Seit dem Jahr 2002 berät die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte bundesweit Privatanleger und institutionelle Investoren in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie im Bereich des Immobilienrechts. Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Berlin und unterhält eine Zweigstelle in Hamburg.
Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts steht dabei die Vertretung geschädigter Anleger bei diversen Kapitalanlagemodellen im Vordergrund, wie z.B. bei Aktien, geschlossenen Immobilienfonds, diversen Zertifikaten (z.B. Lehman-Zertifikate), Lebensversicherungsfonds, Hedgefonds, Schiffsfonds, Schrottimmobilien, Anlagemodellen des grauen Kapitalmarktes, etc.
Zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche Erfolge konnten von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte in den letzten Jahren in diesem Bereich erzielt werden, insbesondere durch ihre Erfolge bei komplexen kapitalmarktrechtlichen Verfahren wie z.B. WBG Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate AG, Lehman-Zertifikate, etc. konnte die Kanzlei nicht nur bei Mandanten, sondern auch im Fach- und Kollegenkreis hohes Renommee erwerben.
Im Bereich des Immobilienrechts stehen vor allem die Portfolioberatung im Vordergrund sowie die Beratung von Immobilieninvestoren. Hier kann die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte auf ein weit reichendes Netzwerk an Immobilienfachleuten zurückgreifen.
Ständige Fortbildung sowie jahrelange Erfahrung garantieren eine Vertretung auf fachlich höchstem Niveau.
Bei Bedarf wird die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte auch in anderen Rechtsgebieten für Sie tätig oder verweist Sie an fachlich versierte Kollegen bei Problemen in anderen Rechtsgebieten. Auch international kann Sie die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte bei Ihrer Rechtsverfolgung unterstützen, so bestehen Kooperationen mit Anwaltskanzleien in der Schweiz, Österreich, Spanien, England, den USA, Italien sowie Bolivien.