(openPR) Sanierungskonzept von Borussia Dortmund um 14, 2 Millionen Euro verfehlt.
Insidersverstoss bei Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Gesellschafterversammlung der MOLSIRIS Vermietungsgesellschaft
mbH & Co. Objekt Westfalenstadion KG am 28.09.2005
Obwohl Gesellschaften laut Wertpapierhandelsgesetz (§§ 15 WpHG) Ad-hoc-pflichtige Umstände umgehend mitteilen müssen, gab die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA erst am 21. September den Rekordverlust in Höhe von 78,7 Millionen Euro sowie andere Informationen für das Geschäftsjahr 2004/2005 bekannt. Die Kapitalrücklagen von 150 Millionen Euro sind vollständig aufgebraucht. Dazu kommt die mögliche Rückzahlung der 0,7 Millionen Euro Sponsorengelder, weil die Mannschaft die UEFA-Cup-Qualifikation nicht erreichte. „Den verlustreichen Verkauf einer Hotelimmobilie und den hieraus resultierenden Abbau von Verbindlichkeiten als Beleg für eine ‚erfolgreichen Umsetzung des Sanierungskonzeptes’ darzustellen, zeugt von Realitätsverlust. Vielmehr erzielten die Verantwortlichen gegenüber dem Sanierungskonzept einen zusätzlichen Verlust von 14,2 Millionen Euro. Damit ist das Sanierungskonzept schon jetzt als reine Makulatur anzusehen. Bei Fortsetzung der bisherigen Verlustquote ist eine Insolvenz wegen Überschuldung absehbar“, kommentiert der mit der Vertretung der BSZ® Interessengemeinschaft Borussia/Molsiris betraute Rechtsanwalt Dietmar Kälberer von KTAG Rechtsanwälte die fatale Situation.
Mit den nun per Ad-hoc-Mitteilung bekannt gewordenen Zahlen sind die Anleger des Westfalenstadions jedoch bereits vertraut, nachdem der Geschäftsführer von Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Herr Watzke, sie der MOLSIRIS Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Westfalenstadion KG, zur Weiterleitung an die 5.800 Anleger bereits am 7. September 2005 schriftlich mitgeteilt hatte. Rechtsanwalt Kälberer vermutet dazu: „Der Umstand, dass ein Verstoß gegen §§ 15 WpHG gemäß § 39 WpHG mit einem Bußgeld von bis zu 1,0 Millionen Euro bestraft wird, mag für Herrn Joachim Watzke im Hinblick auf den mitgeteilte Rekordverlust von 78,7 Millionen Euro wenig abschreckend sein.“
Bei Insolvenz des Hauptmieters droht den Anlegern nicht nur ein Totalverlust der Anlage, sondern auch eine weitergehende Haftung zumindest in Höhe des ausgezahlten Kommanditkapitals. Diese Situation wird von Borussia Dortmund und der Geschäftsleitung des Fonds systematisch verharmlost.
Am 28.09.2005 findet in den Geschäftsräumen der MOLSIRIS GmbH in Düsseldorf eine kurzfristig anberaumte Gesellschafterversammlung statt, bei der die Anleger vor allem der Geschäftsführung der MOLSIRIS GmbH eine Entlastung erteilen sollen. „Pikant daran ist, dass die MOLSIRIS GmbH den Anlegern zur Einladung auch Vollmachten für die Vertretung lautend auf die CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH beigelegt hat. Die CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft ist gemäß Seite 23 des Emissions-Prospekts jedoch mit der Verwaltung der Gesellschafts-Angelegenheiten der Molsiris KG beauftragt. Im Ergebnis stimmt damit die CFB letztlich auch über ihre eigene Entlastung ab“, merkt Kälberer an.
Weiter soll in der Versammlung ein Beirat, bestehend aus drei Personen, statuiert werden. Erklären nach den zur Abstimmung gestellten Vertragsregelungen mehr als zehn Gesellschafter ihr Einverständnis zur Übernahme des Amtes, so darf die Geschäftsführung der MOLSIRIS GmbH zehn Gesellschafter auswählen und die Wahl der Beiräte auf den Kreis dieser zehn Gesellschafter beschränken. Die MOLSIRIS GmbH muss also nur dafür sorgen, dass sich mindestens zehn „MOLSIRIS-freundliche“ Gesellschafter zur Wahl stellen, um die Zusammensetzung dieses Beirats komplett zu bestimmen.
Nach Ansicht der Anlegerschutzanwälte passt dieses Verhalten zu den sonstigen Geschäftspraktiken der Fondsinitiatoren. KTAG Rechtsanwälte forderten eine außerordentliche Gesellschafter-Versammlung vor dem Hintergrund der von KTAG Rechtsanwälte erstatteten Strafanzeige gegen die Molsiris GmbH, CFB und Alibora Verwaltungs- und Treuhand GmbH vom 14. Juni dieses Jahres. Auf der Gesellschafterversammlung vom 14. März wurde die Zustimmung zur Sanierungslösung der Anleger durch eine unwahre Information über eine angeblich nicht bestehende Nachhaftung der Kommanditisten erschlichen. Zudem ist zu klären, ob die Zustimmung zum Sanierungskonzept überhaupt rechtmäßig erfolgte.
Im Gesellschafterbeschluss vom 14. März 2005 war Bedingung für die Zustimmung, dass zuvor unter anderem eine Stundung der fälligen Gewerbesteuer in Höhe von 5 Millionen Euro vereinbart wurde und die Finanzierung der notwendigen Investitionen zur Fussball-Weltmeisterschaft 2006 zugesagt werden. Weder Borussia Dortmund noch die Molsiris GmbH haben bislang nachgewiesen, ob diese Bedingungen zum Zeitpunkt der Zusage erfüllt waren.
„Bislang gehen die wenigsten Anleger gegen die Fondsinitiatoren vor. Der Grund ist dafür liegt auf der Hand: Anleger, deren Namen und Anschrift allein dem Treuhänder und der Molsiris GmbH bekannt sind, werden weder über die beantragte Gesellschafterversammlung, noch über die obigen Vorwürfe informiert. Erst abgezockt, dann abgeblockt! Kunden der Commerzbank sollten sich vor einer zukünftigen Fondsanlage mit dem Geschäftsgebaren der Commerzbanktöchter vertraut machen“, erklärt BSZ® Anlegerschutzanwalt Kälberer.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Borussia/Molsiris“ bietet Betroffenen die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihren Schaden fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaft durchgesetzt werden.
Die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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