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Entschuldungsoffensive

21.09.200609:19 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Schuldenregler e.V. startet eine deutschlandweite Entschuldungsoffensive

Mit mehr als 35 Servicepoints geht der Verein Schuldenregler e. V. in Deutschland an den Start. Sein Ziel ist es, möglichst vielen überschuldeten Menschen zu helfen. Dabei ist Eile geboten, denn die gesetzlichen Grundlagen zur privaten Entschuldung sollen demnächst wohl sehr zu ungunsten der Schuldner geändert werden.



Der Schuldenregler e.V. verfolgt eine völlig andere Strategie, als die meisten Schul-denberater. Wir vom Schuldenregler e.V. glauben, dass Schulden nicht beraten werden müssen, schon gar nicht für viel Geld oder mit ewig langen Wartezeiten. Denn die Schulden sind bereits da, und die Betroffenen haben weder Zeit noch Geld, um sich aus ihrer meist ausweglosen Situation zu befreien. Schulden müssen reguliert werden. Nur wer seine Schulden möglichst zügig regelt, hat wieder eine Chance, in ein normales Leben zurückzukehren, das heißt, Arbeit zu haben oder zu bekommen und seine Familie zu ernähren.

Um dieses Ziel zu erreichen, bedient sich der Schuldenregler e.V. nicht nur der Kompetenz seiner Mitglieder und Mitarbeiter, sondern bietet mit 35 ‚Servicepoints’ in ganz Deutschland
Anlaufstellen für alle Hilfesuchenden. Im ‚Servicepoint’ steht dem Betroffenen/Schuldner ein Computer zur Verfügung, mit dem er seine Daten selbständig oder mit Hilfe eines Servicepoint-Mitarbeiters in dem sogenannten Schulden- und Insolvenz-Management-System erfassen kann. Das System steht unter www.schuldenregler.de natürlich jedem Interessenten auch ohne Besuch des ‚Servicepoints’ zur Verfügung.

Erfolgreiches Insolvenzverfahren

Die eingegebenen Daten bilden die Grundlage zur Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches bzw. zur Beantragung des Insolvenzantrages. Die Eingabe der Daten ist kostenlos und verpflichtet zu nichts. Die Daten können jederzeit, wenn gewünscht, gelöscht werden. Wenn ein außergerichtlicher Einigungsversuch durchgeführt werden soll, generiert das System alle notwendigen Unterlagen vollautomatisch, und druckt diese aus.
Die Gebühren dafür betragen einmalig 79,00 Euro.

Sollte der außergerichtliche Einigungsversuch scheitern, kann dies vom Schuldenregler e.V.
als „anerkannte Stelle“ bestätigt werden. Diese Bestätigung schafft dann die Voraussetzung für den nächsten Schritt. Gegen eine Gebühr von 19,- € erstellt das System alle nötigen Unterlagen, um bei Gericht den Insolvenzantrag zu stellen. Der Schuldner muß sie einfach noch unterschreiben und absenden.

Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, legt das Gericht anhand der Fakten des Insolvenzantrages die Wohlverhaltensphase fest, d. h., es wird bestimmt, wie viel Geld nach Abzug des Mindestbehaltes an welche Gläubiger zu zahlen ist. Diese Periode erstreckt sich laut Gesetz über 6 Jahre. Bedient der Schuldner innerhalb dieser Zeit nach den Vorgaben des Gerichts seine Gläubiger, kann er am Ende einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Diesem wird, wenn keine Schwierigkeiten aufgetreten sind, auch meist entsprochen. Dann wäre der Schuldner seine Schulden nach Ablauf der 6 Jahre los. Und zwar unabhängig davon, wie viel von seinen Schulden er tatsächlich getilgt hat.


Schneller und günstiger kann niemand helfen

Wenn die hilfesuchenden Schuldner über keinerlei finanziellen Mittel verfügen, können sie bei ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein bei Gericht beantragen (Antragskosten 10,-€). Die weiteren Verfahrenskosten übernimmt dann der Staat.
Der Schuldenregler e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, die sich ausbreitende Armut in Deutschland mit seinem praktischen Schuldenreglungsverfahren schnellstmöglich in den Griff zu bekommen.

Der Verein plant, bis Ende des Jahres bis zu 80 Servicepoints im ganzen Bundesgebiet zu errichten. Er sucht zur Mithilfe erfahrene Menschen (über 40 Jahre alt), die Ihre Lebens- und Berufserfahrungen an Ratsuchende weiter geben wollen.

Gesucht werden
• Menschen, die bereits eine Insolvenz durchgemacht haben.
• Menschen, deren berufliche Kenntnisse unverzichtbar sind
(z. B. Banker, Wirtschaftsprüfer, Dipl.Ingenieure u.s.w.)
• Menschen, die ihr Know-How, ihr Potential an Wissen und
Fachkompetenz weitergeben möchten
• Also: Menschen die Ahnung vom Leben haben.

Parallel dazu suchen wir aber auch Mitglieder, mit deren Hilfe wir gesellschaftspolitisch aktiv werden können sowie Sponsoren und stille Teilhaber, die unser Vorhaben finanziell unterstützen.

Vorteile des Schuldenregler.de auf einen Blick:

• Die Benutzung des Schuldenregler.de erspart monatelange Wartzeiten
• Der Schuldenregler.de kostet maximal 98,- € (79,- € für den außergerichtlichen Einigungsversuch und 19,- € für den Insolvenzantrag)
• Der Schuldenregler.de ist einfach zu bedienen, jeder Schritt wird ausführlich erklärt
• Der Schuldenregler.de gibt Hilfe zur Selbsthilfe und vermeidet Probleme durch unseriöse Finanzberater
• Schuldner, Rechtsanwälte, Gerichte und Beratungsstellen können mit Hilfe des Schuldenregler.de schnell und unbürokratisch die Insolvenz abwickeln. Das spart allen Beteiligten viel Zeit und Geld
• Der Schuldenregler.de ist das effektivste und umfassendste System auf dem Markt

• Voraussetzungen für den Schuldenregler.de :
• Internetzugang und 1 bis 2 Stunden Zeit zur Dateneingabe
• Aufstellung aller Gläubigerforderungen
• Ein paar Briefumschläge und Briefmarken.
• Maximal 98,- € Gebühren für die Nutzung des Schuldenregler.de

Wenn Sie unser System testen möchten, melden Sie sich (als „Schuldner“) unverbindlich und kostenfrei unter http://www.schuldenregler.de an. Geben Sie als Schuldnername bitte Presse_Test ein, um das System für Testzwecke frei zu schalten.

Wenn Sie die Mandantenversion für Rechtsanwälte und Schuldenberatungsstellen testen möchten, melden Sie sich unter http://www.insoplaner.de an. Als Firma geben Sie bitte Presse_Test ein, um das System für Testzwecke frei zu schalten.

Das Ende der Verbraucherinsolvenz ?

Drei Millionen überschuldete Haushalte stecken in Deutschland in der sozialen Abwärts-spirale, aus Armut und meist auch wegen Arbeitslosigkeit. Doch lediglich 1,5 % der Betroffenen machen jährlich von der Möglichkeit der sogenannten Privatinsolvenz Gebrauch. Doch das scheint der gegenwärtigen Regierung mittlerweile zu kostspielig zu sein. Da rund 80% der Schuldner selbst die Kosten für das Insolvenzverfahren (rd. 1500,- bis 2200,- € ) nicht aufbringen können, musste bislang Vater Staat einspringen.

Was steckt hinter dem geplanten Entschuldungsverfahren ?
In der Bund-Länder-Kommission wird derzeit eine neue Gesetzesvorlage beraten, die vor allem mittellose Schuldner noch weiter ins soziale Abseits drängt. Geplant ist, den Ärmsten der Armen den Weg in die Privatinsolvenz zu verwehren. Ihnen soll in Zukunft nur das so- genannte Entschuldungsverfahren offen bleiben. Doch das birgt einige Tücken und bringt Verschlechterungen mit sich. Bietet das Insolvenzverfahren Gläubigerschutz, bei dem Zwangsvollstreckungen unzulässig sind, so soll die Zwangsvollstreckung im Entschul-dungsverfahren uneingeschränkt möglich sein. Das bedeutet für die Betroffenen, es wird für sie in Zukunft noch schwieriger werden, eine Arbeit zu finden oder zu behalten und Schulden abzubauen.

Schuldner 2. Klasse ?
Doch es kommt noch schlimmer. Die sogenannte Wohlverhaltensphase, in der Leben nur am Rande des Existenzminimums möglich ist, wird von 6 auf 8 Jahre verlängert. Das Licht am Ende des Tunnels wird dunkler, die Motivation des Schuldners weiter geschwächt. Sollten diese Vorschläge Gesetz werden, muss der Schuldner sich demnächst allein durch das Entschuldungsverfahren kämpfen. Ein Treuhänder, wie im Insolvenzverfahren, ist aus Kostengründen nicht mehr vorgesehen. Besonders schlimm daran ist, dass Schulden, die aus welchem Grund auch immer, nicht im Entschuldungsverfahren angegeben wurden, bei dem Verfahren außen vor bleiben. Der Neuanfang ist also nur bei absolut korrekter Verfahrens-durchführung gegeben. Für Laien eine schwierige Aufgabe, bei einem derart komplexen Thema.

Anreiz zur Schuldentilgung
Doch auch die Regelinsolvenz wird voraussichtlich verschärft. Im Gespräch ist z. B. die Restschuldbefreiung nur noch zu erteilen, wenn ein bestimmter Teil der Schulden getilgt wurde oder die Dauer der Wohlverhaltensphase an bestimmte Tilgungsquoten zu koppeln. So will man vermeintlich den Anreiz erhöhen, seine Schulden möglichst rasch zu tilgen. Ob diese Rechnung aufgeht, bleibt abzuwarten.

Volkswirtschaftlicher Schaden
Was vom Justizministerium bei der geplanten Gesetzesänderung wohl nicht bedacht wurde, ist, dass noch mehr Menschen als bislang keinen Weg aus der Überschuldung finden werden. Sie werden auch in Zukunft auf Sozialleistungen angewiesen sein, anstatt wieder aktiv am Wirtschaftskreislauf teilzunehmen und Steuern zu zahlen. Doch die Sozialleistungen werden aus dem Budget eines anderen Ministeriums bzw. aus den Kassen der Kommunen gespeist. Das Justizministerium verbucht lediglich die Einsparungen der Verfahrenskosten.

Kontakt:
Alle Informationen auch abrufbar unter http://www.schuldenregler-ev.de/presse

Wenn Sie mehr über den ‚Schuldenregler e.V.’ oder das Programm Schuldenregler.de wissen wollen, wenden sie sich bitte an:

Schuldenregler e.V.
Ziegelanger 3
85253 Erdweg

Telefon: 08135-9915445
Telefax: 08135-939155

E-Mail Adresse: E-Mail
Pressekontakt: Martin Berlet , E-Mail
Internet-Adresse: http://www.schuldenregler-ev.de

Vorsitzende: Astrid Schwab
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: VR 200103
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §6 MDStV: Astrid Schwab
Online-Einsicht: https://handelsregister.justizregister.bayern.de/

Geeignete Stellen im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1:
Rechtsanwalt Jürgen Rebmann
An der Bleiche 51,
00734 Nordhausen,
Tel.: 03631 4710980
Ansprechpartner: Herr Rainer Diergardt und Herr Tilmann Kohler

Informationen zum Schuldenregler e.V.

Der Verein wurde im April 2006 von Betroffenen gegründet, die bereits eine Insolvenz am eigenen Leib erfahren haben. Bei ihnen ist während des Verfahrens die Erkenntnis gereift, dass die Schuldenregulierung das wichtigste ist. Eine Beratung ist für viele Menschen gar nicht möglich, man denke nur an 6 Monate Wartezeiten bei den Schuldenberatungsstellen. Auch private Schuldenberater bedeuten meist keinen Ausweg, denn Sie verlangen Gebühren, die der Schuldner gar nicht bezahlen kann. Daher war es wichtig, eine Möglichkeit zu finden, wie der bürokratische Akt der Entschuldung (außergerichtlicher Einigungsversuch und Insolvenzverfahren) möglichst einfach und verständlich jedermann zugänglich gemacht werden kann.

Dazu bedient sich der Verein eines webbasierten Systems, welches genau diese Kriterien erfüllt. Entwickelt wurde es, wie könnte es anders sein, von einem Betroffenen, der all die komplizierten Verfahrensschritte selbst durchschritten hat. Das System steht aber nicht nur Schuldnern offenen. Auch Rechtsanwälte und Schuldenberatungsstellen könnten es sofort für ihre Tätigkeit einsetzen. Vereinsmitgliedern steht zudem das Wissen einiger Experten zur Verfügung, um auch schwierige Situationen schnell und ohne viel Zeit- und Geldaufwand zu meistern. Genau das ist es, was Menschen in dieser schwierigen Situation brauchen: Schnelles und unbürokratisches Handeln! Es gibt ihnen den Lebensmut zurück, den viele längst verloren haben.

Der Verein arbeitet zudem mit einem Rechtsanwalt zusammen und erfüllt die Kriterien der „geeigneten Stelle“ und kann somit z. B. auch das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches bestätigen. ( Diese Bestätigung ist die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens).

Der Verein finanziert sich aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und einem Teil der Gebühren die für die Nutzung der Webplattformen anfällt. Über 300 Anmeldungen in den letzen 6 Monaten sind eine ermutigende Bilanz. Wir hoffen, die neu eingerichteten ‚Servicepoints’ (35) in den nächsten Monaten weiter zu erhöhen. Wir schaffen damit nicht nur neue Arbeitsplätze, sondern leisten Menschen in Not konkrete Hilfe. Bitte helfen auch Sie mit, den Verein bekannt zu machen. Denn ein Land voller Schuldner, die nur von Sozialleistungen leben, kann nicht das Ziel einer demokratischen Gesellschaft sein.

Die Auflistung unserer Servicepoints mit einer Kurzbeschreibung finden Sie unter:
http://www.schuldenregler-ev.de/komzedeu

Bis Ende des Jahres plant der Verein, bis zu 80 Servicepoints im ganzen Bundesgebiet zu errichten. Gesucht werden dafür erfahrene Mitmenschen (über 40 Jahre alt), die ihre Kenntnisse an Ratsuchende weiter geben möchten, d. h.

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