(openPR) Im Jahr 2015 wurde bekannt, das Volkswagen zur Umgehung gesetzlich vorgegebener Grenzwerte für Autoabgase manipulierte. Die Abschalteinrichtungen wurden am 15. Januar 2013 mit einer EU-Verordnung in dieser Form verboten.
Am 29.05.2018 urteilte das Verwaltungsgericht Köln (AZ: 18 L 854/18) das Fahrzeughalter das Dieselupdate für Fahrzeuge aufspielen lassen müssen.
Am 18.06.2018 meldete der Norddeutsche Rundfunk, dass Fahrzeughalter nun mit Stilllegungen zu rechnen haben, wenn das Dieselupdate nicht aufgespielt wird.
Die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde kann aufgrund rechtlicher Grundlagen keine Ausnahmen erlassen und ist verpflichtet den Halter aufzufordern, dieses Update aufspielen zu lassen. Die Verfahrenskosten muss der Bürger tragen.
„Ein Unding“, so Lübbert, Landesvorsitzender der Jungen Freien Wähler Mecklenburg-Vorpommern.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben guten Glaubens Fahrzeuge erworben.
Lübbert sagt ausdrücklich: „Hier ist die Politik gefragt und muss sich dafür einsetzen, dass die Fahrzeughersteller, also VW und Co. und nicht die Bürger, in die Pflicht genommen werden. Wir FREIE WÄHLER haben uns damals schon ausgesprochen, die Hersteller in die Pflicht zu nehmen. Daran halten wir fest und werden weiterhin Druck ausüben.“













