Schuldenerleichterungen für die Islamische Republik Pakistan Thema: Europa und internationale Bezieh
(openPR) Am 27. November 2002 wurde in Berlin das dritte Umschuldungsabkommen zwischen der Islamischen Republik Pakistan und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Das Abkommen regelt die Rückzahlungsbedingungen für rd. 1,3 Mrd. EUR (davon rd. 1 Mrd. EUR aus Krediten der Entwicklungshilfe und ca. 0,3 Mrd. EUR aus Forderungen des Bundes und deutscher Exporteure bzw. Banken aus bundesgedeckten Handelsgeschäften).
Grundlage der Umschuldung ist die erfolgreiche Implementierung des zwischen IWF und der Islamischen Republik Pakistan vereinbarten wirtschaftspolitischen Reformprogramms und die am 13. Dezember 2001 ab-geschlossene multilaterale Vereinbarung im Pariser Club, die eine abschließende Regelung des Schuldenstands Pakistans per 30. November 2001 vorsieht.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Mit dem nun unterzeichneten bilateralen Abkommen erhält Pakistan die Möglichkeit, die Schulden erst langfristig zu begleichen - für Kredite aus Entwicklungshilfe von 2017 bis 2039 und für Handelsforderungen von 2007 bis 2024. Das Abkommen leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Schuldenlast Pakistans und unterstützt den wirtschaftlichen Reformprozess und Maßnahmen zur Armutsbekämpfung im Lande.
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Das Umschuldungsabkommen wurde auf pakistanischer Seite von Direktor Ishtiak Ahmad Khan im pakistanischen Finanz- und Wirtschaftsministerium und auf deutscher Seite von Ministerialdirigent Martin Lutz vom Auswärtigen Amt und Ministerialrat Dr. Bernhard Ziese vom Bundesministerium der Finanzen unterzeichnet.
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