Zum Vorschlag der Bundesregierung für das Amt des Präsidenten der Bundesbank erklärt Bundesfinanzminister Hans Eichel:
Die Bundesregierung wird Herrn Prof. Dr. Weber als vorschlagen. Der 1957 geborene, parteilose Volkswirt hat derzeit den Lehrstuhlfür Internationale Ökonomie an der Universität zu Köln inne und ist seit 2002 Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Mit Prof. Weber schlägt die Bundesregierung einen international ausgewiesenen Experten der Geld- und Währungspolitik vor, der d…
3. März 2004 - Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom August 2001 wurde ein Steuerabzug bei Bauleistungen eingeführt, um der Missachtung rechtlicher und vor allem steuerrechtlicher Verpflichtungen im Bereich der Bauwirtschaft entgegenwirken. Ziel des Gesetzes ist es insbesondere, den Finanzämtern frühzeitig Kenntnis von den Aktivitäten ausländischer Unternehmer und Arbeitgeber aus dem Bereich der Baubranche zu vermitteln, um den Steueranspruch sichern zu können.
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Einführ…
23. Oktober 2003 - Zur heutigen Vorlage des Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2003 erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Verantwortungsvolle Finanzpolitik muss die wirtschaftliche Entwicklung stützen und gleichzeitig den langfristigen Konsolidierungskurs beibehalten. Dies bedeutet, dass im Abschwung die konjunkturbedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen nicht vollständig durch Kürzungen in anderen Ausgabenbereichen ausgeglichen werden können. Ansonsten würde das Risiko eines noch stärkeren konjunkturellen Einbruchs mit noch höherer A…
17. März 2003 - Zur heutigen Übergabe des Gutachtens der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der Altersbesteuerung teilt das Bundesministerium der Finanzen mit:
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 6. März 2002 die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen für verfassungswidrig erklärt. In der Urteilsbegründung forderte das Gericht den Gesetzgeber auf, spätestens bis zum 1. Januar 2005 die Rentenbesteuerung neu zu regeln. Die bisherige Besteuerung kann bis dahin weiter angewendet werden.
Nach der Entscheidung des B…
Thema: Steuern und Zölle
Am 5. November 2002 haben Bundesfinanzminister Eichel und der belgische Finanzminister Reynders in Brüssel ein Zusatzabkommen zum deutsch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 11. April 1967 zur Änderung der Grenzgängerbesteuerung unterzeichnet.
Die Neuregelung sieht vor, das die Einkünfte von Arbeitnehmern, die im Grenzgebiet des einen Staates wohnen und im Grenzgebiet des anderen Staates arbeiten, künftig im jeweiligen Tätigkeitsstaat besteuert werden. Gegenwärtig werden diese Arbeitnehmer im Wohnsitzstaat bes…
19. Januar 2004 - Zur Übernahme der Präsidentschaft der Gruppe der Zwanzig (G20) im Jahr 2004 durch Deutschland erklären das Bundesministerium der Finanzen und die Deutsche Bundesbank:
Deutschland hat für das Jahr 2004 den Vorsitz der G20 von Mexiko übernommen. Die G20, in der zwei Drittel der Erdbevölkerung vertreten sind, die über 90% des Welt-Sozialproduktes erstellen, entwickelte sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen informellen Dialog- und Kooperationsforum der Finanzminister und Notenbankgouverneure wichtiger Industrie- und Sc…
Zur heutigen Einigung des Ecofin-Rates über die Standorte der Level-III Ausschüsse für Europäische Finanzmarktaufsicht erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Durch die Entscheidung des Ecofin-Rates, den Level III-Ausschuss für Europäische Versicherungsaufsicht in Frankfurt am Main einzurichten, wird der Finanzplatz Deutschland nachhaltig gestärkt. Dies fördert die hohe Attraktivität des größten europäischen Versicherungsstandortes.
Durch die Einrichtung der drei Konsultationsgremien für europäische Finanzmarktaufsichtsfragen in den Se…
11. März 2004 - Am 11. März 2004 wurde in Berlin das achte Umschuldungsabkommen zwischen der Republik Ecuador und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Das Abkommen regelt die Rückzahlungsbedingungen von rd. 4 Mio. EUR; je zur Hälfte Handelsforderungen und Forderungen aus Finanzieller Zusammenarbeit.
Dieses Abkommen basiert auf einer multilateralen Vereinbarung des Pariser Clubs vom 13. Juni 2003, dessen Grundlage das ecuadorianische Wirtschaftsreformprogramm und die Bereitschaftskreditvereinbarung des IWF vom 21. März 2003 ist. Das …
Thema: Finanz- und Wirtschaftspolitik, Europa und internationale Beziehungen
27. März 2003 - Am 27. März 2003 wurde in Berlin das zehnte Umschuldungsabkommen zwischen der Demokratischen Republik Kongo und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Dieses Abkommen regelt die Rückzahlungsbedingungen und - teilweise - den Erlass von Forderungen in Höhe von insgesamt 590 Mio. EUR, davon Forderungen des Bundes und deutscher Exporteure bzw. Banken aus bundesgedeckten Handelsgeschäften von rd. 535 Mio. EUR und Forderungen aus der Finanziellen Zu…
6. Mai 2004 - Zu den Ergebnissen einer bundesweiten Zollkontrolle im Güterkraftverkehrsgewerbe erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Auch im Güterkraftverkehrsgewerbe blüht die Schwarzarbeit. Dies ergaben bundesweite Kontrollen des Zolls am 29. und 30. April 2004.
Bei rund 13 % der 6.300 überprüften Fahrerinnen und Fahrer sowie Unternehmen stellten die Zöllnerinnen und Zöllner Unregelmäßigkeiten fest. Unternehmer, die ihre Angestellten betrügen, indem sie sie nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anmelden, ermittelten …
20. November 2002 - Zum heutigen Beschluss des Kabinetts über das Steuerverkürzungsabbaugesetz erklärt das Bundesministerium der Finanzen: Modernisierung und Vereinfachung ist Leitmotiv der Steuerpolitik dieser Legislaturperiode. Die damit verbundene anspruchsvolle Aufgabe ist ohne konsequente Aufräumarbeiten nicht zu erfüllen. Es ist dringend notwendig, alle Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen auf den Prüfstand zu stellen. Ökonomisch, ökologisch und unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten fragwürdige Steuervergünstigungen und Ausnahmeta…
Am 27. November 2002 wurde in Berlin das dritte Umschuldungsabkommen zwischen der Islamischen Republik Pakistan und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Das Abkommen regelt die Rückzahlungsbedingungen für rd. 1,3 Mrd. EUR (davon rd. 1 Mrd. EUR aus Krediten der Entwicklungshilfe und ca. 0,3 Mrd. EUR aus Forderungen des Bundes und deutscher Exporteure bzw. Banken aus bundesgedeckten Handelsgeschäften).
Grundlage der Umschuldung ist die erfolgreiche Implementierung des zwischen IWF und der Islamischen Republik Pakistan vereinbarten wi…