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Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH

Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH

Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Treuhandgesellschaft Landsberger Straße 205 c D 80687 München Fon 089 / 57 30 61 Fax 089 / 57 34 60 kanzlei@svgs-gruppe-muenchen.de

Über das Unternehmen

Zu gegeben – wir sind eine nicht ganz normale Kanzlei!
Dafür sorgt allein schon unser Chef! Dipl.-Kfm. Jörn D. Schulz, Steuerberater und Rechtsbeistand geht oft den ungewöhnlicheren Weg – aber immer sehr erfolgreich für seine Mandanten! Wir sind eine moderne Steuer- und Wirtschaftskanzlei für umfassende Beratungen aus einer Hand, durch ständige Fortbildung immer auf dem neuesten Stand. Die intensive Kooperation mit Beratern aus verwandten Bereichen bietet Ihnen immer den optimalen Mix zur privaten und unternehmerischen Gestaltung.

Aktuelle Pressemitteilungen von Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH
Bild: Vorsicht vor Abmahnungen
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Vorsicht vor Abmahnungen

München. Dass eMails im geschäftlichen Verkehr aus rechtlicher Sicht als Geschäftbriefe anzusehen sind, war bisher umstritten. Fast unbemerkt hat der Gesetzgeber die maßgeblichen Gesetze geändert und mit Wirkung zum 01.01.2007 auf elektronischen Schriftverkehr erweitert. Dem Begriff "Geschäftsbriefe" wurde jeweils der Hinweis "gleichviel welcher Form" angehängt (vgl. § 37a HGB, § 35 GmbHG und § 80 AktG) und damit verdeutlicht, dass die für geschäftliche Korrespondenz erforderlichen Pflichtangaben nunmehr auch zwingend in die geschäftliche eMa…
31.01.2007
Bild: Rückgabe eines Neuwagens weil dieser zu alt ist
Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH

Rückgabe eines Neuwagens weil dieser zu alt ist

Verbraucher-Tipp München. (SVGS) Das ist im Ergebnis die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zum Thema Kauf eines Neuwagens. Gemeint ist ein nagelneues Auto, das aber schon viele Monate auf dem Hof des Händlers oder der Werkstattvertretung steht. Einen solchen Fall entschied der Bundesgerichtshof jetzt (Urteil vom 15.10.03, Az.: VIII ZR 227/02). Im Kaufvertrag stand: "Verbindliche Bestellung neuer Kraftfahrzeuge." Als der Kunde das Auto übernahm, stellte sich heraus, dass es bereits 19 Monate "alt" war. Der Bundesgerichtshof entschied, d…
25.04.2006
Bild: Für alle Fälle – eine Vollmacht
Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH

Für alle Fälle – eine Vollmacht

In Erbfällen gibt es immer eine Zeit der Ungewissheit bis der endgültige Erbe feststeht. In dieser Zeit liegt das Vermögen brach. Die Banken machen die Konten dicht. Erst einmal muss die Erbeinsetzung bewiesen werden. Am besten per Erbschein. Das kann aber dauern. In der Zwischenzeit hat man keinen Zugriff auf das vererbte Geld, wichtige Forderungen können nicht beglichen werden. Um diese Zeit der Unsicherheit zu überbrücken, kann eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt werden. Das ist ganz einfach handschriftlich möglich. Soll eine Vollm…
15.03.2006
Bild: Steuertipp: Aufwendungen für ein häusliches ArbeitszimmerBild: Steuertipp: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
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Steuertipp: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung sind nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abzugsfähig. München. (SVGS) Ein auf EURO 1.250,00 pro Jahr begrenzter Abzug ist möglich wenn a.) die betriebliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50% der gesamten betrieblichen Tätigkeit beträgt oder b.) kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ein unbegrenzter Abzug ist nur möglich, wenn - neben einer der oben genannten Voraussetzungen - das Arbeitszimmer zusätzlich den Mittelpunkt der…
02.11.2005
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