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Falk-Fonds 71: Rückforderungsklagen des Insolvenzverwalters Nachmann

Bild: Falk-Fonds 71: Rückforderungsklagen des Insolvenzverwalters Nachmann
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(openPR) BSZ® Vertrauensanwälte CLLB-Rechtsanwälte vertreten zahlreiche geschädigte Anleger. In den letzten Wochen wurde zahlreichen Anlegern des Falk-Fonds 71 eine Klage des Insolvenzverwalters Nachmann auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen zugestellt. Dasselbe droht den Anlegern des Falk Fonds 68.



Nach Auffassung von Rechtsanwalt Franz Braun, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte sind die Rückzahlungsforderungen in den allermeisten Fällen jedoch schon deshalb nicht berechtigt, weil der Insolvenzverwalter der falsche Anspruchsteller ist. Der Insolvenzverwalter kann diejenigen Anleger, die über die Treuhänderin beigetreten sind, nämlich nicht als Gesellschafter in Anspruch nehmen und etwaige Ansprüche der Treuhänderin konnten wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses auch nicht an den Insolvenzverwalter abgetreten werden.

Überdies wurde eine Vielzahl der Anleger beim Erwerb der Beteiligung über die Gefahr einer möglichen Rückforderung von Ausschüttungen nicht aufgeklärt. Zudem erfolgte oftmals auch keine Aufklärung darüber, welche Risiken insgesamt mit der Beteiligung verbunden sind. So wurden viele Anleger nicht auf das Risiko eines Totalverlustes und auf die fehlende bzw. sehr eingeschränkte Fungibilität (Weiterveräußerbarkeit) der Fonds hingewiesen. Dies kann nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte dem Rückforderungsbegehren des Insolvenzverwalters entgegen gesetzt werden.

Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von Anlegern verschiedenster Falk-Fonds vertritt, wurde von zahlreichen Anlegern des Falk Fonds 71 mit der rechtlichen Vertretung in den Klageverfahren beauftragt. Derzeit wird eine umfangreiche Verteidigungsstrategie erarbeitet.

Daneben sollten in jedem Fall auch Ansprüche gegen den jeweiligen Anlageberater berücksichtigt werden. Im Falle einer Falschberatung sind die Anleger nämlich selbstverständlich auch von den aktuellen Forderungen des Insolvenzverwalters freizustellen.

Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte konnte erst kürzlich wieder in zwei Entscheidungen des OLG München eine vollständige Rückabwicklung von Beteiligungen am Falk-Zinsfonds, Falk-Fonds 60 und Falk-Fonds 66 gegenüber einem Anlageberater erreichen, da dieser die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Anlage in den Falk-Fonds aufgeklärt hatte. Außerdem wurde in zahlreichen Fällen auch eine vergleichsweise Lösung gefunden.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Falk Capital " anschließen.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Ver-fehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:

Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,

• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung

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