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Postbank (Finanzberatung) AG: Gute Chancen für Geschädigte - Eile ist geboten, es droht Verjährung

Bild: Postbank (Finanzberatung) AG: Gute Chancen für Geschädigte - Eile ist geboten, es droht Verjährung
Dr. Walter Späth, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Dr. Walter Späth, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Die Postbank bzw. deren Tochtergesellschaft Postbank Finanzberatung AG steht weiterhin im Kreuzfeuer der Kritik. Nachdem inzwischen 25 geschädigte Anleger gegen den Vorstand der Postbank Finanzberatung AG Strafantrag wegen gewerbsmäßigen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft Hannover gestellt haben, weil Anleger sich grob getäuscht fühlen, weil die Bankberater der Postbank Finanzberatung AG ihnen risikoreiche Anlagen verkauft haben sollen, obwohl sie eine sichere Anlage wünschten, wird nun z.B. im Hessentageblatt vom 06.12.2012 ein ehemaliger Berater der Postbank Finanzberatung AG mit den Worten zitiert, dass es sich bei der Postbank Finanzberatung AG um die größte Drückerkolonne Deutschlands gehandelt haben soll. Auch wird in dem Artikel erwähnt, dass die Postbank den Zugang zu den Konten durch Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG ausdrücklich zugelassen haben soll.



Inzwischen haben sich zahlreiche Postbank-Finanzberatung AG-Opfer bei Dr. Späth Rechtsanwälte angemeldet, so dass Dr. Späth Rechtsanwälte die Fälle inzwischen prüfen konnten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu:
„Unserer Ansicht nach wurden zahlreiche Betroffene über die Identität ihrer Berater bewusst getäuscht. Viele Geschädigte schildern uns, dass sie davon ausgegangen sind, von Mitarbeitern der Deutschen Postbank AG beraten worden zu sein und eben gerade nicht von deren Tochtergesellschaft, der Postbank Finanzberatung AG. Auf uns vorliegenden Visitenkarten von Mitarbeitern steht teilweise ausdrücklich nicht „Postbank Finanzberatung AG“, sondern im Gegenteil „Postbank Vermögensberatung“, so dass man hier davon ausgehen konnte, dass es sich um eine Abteilung der Postbank handelte. Auch waren in einigen Fällen, die wir betreuen, Mitarbeiter der Deutschen Postbank auch ausdrücklich für die Postbank Finanzberatung AG tätig, ohne dies den Kunden zu schildern. Die Anleger wurden daher teilweise bewusst im Glauben gelassen, dass sie von einem Mitarbeiter der Deutschen Postbank beraten wurden,“ so Dr. Späth.

Dr. Späth von Dr. Späth Rechtsanwälte kann bestätigen, „dass die Berater der Postbank Finanzberatung AG oftmals älteren Anlegern wie Rentnern, die teilweise zum Beratungszeitpunkt bereits über 70 Jahre alt waren, ihr Geld sicher zur Altersvorsorge anlegen wollten, teilweise spekulative Beteiligungen wie Schiffsfonds, wie z.B. Reefer-Flottenfonds, Spielfonds, geschlossene Immobilienfonds, Private Equity-Fonds, vermittelt haben.“

Dr. Späth Rechtsanwälte haben daher in den letzten Wochen bereits Klagen gegen die Deutsche Postbank AG und deren Tochtergesellschaft, die Postbank Finanzberatung AG, in Höhe von über 330.000,- € eingereicht, weitere Klagen werden folgen. Begehrt wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung.

In einem gegenwärtigen Fall, in dem am 26.11.2012 Klage mit einem Streitwert in Höhe von ca. 52.000,- € eingereicht wurde, wurde der dortigen Anlegerin, die in ihrem Risikoprofil ihre Risikobereitschaft ausdrücklich mit „konservativ“ angab, ein Schiffsfonds, sowie ein Gamefonds vermittelt, die nach Ansicht von Dr. Walter Späth als spekulativ zu bezeichnen sind.

Rechtsanwalt Dr. Späth: „In den bisher von uns betreuten Fällen sehen wir gute Schadensersatzchancen für die geschädigten Anleger, da die Beratung oftmals nicht anleger- und objektgerecht war und sogar eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorliegen könnte.

Doch Eile ist geboten: „In diversen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss droht bereits zum Jahresende 2012 Verjährung. Zwar hat der Anleger drei Jahre kenntnisabhängig Zeit, um seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Allerdings gehen Gerichte in letzter Zeit verstärkt dazu über, sofern der Anleger z.B. in Geschäftsberichten über die negative Entwicklung informiert worden ist oder Ausschüttungen reduziert werden, bereits ab diesem Zeitpunkt sog. „grob fahrlässige“ Unkenntnis anzunehmen, so dass bereits ab diesem Zeitpunkt die Verjährung ins Laufen gebracht werden kann.“

Da somit zahlreiche Ansprüche zum Jahresende zu verjähren drohen, sollten geschädigte Anleger umgehend handeln.

Geschädigte Anleger der Deutschen Postbank AG oder der Postbank Finanzberatung AG können sich an Dr. Späth Rechtsanwälte wenden.

Mehr Informationen:
http://www.dr-spaeth.com/index.php/component/search/?searchword=Postbank%20Finanzberat&searchphrase=all&Itemid=3

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