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DIEKMANN Rechtsanwälte

DIEKMANN Rechtsanwälte

Moritz Diekmann DIEKMANN Rechtsanwälte Feldbrunnenstraße 57 20148 Hamburg Telefon 040/33 44 36 90 Telefax 040/33 44 36 99 E-Mail: presse@diekmann-rechtsanwaelte.de www.diekmann-rechtsanwaelte.de

Über das Unternehmen

DIEKMANN Rechtsanwälte ist eine in Hamburg ansässige Anwaltskanzlei, die sich unter anderem darauf spezialisiert hat geschädigten Fluggästen bei der Geltendmachung von Entschädigungen und Erstattungsansprüchen wegen verspäteten und annullierten Flügen zu unterstützen. Unter www.mahnschreibengenerator.de stellt die Kanzlei ein Tool zur Verfügung, mit dem die Fluggäste ihre Forderung zunächst selbst kostenlos bei der Fluggesellschaft geltend machen können. Die Kanzlei hat schon tausenden Fluggästen erfolgreich geholfen.

Aktuelle Pressemitteilungen von DIEKMANN Rechtsanwälte
Bild: Lufthansa muss Reisende auch nach Corona-bedingter Flugstreichung entschädigenBild: Lufthansa muss Reisende auch nach Corona-bedingter Flugstreichung entschädigen
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Lufthansa muss Reisende auch nach Corona-bedingter Flugstreichung entschädigen

Hamburg, 12.11.2020 - Das Amtsgericht Köln (Az.: 159 C 182/29) hat einem Fluggast einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 250,00 EUR für einen gestrichenen Flug zugesprochen, der ursprünglich für den 18. März 2020 geplant war. Die Deutsche Lufthansa weigerte sich mit Hinweis auf die Corona-Krise, den Passagier zu entschädigen. Die Lufthansa berief sich auf „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung und beantragte Klageabweisung. Zur Begründung ihrer Annullierungsentscheidung führte die Lufthansa allgeme…
12.11.2020
Bild: Neues Online-Tool erleichtert Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach der EU-FluggastrechteverordnungBild: Neues Online-Tool erleichtert Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach der EU-Fluggastrechteverordnung
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Neues Online-Tool erleichtert Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach der EU-Fluggastrechteverordnung

Hamburg, 23.04.2015 - Fluggästen, die von einer Verspätung, Annullierung oder Beförderungsverweigerung betroffen sind steht nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ein Ausgleichsanspruch in Höhe von bis zu 600 € zu. DIEKMANN Rechtsanwälte haben ein Online-Tool entwickelt, welches es den geschädigten Fluggästen ermöglicht, ihre Ansprüche ohne großen Aufwand bei der betreffenden Fluggesellschaft geltend zu machen. Tagtäglich sind tausende Fluggäste von Verspätungen, Annullierungen und Beförderungsverweigerungen betroffen. Die EU-Verordnung über …
23.04.2015
Bild: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Fluggästen bei VerspätungenBild: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Fluggästen bei Verspätungen
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Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Fluggästen bei Verspätungen

Hamburg, 04.09.2014 – Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 04.09.2014 (Aktenzeichen: C-452/13) die Rechte von Fluggästen gestärkt und den Zeitpunkt der Landung eines Flugzeugs konkretisiert, anhand dessen sich eine mögliche Forderung des Fluggasts wegen einer Flugverspätung bestimmt. Hintergrund der Entscheidung sind die die Rechte von Fluggästen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, wonach sie im Falle einer Annullierung oder einer Verspätung von mindestens drei Stunden einen Anspruch auf eine sog. Ausgleichszahlung haben,…
04.09.2014
Bild: BGH verhandelt über Olympiawerbung und die Verfassungsmäßigkeit des OlympSchGBild: BGH verhandelt über Olympiawerbung und die Verfassungsmäßigkeit des OlympSchG
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BGH verhandelt über Olympiawerbung und die Verfassungsmäßigkeit des OlympSchG

Nach dem Olympiaschutzgesetz (OlympSchG) dürfen Begriffe wie Olympia, Olympiade, olympisch oder das Emblem der Olympischen Spiele ausschließlich vom Deutschen Olympischen Sportbund e.V. (DOSB) oder dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Der Bundesgerichtshof wird nun am 15.05.2014 um 9.00 Uhr in der Sache I ZR 131/13 erstmals darüber verhandeln, wie weit der Schutz des OlympSchG reicht und ob das Gesetz als solches verfassungsgemäß ist. In der Vorinstanz hatte das Schleswig-Holsteinische Obe…
28.04.2014
Bild: Ausgleichszahlung bei Flugverspätungen – Aktuelles Urteil des Europäischen GerichtshofsBild: Ausgleichszahlung bei Flugverspätungen – Aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs
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Ausgleichszahlung bei Flugverspätungen – Aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Hamburg, 23.10.2012 - Der Europäische Gerichtshof hat mit seinen Urteilen vom 23.10.2012 (Az. C-581/10 und C-629/10) seine bisherige Rechtsprechung zur Ausgleichspflicht von Fluggesellschaften bei Flugverspätungen bestätigt. Hintergrund der Urteile ist die EU-Verordnung Nr. 261/2004. Diese verpflichtet die Fluggesellschaften, an die Fluggäste einen pauschalen Ausgleich zwischen EUR 250 und EUR 600 zu zahlen, wenn ein Flug kurzfristig annulliert wird. Bereits mit zwei Urteilen aus dem Jahr 2009 (Az. C-402/07 und C-432/07) hat der Europäische …
23.10.2012
Bild: Aktuelle Urteile zum Verbraucherschutz bei FlugverspätungenBild: Aktuelle Urteile zum Verbraucherschutz bei Flugverspätungen
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Aktuelle Urteile zum Verbraucherschutz bei Flugverspätungen

Hamburg, 08.08.2012 Die Gerichte stärken weiter den Schutz von Verbrauchern bei Flugverspätungen. Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung stand bereits fest, daß Verbraucher auch im Falle sog. „großer Verspätungen“ (mehr als 3 Stunden spätere Ankunft) einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben. Die Ausgleichszahlung beträgt mindestens EUR 250 pro Person und kann bis auf EUR 600 steigen. Da keine Zahlungspflicht besteht, soweit die Verspätung auf einem außergewöhnlichen Umstand beruht, haben die Flug…
08.08.2012
Bild: OLG Hamburg - Delbrück Bethmann muß geschädigtem Lehman-Anleger Schadensersatz leistenBild: OLG Hamburg - Delbrück Bethmann muß geschädigtem Lehman-Anleger Schadensersatz leisten
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OLG Hamburg - Delbrück Bethmann muß geschädigtem Lehman-Anleger Schadensersatz leisten

Hamburg, 17.02.2012 Das Oberlandesgericht Hamburg hat ein Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt, mit dem es die Privatbank Bethmann Bank AG (ehemals Delbrück Bethmann Maffai) verurteilt hatte, an einen Kunden rund EUR 38.000 Schadensersatz für den Verkauf von „Lehman-Zertifikaten“ zu zahlen. Der Berater der Bethmann Bank empfahl dem Kunden im Juli 2008, einen Betrag von rund EUR 38.000 in Zertifikate der amerikanischen Investmentbank Lehman Bros. zu investieren. Nach der Insolvenz von Lehman verklagte der Kunde die Bank wegen eines Bera…
17.02.2012
Bild: Bonus auf verschreibungspflichtige Arzneimittel von bis zu 3 Euro verstösst nicht gegen BerufsrechtBild: Bonus auf verschreibungspflichtige Arzneimittel von bis zu 3 Euro verstösst nicht gegen Berufsrecht
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Bonus auf verschreibungspflichtige Arzneimittel von bis zu 3 Euro verstösst nicht gegen Berufsrecht

Erstmals hat sich am 01.02.2012 ein Berufsgericht für die Heilberufe mit der Frage beschäftigt, ob Einkaufsgutscheine, die im Zusammenhang mit dem Kauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel gewährt werden, berufsrechtlich verboten werden können. Das beim Verwaltungsgericht Mainz angesiedelte Berufsgericht für die Heilberufe für das Land Rheinland-Pfalz sprach den beschuldigten Apotheker in einem am 01.02.2012 verkündeten Urteil (Az.: BG-H 2/11.MZ) vom Vorwurf einer Berufspflichtverletzung frei. Zugaben auf verschreibungspflichtige Arzneimitt…
07.02.2012
Bild: OLG Hamburg – Delbrück hat mit Verkauf von Lehman-Zertifikaten die Pflichten gegenüber dem Anleger verletztBild: OLG Hamburg – Delbrück hat mit Verkauf von Lehman-Zertifikaten die Pflichten gegenüber dem Anleger verletzt
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OLG Hamburg – Delbrück hat mit Verkauf von Lehman-Zertifikaten die Pflichten gegenüber dem Anleger verletzt

Hamburg, 17. Oktober 2011 Das Oberlandesgericht Hamburg will ein erstinstanzliches Urteil bestätigen, mit dem es die Privatbank Delbrück Bethmann Maffai verurteilt hatte, an einen Kunden rund EUR 38.000 Schadensersatz für den Verkauf von „Lehman-Zertifikaten“ zu zahlen. Die Privatbank Delbrück empfahl einem Anleger im Juli 2008, rund EUR 38.000 in Zertifikate der amerikanischen Investmentbank Lehman Bros. zu investieren. Nach der Insolvenz von Lehman waren die Zertifikate wertlos und der geschädigte Anleger verklagte die Bank wegen des Ber…
17.10.2011
Bild: Fluggäste können von Fluglinien volle Ausgleichszahlung auch bei verspäteten Flügen verlangenBild: Fluggäste können von Fluglinien volle Ausgleichszahlung auch bei verspäteten Flügen verlangen
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Fluggäste können von Fluglinien volle Ausgleichszahlung auch bei verspäteten Flügen verlangen

Hamburg, 14.02.2011 Das Landgericht Darmstadt hat die Fluggesellschaft Condor verurteilt, an einen Fluggast infolge eines verspäteten Fluges einen Ausgleich von 600 Euro nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu zahlen. Der Fluggast hatte bei der Fluggesellschaft Condor einen Flug von Halifax/Kanada nach Frankfurt/Main gebucht. Er erreichte Frankfurt jedoch nicht zur planmäßigen Ankunftszeit, sondern mit 17 Stunden Verspätung am nächsten Tag. Deswegen verlangte er von Condor die nach der EG-Verordnung vorgesehene Ausgleichszahlung von Euro 6…
14.02.2011
Bild: Lehman-Opfer gewinnt Schadensersatzklage gegen die Privatbank Delbrück vor dem Landgericht HamburgBild: Lehman-Opfer gewinnt Schadensersatzklage gegen die Privatbank Delbrück vor dem Landgericht Hamburg
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Lehman-Opfer gewinnt Schadensersatzklage gegen die Privatbank Delbrück vor dem Landgericht Hamburg

Hamburg, 02.02.2011 Das Landgericht Hamburg hat die Privatbank Delbrück Bethmann Maffei am 20.01.2011 verurteilt, an einen Kunden den in einem Lehman-Zertifikat angelegten Betrag vollständig zu erstatten. Auf die Empfehlung der Bank hatte der Kunde im Juli 2008 ein Lehman-Zertifikat für rund EUR 18.000 erworben. Die Bank bot das Lehman-Zertifikat als Alternative zu einem Zertifikat der Commerzbank an, in das der Anleger bereits investiert war. Sie versäumte es aber, den Kunden auf das Emittentenrisiko aufgrund des konkreten Marktumfelds, au…
03.02.2011
Bild: Erfolg eines Lehman-Opfers vor dem Landgericht Hamburg in AussichtBild: Erfolg eines Lehman-Opfers vor dem Landgericht Hamburg in Aussicht
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Erfolg eines Lehman-Opfers vor dem Landgericht Hamburg in Aussicht

Aufgrund einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg zeichnet sich ab, dass einem Hamburger Kaufmann, der im Juli 2008 auf Empfehlung der Privatbank Delbrück Bethmann Maffei in „Lehman-Zertifikate“ rund 38.000 € investiert hat, wegen eines Beratungsfehlers der Bank Schadensersatz erhält. Hamburg, den 20. August 2009 – Die Privatbank Delbrück hatte einem Hamburger Kaufmann im Juli 2008 ein Lehman-Zertifikat als festgeldähnliche Anlage empfohlen. Aufgrund dieser Beratung erwarb er Zertifikate im Wert von rund 38.000 €. Wegen eines…
26.08.2009
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