openPR Recherche & Suche
Pressearchiv

UWE LENHART Rechtsanwälte

UWE LENHART Rechtsanwälte

UWE LENHART Rechtsanwälte Fachanwälte für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht 60323 Frankfurt am Main, Bremer Straße 6 Telefon (0 69) 91 33 50 24, Telefax (0 69) 91 33 50 23 eMail presse@lenhart-ra.de

Über das Unternehmen

Regionale und nationale Anwaltskanzlei, die ausschließlich im Strafrecht auf den Gebieten des Verkehrsstrafrechts einschließlich Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrechts tätig ist.
Uwe Lenhart, Jahrgang 1968, Rechtsanwalt, Spezialist für Verkehr

Aktuelle Pressemitteilungen von UWE LENHART Rechtsanwälte
So sitzen sie richtig: Kinder im Auto
UWE LENHART Rechtsanwälte

So sitzen sie richtig: Kinder im Auto

Wer Kinder im Auto mitnimmt, muss sich an Regeln halten. Verkehrsrechtsspezialist Uwe Lenhart beantwortet die wichtigsten Fragen: 1. Welche Regeln gelten für die Mitnahme von Kindern im Auto? § 21 Abs. 1a Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO): "Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG d…
25.01.2011
Bild: Bundesverwaltungsrecht schränkt Rechte der Autofahrer einBild: Bundesverwaltungsrecht schränkt Rechte der Autofahrer ein
UWE LENHART Rechtsanwälte

Bundesverwaltungsrecht schränkt Rechte der Autofahrer ein

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 25.09.2008 eine für Vielfahrer folgenschwerde Entscheidung getroffen: Die Möglichkeit eines Führerscheininhabers, seinen Punktestand im Verkehrszentralregister durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar zu verringern, hängt davon ab, wie viele Verkehrsverstöße er zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung begangen hat. Es ist nicht erforderlich, dass die Verkehrsverstöße auch schon zu diesem Zeitpunkt durch rechtskräftige Bußgeldbescheide oder Urteile geahndet waren. Zwei…
25.09.2008
Bild: BGH - Keine Entschädigung für Entziehung EU-FahrerlaubnisBild: BGH - Keine Entschädigung für Entziehung EU-Fahrerlaubnis
UWE LENHART Rechtsanwälte

BGH - Keine Entschädigung für Entziehung EU-Fahrerlaubnis

Mit Urteil vom 11.09.2008 (III ZR 212/07) hat der u.a. für Staatshaftungsansprüche zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass ein deutscher Staatsangehöriger, dessen EU-Fahrerlaubnis zunächst von der Führerscheinstelle entzogen und dann wegen eines Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die gegenseitige Anerkennung der EU-Fahrerlaubnisse wieder herausgegeben wurde, keinen Anspruch auf Entschädigung für die Zeit des Verlustes dieser Fahrerlaubnis hat. Begründet wird dies damit, dass sich aus dem EU-Führ…
12.09.2008
Bild: Unfallflucht ohne Folgen?Bild: Unfallflucht ohne Folgen?
UWE LENHART Rechtsanwälte

Unfallflucht ohne Folgen?

Ein Autofahrer beschädigt beim Ausparken das Fahrzeug seines Hintermannes. Er entfernt sich vom Unfallort, meldet sich aber im Laufe des Tages bei der Polizei. Wird er dann nicht wegen Unfallflucht belangt? Wenn man nach einem Unfall zunächst einfach wegfährt, dann aber innerhalb von 24 Stunden Angaben zu seiner Person und der Unfallbeteiligung nachträglich ermöglicht, führt das zwingend zur Strafmilderung und kann sogar ein Absehen von Strafe rechtfertigen. Dies gilt jedoch nicht generell. Vielmehr darf der Täter bei Verursachung des Unfalls…
02.04.2008
Der neue Ratgeber im Verkehrsrecht
UWE LENHART Rechtsanwälte

Der neue Ratgeber im Verkehrsrecht

In mehr als 2.000 Verfahren haben die bekannten Frankfurter Fachanwälte für Straf- und Verkehrsrecht, Uwe Lenhart und Philip Leichthammer, Mandanten vertreten, wenn es um Strafe, Punkte und Fahrverbot ging sowie um die effektive Verteidigung des Führerscheins. Aus ihren Erfahrungen habe die beiden nun einen 125 Seiten umfassenden Ratgeber für Verkehrssünder und soche verfasst, die keine werden möchten. Das kleine Büchlein im DIN-A6-Format hat es in sich. Das Werk ist aus der Sicht des Autofahrers geschrieben. Es ist parteiisch für den Autofah…
01.04.2008
Bild: MPU bei nur 3 Verstößen und nur 6 PunktenBild: MPU bei nur 3 Verstößen und nur 6 Punkten
UWE LENHART Rechtsanwälte

MPU bei nur 3 Verstößen und nur 6 Punkten

Ein Autofahrer begeht Geschwindigkeitsüberschreitungen um 22, 43 und 23 km/h innerhalb von acht Monaten. Diese werden mit sechs Punkten im Verkehrszentralregister eingetragen. Die Führerscheinstelle macht Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geltend und ordnet eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Darf sie das? Bisher ist die Behörde nur bei Erreichen bestimmter Punktestände tätig geworden. Bei acht Punkten wurde verwarnt, bei 14 ein Aufbauseminar angeordnet und bei 18 Punkten wurde die Fahrerlaubnis entzogen…
29.03.2008
1
Sie lesen gerade: UWE LENHART Rechtsanwälte Presse – Pressemitteilung