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BSZ e.V. informiert: "MCE Zweite Zweitmarktportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG"

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(openPR) Zweitmarktfonds massiv in der Krise. Trotz Restrukturierungsmaßnahmen wird liquidiert. Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln. Der Zweitmarktfonds, der sich an Schiffsgesellschaften beteiligte, ist in der Krise. Trotz Restrukturierungsmaßnahmen hat sich der Fonds bisher nicht erholen können und wird liquidiert.



Als Anleger müssen Sie mit dem Totalverlust Ihres investierten Kapitals rechnen.

Mit dem genannten Fonds konnten sich Anleger an der „MCE Zweite Zweitmarktportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG“ (MCE 02 Zweitmarktportfolio) beteiligen. Es handelt sich bei dem Fonds um einen sogenannten Zweitmarktfonds. Die Gesellschaft beteiligte sich via Portfolio an einer Vielzahl von Schiffsgesellschaften. Den Anlegern wurde durch die Darstellung der Konzeption eine besondere Sicherheit suggeriert. Verstärkt wurde diese Annahme durch vermeintlich besondere und sicherheitsorientierte Auswahlkriterien.

Der Investitionsfokus lag dabei auf Containerschiffen der Größen 1.000 bis 6.500 TEU, die durchschnittlich vier bis 12 Jahre alt sein sollten. Ergänzend sollte sich die Gesellschaft an Tanker, Bulk-Carriern und vereinzelt an kleineren oder größeren Containerschiffen, Spezialschiffen und Mehrzweckfrachtern beteiligen. Das Investitionsvolumen wurde mit rund 27.2 Millionen Euro ausgewiesen. Laut Prospekt sollte der Fonds mindestens bis zum 31.12. 2020 laufen. Für diese Zeit wurde den Anlegern ein Vermögenszuwachs nach Steuern von jährlich sechs bis acht Prozent prognostiziert, gemessen am Beteiligungskapital.

Dieses Ziel wird die Gesellschaft definitiv nicht erreichen. Sie hat sich verspekuliert.

In Anbetracht, dass die Beteiligung im Jahr 2008 aufgelegt wurde und unmittelbarer Bezug zum Schiffsmarkt bestand, hätte seinerzeit bereits erkannt werden müssen, dass der Erfolg ausbleiben würde. Der negative Effekt wurde verschlimmert, weil der Schwerpunkt des Portfolios überwiegend auf Containerschiffen lag. Zum einen widersprach das der breiten Streuung und zum anderen war zum Zeitpunkt der Konzeptionsaufstellung absehbar, dass besonders dieser Schiffsmarktbereich von den Folgen der Überkapazitäten betroffen sein wird.

Die Anleger wurden zudem aufgefordert bei Restrukturierungsmaßnahmen mitzuwirken. Sie wurden bedrängt, Kapital nachzuschießen. Um den Druck auf die Anleger zu erhöhen, wurde ihnen bei Nichtleistung mit persönlichen Konsequenzen gedroht, was schlichtweg unseriös ist.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger, die die Beteiligungsgesellschaft „MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2“ gezeichnet haben. Nicht nur gegen die beratenden Banken, sondern auch gegen die sogenannten Gründungsgesellschafter des Fonds, weil der Zeichnungsprospekt fehlerhaft ist.

Die diesen Rechtsanwälten bekannten Zeichnungsempfehlungen der Banken erfolgten ab 2008, also zu einem Zeitpunkt, als auch das Charterratenniveau wegen der angewachsenen Übertonnage seinen steilen Sinkflug begann. Es war bereits klar absehbar, dass sich die Charterraten so schnell nicht wieder wird erholen werden. Im Gegenteil, sie mussten weiter fallen. Gleichwohl wurde in zahlreichen den Anwälten bekannten Beratungssituationen behauptet, die Beteiligung „MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2“ sei ein solides, sicheres Investment, das darüber hinaus attraktive Renditen verspreche. Die zahlreichen konkret bestehenden Risiken und Besonderheiten, die konkrete Absehbarkeit des Eintritts der Risiken, die hohen Weichkosten der Beteiligung, die nicht werthaltig in den Fonds flossen, oder die Tatsache, dass hinter dem Rücken der Anleger hohe Provisionen an den Vertrieb flossen, um dieses Investment „in den Markt zu drücken“.

So ließen die beratenden Banken ihre Kunden sehenden Auges in einen zusammenbrechenden Markt investieren.

Auch der Fondsprospekt selbst ist wenig erhellend im Hinblick auf die konkret bestehenden Risiken und die prekäre Marktsituation. Für das Fondsportfolio wurde angesichts der damaligen Marktaussichten mit völlig unrealistischen Einnahmen kalkuliert. Zudem wurde auch im Fondsprospekt nicht auf die zahlreichen, konkret bestehende Risiken im Zusammenhang mit der Investition hingewiesen.

Prospektfehler ermöglichen eine sogenannte Prospekthaftungsklage.

Sie können jetzt gemeinsam mit anderen Anlegern klagen, was die Kosten deutlich verringert. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben für Prospekthaftungsklagen eine besondere Strategie entwickelt, mit der wir die Kosten für jeden Anleger auf unter zehn Prozent seiner Beteiligungshöhe reduzieren können.

Darin enthalten sind Gerichts- und eigene Anwaltskosten im Klageverfahren sowie die Kosten für die Beteiligung an dem von diesen Rechtsanwälten initiierten Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.

Diese Rechtsanwälte vertreten bereits in anderen KapMuG-Verfahren gegen verschiedene Fonds bzw. deren Verantwortliche weit über 1.000 Anleger und die jeweiligen Musterkläger. Aufgrund der nachgewiesenen Expertise dieser Rechtsanwälte haben die Oberlandesgerichte jeweils den Musterkläger in verschiedenen Verfahren aus dem Kreis derer Mandanten ausgewählt.

Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln. Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung des Fonds verjähren unwiderruflich alle Ansprüche.

Zögern Sie daher nicht, sich Rechtsrat einzuholen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung Ihre Möglichkeiten zu Durchsetzung von Schadensersatzansprüche

Bei den unterschiedlichen BSZ e.V. Interessengemeinschaften haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Beteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MCE Zweitmarktportfolio vornehmen lasse.

Schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MCE Zweitmarktportfolio an.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf MCE Zweitmarktportfolio kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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