openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Will der Zessionar einer Altgrundschuld in das Grundstück vollstrecken

Bild: Will der Zessionar einer Altgrundschuld in das Grundstück vollstrecken
Mit Recht für Sie da!
Mit Recht für Sie da!

(openPR) ... hat er im Klauselerteilungsverfahren den Eintritt in den Sicherungsvertrag nachzuweisen
(zrwd) Gießen: In einem Urteil vom 30. März 2010 hat der Bundesgerichtshof neue Anforderungen an die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung für die Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite geschaffen. Nunmehr hat -zumindest bei sog. „Altgrundschulden“- der neue Gläubiger (Zessionar) den Nachweis zu führen, dass er in den Sicherungsver-trag zwischen Grundstückseigentümer und bisherigem Gläubiger eingetreten ist.



Eine Grundschuld dient meist der dinglichen Absicherung der Forderung eines Gläubigers (Sicherungsgrundschuld). Grundsätzlich ist die Grundschuld aber forderungsunabhängig, so dass aus dieser eigenständig vollstreckt werden kann. Aus diesem Grund schließen Gläubiger und Schuldner einen schuldrechtlichen Sicherungsvertrag, der besagt, dass das Pfandrecht nur der Sicherung der Forderung dient. Einer vertragswidrigen Vollstreckung aus dem dingli-chen Recht kann der Schuldner alle relevanten Rechte und Einreden aus dem Sicherungsvertrag entgegenhalten.

Kommt der Schuldner mit seiner Rückzahlung in Verzug, kann sich der Forderungsinhaber eine vollstreckbare Aus-fertigung der zu Grunde liegenden notariellen Urkunde erteilen lassen und im Wege der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung in das Grundstück vollstrecken.

Tritt der Gläubiger die ihm zustehenden Ansprüche aus der Grundschuld an einen Dritten ab, findet also ein vertrag-liche Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite statt, kann sich der neue Gläubiger (Zessionar) die notarielle Urkunde „um-schreiben“ lassen. Zu diesem Zwecke hat er dem Notar die Rechtsnachfolge nachzuweisen.

Bisher war dazu die Abtretungserklärung in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form vorzulegen.

Für die Abtretung von Sicherungsgrundschulden hat der Bundesgerichtshof nunmehr ein weiteres Nachweiserforder-nis definiert: Nunmehr ist auch der „Eintritt in den Sicherungsvertrag“ dem Notar in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form nachzuweisen.

Dieses Erfordernis soll gewährleisten, dass die Rechtsposition des Schuldners durch die Abtretung an den neuen Gläubiger nicht verschlechtert wird. Ein gutgläubiger einredefreier Erwerb der Grundschuld durch den Zessionar, der den Schuldner aller seiner Einreden und Recht aus dem Sicherungsvertrag berauben würde, soll so ausgeschlossen werden. Auch gegen den neuen Gläubiger können so weiterhin Einwendungen, wie die Tilgung der abgesicherten Forderung und der Anspruch auf Rückgewähr des Grundpfandrechts geltend gemacht werden.

Unbeantwortet bleibt in der Entscheidung, wie dieser Nachweis zu erfolgen hat. Dies könnte einmal durch einen Sicherungsvertrag zwischen Neugläubiger und Grundstückseigentümer erfolgen. In der Praxis wird sich aber vermut-lich der einfachere Weg des Schuldbeitritts durchsetzen. Der Zessionar tritt in den zwischen Altgläubiger und Grundstückseigentümer geschlossenen Sicherungsvertrag ein, entweder mit ausdrücklicher Zustimmung des Siche-rungsgebers oder ohne sein Mittun im Wege des Vertrages zu Gunsten Dritter. Auf eine Zustimmung des Siche-rungsgebers kann verzichtet werden, da seine Rechtstellung sich verbessert.

Der Bundesgerichtshof lässt auch die Frage offen, ob der zusätzliche Nachweis des Eintritts in den Sicherungsvertrag nunmehr in jedem Fall vom Klauselerteilungsorgan (dem Notar bzw. Urkundsbeamten der Geschäftsstelle) zu prüfen ist.

Dies ist teilweise zu verneinen. Die Gefahr, des einredefreien gutgläubigen Erwerbs ist mit Einfügung des neuen § 1192 Absatz 1 a BGB im Rahmen des Risikobegrenzungsgesetzes ausgeschlossen. Für die Erteilung einer voll-streckbaren Ausfertigung der notariellen Urkunde an den Neugläubiger einer nach dem 19. August 2008 bestellten Grundschuld genügt wohl weiterhin lediglich die Vorlage der Abtretungserklärung in öffentlich oder öffentlich be-glaubigter Form.

Das zusätzliche Nachweiserfordernis dient lediglich dem Schutz der Grundstückseigentümer, auf deren Grundbesitz eine sog. „Altgrundschuld“ lastet, auf die § 1192 Absatz 1 a BGB keine Anwendung findet. Es spricht vieles dafür, dass der Bundesgerichtshof durch das zusätzliche Klauselerteilungserfordernis, dieses Altgrundschulden in die Risi-kobegrenzung einbeziehen will.

Im Ergebnis kann man sagen, dass es sich lohnt, im Falle der Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite genau zu prüfen, ob die Titelumschreibung unter Beachtung der jüngsten Rechtsprechung des obersten deutschen Zivilgerichts erfolgt ist. Unter Umständen kann im Klauselerteilungsverfahren durch Einlegung eines entsprechenden Rechtsbehelfs, die Zwangsvollstreckung verhindert oder zumindest aufgeschoben werden.

Autor: Herr Diplom (FH) Rechtspfleger Christian Munsch

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 461192
 977

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Will der Zessionar einer Altgrundschuld in das Grundstück vollstrecken“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Zorn Reich Wypchol Döring

Bild: Geschlossene Fonds, Aufbau Ost, finanzielle Tragödie, emotional verdrängt
Geschlossene Fonds, Aufbau Ost, finanzielle Tragödie, emotional verdrängt
Blühende Landschaften hatten die Politiker versprochen und nicht selten mit ihrem Konterfei für Anlageprodukte aktiv geworben. Aufbau Ost, eine gute Sache und hochwertige Immobilien bei dem daniederliegenden Immobilienmarkt eine tot sichere Investition. Anleger aller Einkommensschichten und Berufsgruppen sind mit redlichen Absichten und im Glauben an eine sichere und gemeinnützigen Investition unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten, die nicht selten kein rein finanzielles Problem blieb. Oft führten Beteiligungen, auch Mehrfachbeteili…
Bild: Leasingschlussabrechnungen wegen erhobener Umsatzsteuer oftmals fehlerhaftBild: Leasingschlussabrechnungen wegen erhobener Umsatzsteuer oftmals fehlerhaft
Leasingschlussabrechnungen wegen erhobener Umsatzsteuer oftmals fehlerhaft
Zum Ende eines Leasingvertrages kommt nicht selten die böse Überraschung, unabhängig davon, ob auf Kilometerbasis abgerechnet wird oder es sich um ein Restwertleasingvertrag handelt. In der Vergangenheit sind gerade die Restwertleasingverträge aufgrund zu hoch kalkulierter Restwerte in die Medien gekommen. Unabhängig davon ob ein Restwertausgleich (bei Restwertleasing) oder aber Mehrkilometer (bei Kilometerleasing) oder tatsächliche oder angebliche Schäden am Fahrzeug bei der Schlussrechnung in Rechnung gestellt werden ist auf all diese Ford…

Das könnte Sie auch interessieren:

Sicherungsvereinbarung schützt Schuldner bei Schuldabtretung
Sicherungsvereinbarung schützt Schuldner bei Schuldabtretung
… oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen sind, § 727 Abs. 1 ZPO*, § 726 Abs. 1 ZPO**. Konsequenz: Der Schuldenaufkäufer kann das Grundstück/die Eigentumswohnung zwangsversteigern lassen. Welchen Schutz bietet eine sog. Sicherungsvereinbarung? Weil die Grundschuld grundsätzlich vom Darlehen unabhängig ist, schließen Bank und Kreditnehmer häufig …
Einziehungsermächtigung und Inkassozession - Forderungseinzug
Einziehungsermächtigung und Inkassozession - Forderungseinzug
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart grprainer.com führen aus: Erhält der Zessionar "nur" die Ermächtigung, die Forderung einzuziehen, so handelt es sich dabei um eine Geltendmachung der Forderung im fremden Namen. Die Inkassozession stellt eine vollständige Abtretung der betreffenden …
Inkassozession und Einziehungsermächtigung
Inkassozession und Einziehungsermächtigung
… Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg grprainer.com führen aus: Durch die Inkassozession wird der Zessionar ermächtigt, die abgetretene Forderung als eigene im eigenen Namen geltend zu machen; bei der Einziehungsermächtigung wird eine fremde Forderung geltend gemacht. …
Bild: Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus
… und Erweiterungsmaßnahmen, die der Steuerpflichtige bei bevorstehender Veräußerung an einer langjährig privat vermieteten Immobilie vornimmt, dazu führen können, dass das Grundstück einem gewerblichen Betriebsvermögen zuzuordnen ist. Aus der Pressemitteilung des BFH Nr. 28/2020 vom 16.07.2020 ergibt sich: Der verstorbene Rechtsvorgänger der Kläger (X) …
Verkaufte Kredite
Verkaufte Kredite
… letztes Mittel der Bank, so sollen nun Kreditschuldner durch sofortige Kontopfändungen und Vollstreckungen unter Druck gesetzt werden. Die Vertragsübernahme ermöglicht dem Zessionar (der neue Forderungsinhaber) grundsätzlich die Vollstreckung. Zu prüfen bleibt, ob durch den Verkauf der Kredite grundsätzlich Verstöße gegen das Datenschutzgesetz und wegen …
Grundstück verkaufen – das muss man beachten!
Grundstück verkaufen – das muss man beachten!
… braucht, zahlt häufig viel Geld und hat nichts davon. Letztlich bleibt nur der Verkauf und dabei gibt es vor allem für unerfahrene Grundstücksanbieter einiges zu beachten. Rechtliche Pflichten beim Grundstücksverkauf Als Verkäufer eines Grundstücks müssen Sie verschiedenste rechtliche Aspekte beachten. Zu den wichtigsten zählen unter anderem der Eigentumstitel, …
Bauherren und Käufer sollten auf die Architektur achten
Bauherren und Käufer sollten auf die Architektur achten
München, 01.04.2009 - Das Internetportal "immobilienberatungweb" rät Immobilieninteressenten, auch die Architektur in Augenschein zu nehmen. Wie ist das Grundstück. Entspricht die Größe von Wohn- und Nutzfläche sowie Grundstück und Garten meinen Bedürfnisse – auch langfristig. Sind Altlasten vorhanden. Ist das Grundstück voll erschlossen (Wege, Gas, …
Grundstück in München-Hadern erfolgreich vermittelt
Grundstück in München-Hadern erfolgreich vermittelt
Das spezialisierte Münchner Immobilienberatungsunternehmen Bosseler & Abeking hat ein Grundstück zur Projektentwicklung Am Heidebruch im Münchner Stadtteil Hadern erfolgreich vermittelt. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit noch ein Bestandsgebäude. Nach dem Abriss wird auf dem ca. 940 m² großen Grundstück eine Wohnbebauung entstehen. Hadern …
Bild: Grundstück zur Projektentwicklung in München-Giesing verkauft
Grundstück zur Projektentwicklung in München-Giesing verkauft
Das Münchner Immobilienberatungs- und vermittlungsunternehmen Bosseler & Abeking hat ein Grundstück für ein Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage im Münchner Stadtteil Giesing, in der Schwanseestraße 64a – 64b, erfolgreich vermittelt. Auf dem ca. 1.200 m² großen Grundstück entstehen ca. 31 Wohn- und 2 Einzelhandelseinheiten mit insgesamt ca. 3.500 …
Augen auf beim Grundstückskauf
Augen auf beim Grundstückskauf
Baugrundstücke gibt es viele. Die Lage ist zwar das wichtigste Kriterium bei der Wertbestimmung eines Grundstücks, dennoch sind sowohl echte Schnäppchen als auch vorprogrammierte Reinfälle möglich. Damit ein angehender Bauherr keine böse Überraschung erlebt, sollten daher bestimmte Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Wer ein Grundstück bebauen möchte, …
Sie lesen gerade: Will der Zessionar einer Altgrundschuld in das Grundstück vollstrecken