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Schuldenerleichterungen für die Demokratische Republik Kongo

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Thema: Finanz- und Wirtschaftspolitik, Europa und internationale Beziehungen

27. März 2003 - Am 27. März 2003 wurde in Berlin das zehnte Umschuldungsabkommen zwischen der Demokratischen Republik Kongo und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Dieses Abkommen regelt die Rückzahlungsbedingungen und - teilweise - den Erlass von Forderungen in Höhe von insgesamt 590 Mio. EUR, davon Forderungen des Bundes und deutscher Exporteure bzw. Banken aus bundesgedeckten Handelsgeschäften von rd. 535 Mio. EUR und Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit von rd. 55 Mio. EUR, die am 30. Juni 2002 rückständig waren oder im Zeitraum vom 1. Juli 2002 bis zum 30 Juni 2005 fällig waren bzw. noch fällig werden.

Grundlage der Umschuldung ist die erfolgreiche Implementierung des IWF-Programms unter der Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfazilität und die am 13. September 2002 abgeschlossene multilaterale Vereinbarung im Pariser Club. Gemäss dieser Vereinbarung wird der Demokratischen Republik Kongo ein Schuldenerlass von insgesamt 67 % auf die Handelsforderungen gewährt. Die Rückzahlung des Restes der Handelsforderungen und der Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit wird langfristig gestreckt (über 23 Jahre bei 6 Freijahren bei den Handelsforderungen und über 40 Jahre bei 16 Freijahren bei den Forderungen aus Finanzieller Zusammenarbeit).

Sobald IWF und Weltbank feststellen, dass die Demokratische Republik Kongo die Voraussetzungen für den sog. Entscheidungspunkt im Rahmen der Kölner Schuldeninitiative erfüllt, kann das Land durch eine neue Vereinbarung im Pariser Club einen weiteren Erlass von 90 % und mehr, falls erforderlich, erhalten.

Mit dem jetzt unterzeichneten Abkommen leistet Deutschland bereits einen erheblichen Beitrag zur Bewältigung der kongolesischen Schuldenlast, unterstützt den wirtschaftlichen Reformprozess und die Nutzung der freigesetzten Mittel für die Armutsbekämpfung in der Demokratischen Republik Kongo. Das Umschuldungsabkommen wurde auf kongolesischer Seite vom Geschäftsträger Herrn Boloto Lhelo. und auf deutscher Seite von Vortragendem Legationsrat I. Klasse Detlef Lingemann vom Auswärtigen Amt und Ministerialrat Dr. Bernhard Ziese vom Bundesministerium der Finanzen unterzeichnet.

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