(openPR) München, 29. Juni 2018.
Neurofeedback wird als Behandlungsoption für ADHS in der überarbeiteten Leitlinie „ADHS bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen“ (AWMF-Registernummer 028-045) aufgeführt.
Als Behandlungsoption mit moderater Evidenz kann Neurofeedback als ergänzende Maßnahme im Rahmen eines Behandlungsplanes bei ADHS für Kinder, die älter als sechs Jahre sind, eingesetzt werden.
Es wird empfohlen mittels gut untersuchter Protokolle zu trainieren und eine ausreichend lange Behandlungsdauer (mind. 25 bis 30 Sitzungen) festzulegen. Außerdem sollte Neurofeedback, als Intervention auf verhaltenstherapeutischer Basis, von entsprechend ausgebildeten Therapeuten mit fundierten Kenntnissen in dieser Therapiemethode durchgeführt werden.
Die Leitlinie richtet sich an Personen, die beruflich mit der Diagnostik, Therapie oder Prävention von ADHS zu tun haben, z.B. Ärzte, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten aber auch Lehrer.
In einem evidenz- und konsensbasierten Verfahren haben Experten verschiedener Verbände und Fachgesellschaften, darunter federführend die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN) und die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. (DGSPJ), Empfehlungen für die Diagnostik und Therapie einer AD(H)S bzw. Hyperkinetischen Störung ausgesprochen und diese mit einem Empfehlungs- bzw. Evidenzgrad beurteilt.
Die überarbeitete Leitlinie „ADHS bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen“ (AWMF Registernummer 028-045) wurde am 22.06.2018 veröffentlicht und ist auf dem AWMF-Portal abrufbar: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/028-045.html.


