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Augen auf beim Grundstückskauf

18.01.200811:54 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Baugrundstücke gibt es viele. Die Lage ist zwar das wichtigste Kriterium bei der Wertbestimmung eines Grundstücks, dennoch sind sowohl echte Schnäppchen als auch vorprogrammierte Reinfälle möglich. Damit ein angehender Bauherr keine böse Überraschung erlebt, sollten daher bestimmte Gesichtspunkte berücksichtigt werden.



Wer ein Grundstück bebauen möchte, sollte sich daher vorher anhand folgender Fragestellungen absichern:

1. Altlasten: Ist das Grundstück mit Altlasten verunreinigt (Öl oder Bauschutt)? Klärung der früheren Nutzung des Grundstückes. Bei einem konkretem Verdacht sollte man vor Vertragsabschluß ein Bodengutachten in Auftrag geben.

2. Baulasten Rechte dritter (Leistungsrechte, Grenzüberbauung, etc. können die Nutzbarkeit des Grundstückes einschränken. Deshalb sollte man das Baulastenverzeichnis der zuständigen Behörde
einsehen.

3. Bebaubarkeit des Grundstücks Darf das Grundstück überhaupt bebaut werden? Die Fragestellung erfordert eine bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Beurteilung.

4. Grundstückskosten Was ist das Grundstück eigentlich wert? Hierzu kann man Bodenrichtwerte der örtlichen Gemeinden heranziehen.

5. Erschließung Ist das Grundstück erschlossen? Bauinteressenten sollten sich auf jeden Fall bei der Gemeinde über den Stand der Erschließung informieren. Künftig anfallende Erschließungskosten müssen bei der Ermittlung der Gesamtinvestitionskosten berücksichtigt werden.

6. Grundstücksteilung Wenn nur eine Teilfläche gekauft wird, so muss das Grundstück vermessen werden. Im Kaufvertrag sollte vereinbart werden, ob Käufer oder Verkäufer den Vermessungsingeni-eur beauftragen und bezahlen. Für die Teilung des Grundstücks ist eine Teilungsgenehmigung erforderlich.

7. Notar Beim Abschluß des Grundstückskaufvertrages spielt der Notar eine ganz wichtige Rolle. Er nimmt Einsicht in das Grundbuch, formuliert einen Kaufvertrag und vereinbart einen Beurkundungster-min. Nach Abschluss des Vertrages informiert der Notar das Finanzamt, die zuständige Gemeinde und das Grundbuchamt. Auch die Löschungsunterlagen und weitere gesetzlich erforderliche Geneh-migungen holt der Notar ein. Er betreut den Grundstückskauf bis zur Umschreibung des Eigentums. Die Gebühren des Notars sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert.

Zur Klärung all dieser Fragen bietet beispielsweise die FIBAV Immobilien GmbH ihre Beratungsleistung durch qualifizierte Fachleute ihrer Projektentwicklung und in den einzelnen Geschäftstellen an. Als überregional tätiges Bau- und Immobilienunternehmen mit über 6000 gebauten Häusern und Wohnungen, eigenen Erschließungen und einem Pool von z.Z. um die 2500 eigenen Grundstücken ist die FIBAV ein zuverlässiger Partner für den Bauherrn.

343 Wörter
2411 Zeichen (ohne LZ)

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