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Zorn Reich Wypchol Döring

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Pressekontakt – Medienanfragen Die Rechtsanwälte Zorn Reich Wypchol Döring stehen ihnen gerne bzgl. unserer Publikationen und im Rahmen unserer Expertise Rede und Antwort. Ob Radio, Presse oder Fernsehen – unsere kompetenten Interviewpartner beziehen Stellung zu aktuellen Rechtsthemen und erläutern rechtliches Hintergrundwissen. Ihre Anfrage richten Sie bitte an: Zorn Reich Wypchol Döring Rechtsanwälte in Sozietät Wetzlarer Str. 95 35398 Gießen DE / Germany reich@anwaelte-giessen.de Telefon: +49 (0)641 20 21 21 Telefax: +49 (0)641 28 73 0

Über das Unternehmen

Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen
Rechtsanwalt Jörg Reich

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Der aus dem Rheinland stammende Rechtsanwalt Jörg Reich absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Die bereits 1998 aufgenommene Tätigkeit in der damaligen Rechtsanwaltskanzlei Edgar Zorn motivierte ihn zum zügigen Abschluss seines Studiums und zur Ergreifung des Berufes des Rechtsanwaltes. Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Gießen setzte er seine praktische Kanzleitätigkeit fort. Im Rahmen seiner Wahlstation konnte Rechtsanwalt Jörg Reich wertvolle Auslandserfahrungen in Südafrika, in der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Hahn & Hahn INC, Hatfield, Pretoria, gewinnen.

Weitere Auslandsaufenthalte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfolgten unter anderem in Asien und erneut im südlichen Afrika.

Anfang 2004 gründete Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn mit dem damals erst 29 jährigen Rechtsanwalt Jörg Reich die Anwaltssozietät Zorn & Reich.

Rechtsanwalt Jörg Reich:

„Das Berufsbild des Rechtsanwaltes hat sich gewandelt, auch wenn einige davon ausgehen, dass ihnen dieser Wandel erst bevorstünde. Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung am Kunden, für den neben dem „Wie“ – der Leistungserbringung am Ende das Ergebnis zählt.“

…ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und dort Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Bank- und Kapitalmarktrecht“ und “Verkehrsrecht“

Rechtsanwalt Jörg Reich berät im Bereich Kapitalanlagen, Anlegerschutz und Bankenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Zertifikate, Anleihen, Schrottimmobilie, Wind-, Solar- und Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt). Daneben berät er Unternehmen und Privatpersonen bei notleidenden Finanzierungen von Investitionsprojekten, Immobilien oder Automobilen (Umfinanzierung/ Umschuldung/ Vorfälligkeitsentschädigung/ Restschuldbefreiung).

Aktuelle Pressemitteilungen von Zorn Reich Wypchol Döring
Bild: Geschlossene Fonds, Aufbau Ost, finanzielle Tragödie, emotional verdrängt
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Geschlossene Fonds, Aufbau Ost, finanzielle Tragödie, emotional verdrängt

Blühende Landschaften hatten die Politiker versprochen und nicht selten mit ihrem Konterfei für Anlageprodukte aktiv geworben. Aufbau Ost, eine gute Sache und hochwertige Immobilien bei dem daniederliegenden Immobilienmarkt eine tot sichere Investition. Anleger aller Einkommensschichten und Berufsgruppen sind mit redlichen Absichten und im Glauben an eine sichere und gemeinnützigen Investition unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten, die nicht selten kein rein finanzielles Problem blieb. Oft führten Beteiligungen, auch Mehrfachbeteili…
09.11.2011
Bild: Leasingschlussabrechnungen wegen erhobener Umsatzsteuer oftmals fehlerhaftBild: Leasingschlussabrechnungen wegen erhobener Umsatzsteuer oftmals fehlerhaft
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Leasingschlussabrechnungen wegen erhobener Umsatzsteuer oftmals fehlerhaft

Zum Ende eines Leasingvertrages kommt nicht selten die böse Überraschung, unabhängig davon, ob auf Kilometerbasis abgerechnet wird oder es sich um ein Restwertleasingvertrag handelt. In der Vergangenheit sind gerade die Restwertleasingverträge aufgrund zu hoch kalkulierter Restwerte in die Medien gekommen. Unabhängig davon ob ein Restwertausgleich (bei Restwertleasing) oder aber Mehrkilometer (bei Kilometerleasing) oder tatsächliche oder angebliche Schäden am Fahrzeug bei der Schlussrechnung in Rechnung gestellt werden ist auf all diese Ford…
06.09.2011
Bild: Will der Zessionar einer Altgrundschuld in das Grundstück vollstreckenBild: Will der Zessionar einer Altgrundschuld in das Grundstück vollstrecken
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Will der Zessionar einer Altgrundschuld in das Grundstück vollstrecken

... hat er im Klauselerteilungsverfahren den Eintritt in den Sicherungsvertrag nachzuweisen (zrwd) Gießen: In einem Urteil vom 30. März 2010 hat der Bundesgerichtshof neue Anforderungen an die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung für die Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite geschaffen. Nunmehr hat -zumindest bei sog. „Altgrundschulden“- der neue Gläubiger (Zessionar) den Nachweis zu führen, dass er in den Sicherungsver-trag zwischen Grundstückseigentümer und bisherigem Gläubiger eingetreten ist. Eine Grundschuld dient meist der dinglic…
30.08.2010
Bild: Vorsicht: „Kalte Räumung durch den Vermieter“ ist „verbotene Selbsthilfe“Bild: Vorsicht: „Kalte Räumung durch den Vermieter“ ist „verbotene Selbsthilfe“
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Vorsicht: „Kalte Räumung durch den Vermieter“ ist „verbotene Selbsthilfe“

Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Urteil vom 14. Juli 2010 – VIII ZR 45/09 Einem Vermieter ist es nicht gestattet, eigenmächtig und eben ohne einen Räumungstitel in den Händen zu halten, eine Wohnung zu leeren, die er für nunmehr unbewohnt hält, weil der Mieter offenbar verschwunden ist. Der Vermieter muss zuvor einen entsprechenden Gerichtsbeschluss einholen. Räumt der Vermieter dennoch – eigenmächtig -, dann trifft ihn einerseits eine besondere Obhutspflicht für die Gegenstände des (verschwundenen) Mieters, der jederzeit wieder in der Nähe…
23.07.2010
Bild: Sturmschaden - Olivia - Versicherungsschutz? Was bei der Geltendmachung von Sturm- und WasserschädenBild: Sturmschaden - Olivia - Versicherungsschutz? Was bei der Geltendmachung von Sturm- und Wasserschäden
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Sturmschaden - Olivia - Versicherungsschutz? Was bei der Geltendmachung von Sturm- und Wasserschäden

...zu beachten ist: Zwei Tage nachdem das Sturmtief Olivia über Deutschland hinwegfegte ist es für Geschädigte Zeit Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen. Bei der Schadensabwicklung ist Nachfolgendes zu beachten: Unverzüglich den Schaden bei der Versicherung melden und sich die Meldung mit einer Schadennummer bestätigen lassen. Sollten sich mehr oder neue Schäden im Laufe der Aufräumarbeiten zeigen, gleich nachmelden. Mit der Versicherung absprechen, ob ein Gutachten eingeholt wird, oder ob ein Kostenvoranschlag reicht. In beiden Fällen, G…
16.07.2010
Bild: Wohnung renoviert – ohne dazu verpflichtet zu sein? Mietrecht aktuellBild: Wohnung renoviert – ohne dazu verpflichtet zu sein? Mietrecht aktuell
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Wohnung renoviert – ohne dazu verpflichtet zu sein? Mietrecht aktuell

..., Rechtsanwalt Dominic Döring, Gießen, informiert: Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes waren Schönheitsreparaturen in der Vergangenheit ungerechtfertigt dem Mieter aufgebürdet, so dass der ehemalige Mieter unter Umständen seine Renovierungskosten von seinem Ex-Vermieter zurückfordern kann. Ansatzpunkt ist hierbei die Frage, ob im Mietvertrag eine Endrenovierungsklausel vorhanden war und diese Klausel unwirksam ist. Dies ist wohl nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei vielen älteren Mietverträ…
25.08.2009
Bild: Lehman – Gericht entscheidet zu Gunsten des Anlegers, Bank- und Kapitalmarktrecht aktuell
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Lehman – Gericht entscheidet zu Gunsten des Anlegers, Bank- und Kapitalmarktrecht aktuell

...Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert: Das lang erwartete und schon einmal verschobene Urteil des Landgericht Hamburg ist nun zu Gunsten des Anlegers gesprochen worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bank ihre Aufklärungspflicht bei der Beratung dahingehend verletzte, dass sie den Anleger nicht über die fehlende Einlagensicherung bei diesem Anlageprodukt aufklärte. Darüber hinaus hatte die Bank ihr eigenes wirtschaftliches Risiko bzgl. dieses Produktes und die mit dem Vertrieb verbundene Gewinnmarge verschwiegen. Das Ei…
24.06.2009
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