufgefordert, hier – wie bei der Kommunalreform und der Kommunalfinanzierng – endlich zukunftsfeste, verlässliche, vor Ort akzeptierte und gesetzeskonforme Regelungen zu treffen“.













