(openPR) Immobilien galten in den vergangenen Jahren als Betongold. Die Entwicklung der Mietpreise in vielen Städten kannte nur eine Richtung: Steil nach oben. Daher war es für viele Anleger verlockend, ihr Kapital in Immobilienfonds zu stecken. Doch damit könnte jetzt Schluss sein. Marktexperten bezweifeln in der Ausgabe des Handelsblatts vom 4. Januar 2013, dass sich diese Entwicklung so fortsetzen wird. Dr. Walter Späth, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Berlin: „Jedem Anleger muss klar sein, dass ein Immobilienfonds keine sichere Altersvorsorge ist. Dafür gibt es viel zu viele marktabhängige Risiken über die der Anleger im Beratungsgespräch auch aufgeklärt werden muss.“
Schon in den vergangenen Monaten hatten einige Immobilienfonds mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Das bedeutet natürlich auch für viele Anleger, dass aus ihrer erhofften sicheren Kapitalanlage nichts wird. Das investierte Kapital muss jedoch nicht verloren sein. Rechtsanwalt Dr. Späth: „Häufig können Anleger Ansprüche auf Rückabwicklung oder Schadensersatz wegen Falschberatung oder Verschweigen von Kick-Back-Provisionen geltend machen“, so der Jurist. Denn die Bankberater müssen die Anleger über die Risiken des Fonds, z.B. über die Möglichkeit eines Totalverlusts aufklären. Auch müssen die Kunden über die Provisionen, die der Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhält, aufgeklärt werden. „Beides sind Ansatzpunkte, die Ansprüche auf Schadensersatz begründen können“, erklärt Dr. Späth.
Die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte hat schon viele Anleger, die ihr Kapital in Immobilien investiert haben, beraten und rechtlich vertreten.
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Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts steht dabei die Vertretung geschädigter Anleger bei diversen Kapitalanlagemodellen im Vordergrund, wie z.B. bei Aktien, geschlossenen Immobilienfonds, diversen Zertifikaten (z.B. Lehman-Zertifikate), Lebensversicherungsfonds, Hedgefonds, Schiffsfonds, Schrottimmobilien, Anlagemodellen des grauen Kapitalmarktes, etc.
Zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche Erfolge konnten von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte in den letzten Jahren in diesem Bereich erzielt werden, insbesondere durch ihre Erfolge bei komplexen kapitalmarktrechtlichen Verfahren wie z.B. WBG Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate AG, Lehman-Zertifikate, etc. konnte die Kanzlei nicht nur bei Mandanten, sondern auch im Fach- und Kollegenkreis hohes Renommee erwerben.
Im Bereich des Immobilienrechts stehen vor allem die Portfolioberatung im Vordergrund sowie die Beratung von Immobilieninvestoren. Hier kann die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte auf ein weit reichendes Netzwerk an Immobilienfachleuten zurückgreifen.
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