(openPR) Gegenüber Rückforderungsansprüchen des Insolvenzverwalters zu erhaltenen Ausschüttungen wird - je nach Einzelfall - richtigerweise zu prüfen sein, inwieweit diesem Forderungsbegehren Rechtsansprüche, etwa wegen Falschberatung - auch Dritter- entgegengehalten werden können.
Es besteht allerdings die Möglichkeit die Klagebegründung der Insolvenzverwaltung bereits auf der rechtlichen Primärebene, d.h. zum Vortrag in der Klagebegründung selbst anzugreifen:
Soweit die Insolvenzverwaltung dem angerufenen Gericht den Rückforderungsbetrag in der Klagebegründung anhand rechnerisch einfacher Musterbeispiele vorrechnet, ist dies angreifbar und dürfte rechtlich nicht ausreichen, um qualifizierte Richter von der Schlüssigkeit des Klagebegehrens überzeugen.
Insbesondere wird der Insolvenzverwaltung abzuverlangen sein, darzulegen, welche Buchungsbewegungen des jeweiligen Investors stattgefunden haben und inwieweit diese in concreto das Eigenkapitalkonto der Beteiligungsgesellschaft involviert haben.
Darüber hinaus werden sich die Insolvenzverwalter entgegenhalten lassen müssen, dass die Beteiligungsgesellschaft bzw. deren Geschäftsführung aufgrund der Geschäftsabwicklung und Beteiligungsverwaltungen wissen musste, wie es um die Eigenkapitalentwicklung stand. Das deutsche Zivilrecht sieht Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Rückforderung von Leistungen vor, die in Kenntnis mangelnder Leistungspflicht erbracht worden sind.
Die Tatsache, dass - zumindest in Einzelfällen - die Insolvenzverwaltung Prozesskostenhilfe für derartige Verfahren beantragt, um damit auf Kosten des Steuerzahlers derartige diese Prozesse durchzusetzen, ist ein weiterer pikanter Aspekt dieser Verfahren.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Falk Capital" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entschei-dung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung












