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hesselmann service GmbH

hesselmann service GmbH


Über das Unternehmen

Die Firma hesselmann service GmbH informiert auf dem Portal https://www.elektrogesetz.de/ über Hintergründe und Umsetzung des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Mit ihren Beratungs-, Sachverständigen- und Dienstleistungen löst die Firma die Anforderungen betroffener Hersteller, Importeure und Händler aus dem Elektrogesetz und anderen Umweltregeln:

* Information und Kommunikation zu Anforderungen und Pflichten,
* Beratung zur konkreten Situation und zur Umsetzung des Elektrogesetzes in betroffenen Unternehmen,
* Registrierung von Herstellern und Importeuren im EAR-Portal,
* Stellung der Finanziellen Garantiesicherheit für B2C-Hersteller,
* Formulierung von Glaubhaftmachungen für B2B-Hersteller,
* Durchführung der administrativen Prozesse,
* Sicherstellung der ordnungsgemäßen Rücknahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten,
* Stellung des erforderlichen Bevollmächtigten für ausländische Hersteller,
* Integrierte Lösungen für Elektroaltgeräte (WEEE), Verpackungsabfälle (PACK) und Altbatterien (BATT) in Deutschland und Europa.

Das Unternehmen hesselmann service GmbH versteht sich als integrierter Problemlöser für die Herausforderungen der Erweiterten Herstellerverantwortung (Product Compliance), konkret für die Umsetzung der Verpflichtungen aus der deutschen und europäischen Umweltgesetzgebung für Elektrogeräte, Verpackungen und Batterien. Dabei wird konsequent ein beratungszentrierter und gleichzeitig pragmatischer Ansatz verfolgt. Mit 20 Jahren Erfahrung betreut die hesselmann service GmbH zahlreiche deutsche und internationale Hersteller, Importeure und Händler. Unabhängig und neutral kann dazu die bestmögliche Lösung für das betroffene Unternehmen realisiert werden. Über die fortlaufende Qualifikation ihrer Mitarbeiter stellt die hesselmann service GmbH die Qualität ihrer Leistungen sicher. So verfügt das Unternehmen über einen Abfallbeauftragten, einen Gefahrgutbeauftragten sowie einen zertifizierten Sachverständigen nach ISO 17024 Standard.

Aktuelle Pressemitteilungen von hesselmann service GmbH
Bild: Deutsches Batterierecht: Was am 18. August 2025 (nicht) passiertBild: Deutsches Batterierecht: Was am 18. August 2025 (nicht) passiert
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Deutsches Batterierecht: Was am 18. August 2025 (nicht) passiert

Die europäische Batterieverordnung 2023/1542 (EU-BattV, EU-BattVO) gilt seit dem 18. Februar 2024. Eine erste wichtige Übergangsfrist lief am 18. August 2024 aus. Seitdem müssen beispielsweise Batterien ein CE-Konformitätsverfahren durchlaufen haben, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Am 18. August 2025 treten nun weitere, zentrale Änderungen aus der Verordnung in Kraft. Durch die politischen Turbulenzen aus der gescheiterten Ampel-Regierung im November 2024, hängt Deutschland bei der Konkretisierung der Durchführung zur B…
18.08.2025
Bild: Europäisches EPR-Register® gestartetBild: Europäisches EPR-Register® gestartet
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Europäisches EPR-Register® gestartet

Seit dem 1. Juli 2023 steht erstmals eine integrierte, digitale Lösung zur länderübergreifenden und produktbasierten Verwaltung der EPR-Registrierungen von Herstellern und Händlern in der EU zur Verfügung. Registranten erhalten eine übergreifende Registrierungsnummer und ein EPR-Siegel zur Verwendung auf der eigenen Webseite oder im Online-Shop. Registrierungen lassen sich tracken, um sich bei Wegfall automatisch benachrichtigen zu lassen. “Warum gibt es eigentlich kein europäisches EPR-Zentralregister?” Eine Frage, die im Kontext zur europä…
06.07.2023
Bild: EPR-Registrierung: Die Uhr ticktBild: EPR-Registrierung: Die Uhr tickt
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EPR-Registrierung: Die Uhr tickt

Ab dem 1. Juli 2023 müssen elektronische Marktplätze sowie Fulfilment-Dienstleister (_Plattformen_) ihre Händler bzw. Kunden proaktiv auf die korrekte Registrierung ihrer Produkte nach dem Elektrogesetz überprüfen, da die Übergangsfrist zu § 6 Abs. 2 ElektroG ausläuft. Diese Sorgfaltspflicht hat die Politik eingeführt, um der weiterhin sehr hohen Zahl sogenannter _Trittbrettfahrer_ Herr zu werden – also Player, die sich nicht an die Pflichten und Regeln des Gesetzes halten, um sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Für das deu…
04.05.2023
Bild: Referentenentwurf zum neuen Elektrogesetz (ElektroG3) veröffentlichtBild: Referentenentwurf zum neuen Elektrogesetz (ElektroG3) veröffentlicht
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Referentenentwurf zum neuen Elektrogesetz (ElektroG3) veröffentlicht

Das Umweltministerium hat den lange erwarteten Entwurf für die 3. Novelle des deutschen Elektrogesetzes (ElektroG3) veröffentlicht. Der Fokus des neuen Gesetzes liegt vor allem auf der Verbesserung von Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte sowie Optimierung des Recyclings über eine separate, weitere Elektroaltgeräte-Behandlungsverordnung. Die wichtigsten Änderungen in Stichpunkten: - Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister wie Amazon, eBay usw. sollen zukünftig sicherstellen, dass die Elektro- und Elektronikgeräte ordnungsgemä…
17.09.2020
Bild: Tretroller und e-Scooter: Kein Verleih ohne Registrierung!Bild: Tretroller und e-Scooter: Kein Verleih ohne Registrierung!
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Tretroller und e-Scooter: Kein Verleih ohne Registrierung!

Aachen, 11. Juli 2019 Die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) erlaubt bekanntlich seit dem 15. Juni 2019 erstmals die Benutzung vieler elektrisch angetriebener Gefährte, deren Verwendung im öffentlichen Raum früher illegal war. Dazu zählen vor allem Elektro-Tretroller, e-Scooter, aber auch verschiedene selbstbalancierende Fahrzeuge wie Hoverboards. Damit diese legal unter der neuen Verordnung gefahren werden dürfen, müssen sie einerseits den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und andererseits eine allgemeine oder individuelle…
12.07.2019
Bild: “Passive” Elektro- und Elektronikgeräte ab dem 1. Mai 2019 registrierungspflichtigBild: “Passive” Elektro- und Elektronikgeräte ab dem 1. Mai 2019 registrierungspflichtig
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“Passive” Elektro- und Elektronikgeräte ab dem 1. Mai 2019 registrierungspflichtig

Aachen, 15. April 2019 Überraschend erweiterte die Gemeinsame Stelle für das deutsche Elektrogesetz, Stiftung EAR, im Januar 2019 den im Vorjahr eingeführten Offenen Anwendungsbereich noch weiter um sogenannte Passive Geräte. Damit sind solche Elektro- und Elektronikgeräte gemeint, welche keine eigene, aktive Funktion haben, sondern elektrische Ströme nur durchleiten, z.B.: * Kabel, * Stecker, * Steckdosen, * Schalter, * Taster, * Antennen, * Sicherungen, * Stromschienen. Solche Produkte müssen ab 1. Mai 2019 bei der Stiftung EAR von den…
15.04.2019
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