openPR Recherche & Suche
Presseinformation

BGH zu Schadensersatz bei Schmiergeldzahlungen

Bild: BGH zu Schadensersatz bei Schmiergeldzahlungen

(openPR) Schmiergeldzahlungen sind sittenwidrig und begründen Schadensersatzansprüche. Diese können sich gegen Empfänger und auch gegen den Initiator der Schmiergeldzahlungen richten.

Nach § 826 BGB ist derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der einem anderen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zufügt. Eingeschlossen sind dabei auch Vereinbarungen zu Schmiergeldzahlungen. Solche Vereinbarungen sind nichtig, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Schadensersatzansprüche bestehen in solchen Fällen nicht nur gegenüber bestochenen Mitarbeitern oder anderen unmittelbaren Zahlungsempfängern, sondern auch gegenüber den die Schmiergeldzahlungen tätigen Geschäftspartner, stellt der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18. Januar 2018 klar (Az.: I ZR 150/15).



Macht der Kläger Schadensersatz wegen ohne sein Wissen durch einen Bevollmächtigten getroffenen Schmiergeldabreden geltend, trifft ihn die Darlegungslast. Der BGH führte aus, dass er diese Beweislast erfüllt, wenn er ausreichende Anhaltspunkte für den Abschluss einer Schmiergeldvereinbarung darlegen kann. Den Beklagten, der die Schmiergeldabrede bestreitet, trifft dann die sekundäre Darlegungslast, d.h. er muss beweisen, dass es diese Vereinbarung nicht gab.

In dem zu Grunde liegenden Fall handelte die Klägerin mit Möbeln aus Asien. Sie beauftragte eine Spedition, die später mit der Firma der Klägerin verschmolzen wurde, mit dem Transport der Möbel von Asien nach Europa. Die Möbelhändlerin hatte einen inzwischen verstorbenen Mann bevollmächtigt, die laufenden Geschäfte mit der Spedition zu betreuen. Dabei soll es zu Erhöhungen der eigentlich geschuldeten Frachtvergütung um einen bestimmten Aufschlag gekommen sein. Von dieser Vereinbarung habe die Möbelhändlerin weder gewusst noch habe sie ihr zugestimmt. Die Zahlungen hätten dem Zweck gedient, dass der Mann weiterhin für Frachtaufträge der Klägerin sorge. Der inzwischen insolvente Möbelhändler verlangte diese Aufschläge zurück.

Das OLG Hamburg wies die Klage ab, der BGH hob das Urteil wieder auf. Er stellte fest, dass die Klägerin ausreichende Anhaltspunkte für eine Schmiergeldabrede dargelegt habe. Die Beklagte treffe daher die sekundäre Darlegungslast. Dieser habe sich auch genügt. Sie habe die Schmiergeldabrede nicht nur bestritten, sondern einen anderen Sachverhalt dargelegt. Die Entscheidung liege nach Beweisaufnahme im Ermessen des Tatrichters. Dieser habe nicht alle Umstände ausreichend gewürdigt, sodass der Fall an das OLG zurückverwiesen wurde.

Bei Schmiergeldzahlungen oder anderen sittenwidrigen Schädigungen können im Gewerblichen Rechtsschutz erfahrene Rechtsanwälte beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/wirtschaftsrecht/schmiergeldvereinbarungen.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 998864
 527

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „BGH zu Schadensersatz bei Schmiergeldzahlungen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte

Bild: Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße
Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße
Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße Durch illegale Kartellabsprachen sollten die Preise für optische Laufwerke auf hohem Niveau gehalten werden. Das Gericht der Europäischen Union hat die Bußgelder gegen die Kartellanten nun bestätigt. Der Fall, den das EuG nun entschieden hat, reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Von Juli 2004 bis November 2008 soll es nach Ermittlungen der EU-Kommission zu illegalen Absprachen bei optischen Laufwerken für PCs gekommen sein, blickt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte zurück…
Bild: Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden
Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden
Ein Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden. Dies verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Das hat das Landgericht Essen mit Beschluss vom 15. März 2019 entschieden (Az.: 43 O 16/19). Wird ein Likör in der Werbung als bekömmlich bezeichnet, liegt ein Verstoß gegen die Health Claims Verordnung (HCVO) und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Das hat das Landgericht Essen klargestellt. Zweck der Health Claims Verordnung ist u.a. der Schutz der Verbraucher. Dazu gehört auch, dass der Verbraucher durch gesund…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Hannoversche Volksbank erneut zu Schadenersatz verurteiltBild: Hannoversche Volksbank erneut zu Schadenersatz verurteilt
Hannoversche Volksbank erneut zu Schadenersatz verurteilt
… deutschen Sachwerten“), war damit faktisch eingetreten. Wie bei allen DG-Fonds-Fällen üblich, wurde auch dieser Anleger nicht über die hinter seinem Rücken geflossenen Schmiergeldzahlungen („Rückvergütungen“) informiert. Im Prozess bestritt die Bank die Provisionszahlungen (mit Nichtwissen) und behauptete gleichzeitig, der Anleger habe davon gewusst und …
Weltgrößter Edelmetallkonzern nutzt das OSR®-Hinweisgebersystem
Weltgrößter Edelmetallkonzern nutzt das OSR®-Hinweisgebersystem
Um von Compliance-Verstößen (z.B. Schmiergeldzahlungen oder Kartellabreden) überhaupt erst einmal zu erfahren, richten immer mehr Unternehmen Hinweisgebersysteme ein. Diese können Mitarbeiter oder Dritte nutzen, um Verstöße gegen interne oder gesetzliche Regeln zu melden. Der weltweit führende Edelmetalkonzern und größte Edelmetallrecycler mit Produktionsstandorten …
Vorsicht: “Banken-Falle“ bei Anlageberatungen
Vorsicht: “Banken-Falle“ bei Anlageberatungen
Bankenhaftung für Schmiergeldzahlungen bei Scheinselbständigkeit Selbstständige Beratungsunternehmen einer Bank müssen nicht über Provisionen einer empfohlenen Anlage Auskunft geben, wenn der Kunde nicht fragt. Für Anlagekunden ist allerdings die Eigenständigkeit des Beratungsunternehmens häufig nicht oder nur schwer zu erkennen. “In meiner Lesart ist …
Kooperation statt Korruption
Kooperation statt Korruption
… Praxen tätig zu werden. In diesem Zusammenhang findet Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC, auf dem Chirurgentag klare Worte: „Die öffentliche Diskussion um „Fangprämien“ und Schmiergeldzahlungen geht hier leider völlig am Thema vorbei. Wir haben schon vor mehr als einem Jahr eindeutig Stellung bezogen, indem jedwede Zahlung mit einem adäquaten …
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte - Bewertung von Schadensersatzansprüchen wegen SchmiergeldzahlungenBild: GRP Rainer Rechtsanwälte - Bewertung von Schadensersatzansprüchen wegen Schmiergeldzahlungen
GRP Rainer Rechtsanwälte - Bewertung von Schadensersatzansprüchen wegen Schmiergeldzahlungen
Im Wirtschaftsleben kommt es immer wieder zu Korruption, Bestechungsversuchen und Schmiergeldzahlungen. Geschädigte können Ansprüche wegen sittenwidriger Schädigung geltend machen. Bis Ende des 20. Jahrhunderts konnten Bestechungsgelder an ausländische Geschäftspartner als "nützliche Aufwendungen" noch steuerlich geltend gemacht werden. Die Zeiten haben …
Bei Korruptionsversuchen im Ausland nicht sofort nachgeben
Bei Korruptionsversuchen im Ausland nicht sofort nachgeben
… Korruptionsermittlungen zum Anlass nehmen, um das eigene Geschäftsgebaren unter die Lupe zu nehmen. „Einige Unternehmer und Manager sind noch immer der Meinung, dass sich Schmiergeldzahlungen im Ausland grundsätzlich nicht umgehen lassen“, sagt Kai Oppel, Autor des Buches „Business Knigge international“. Dabei ließen sich viele Geschäfte ohne Bestechungsgelder einfädeln …
MTI kündigt Liefervertrag und fordert von Sanofi-Aventis Schdensersatz in Millionenhöhe
MTI kündigt Liefervertrag und fordert von Sanofi-Aventis Schdensersatz in Millionenhöhe
Seevetal, 26.6.2011 - MTI fordert von Sanofi-Aventis wegen der Schmiergeldzahlungen an den MTI-Einkaufsbeauftragten Wolfgang T. sowie aufgrund der unrichtigen Strafanzeige des Konzerns Schadensersatz. Nachdem die Staatsanwaltschaft Verden am 16.6.2011 bundesweit 17 Objekte, darunter die Sanofi-Konzernzentrale, wegen des Verdachts der Bestechung des MTI-Einkaufsbeauftragten …
Razzia bei Sanofi-Aventis wegen Bestechungsverdachts
Razzia bei Sanofi-Aventis wegen Bestechungsverdachts
… offizielle Broschüre des humanitären Programms „Zugang zu Medikamenten“ von Sanofi-Aventis eine Reihe von NGO, nicht jedoch „Viva e.V.“. Schließlich ergeben auch Schmiergeldzahlungen in Millionenhöhe an den Vereinsvorsitzenden T. für angeblich humanitäre Lieferungen keinen Sinn. Nachweise über die gezahlten „Provisionen“ hatte ein MTI-Anwalt während …
Anlegerschutz aktuell: Müssen apoBank und Medicon Schadensersatz leisten?
Anlegerschutz aktuell: Müssen apoBank und Medicon Schadensersatz leisten?
… Davon wurden 7 % an Mitgesellschafter und Hintermänner, und 8 % an die apoBank weitergegeben (davon wiederum erhielt der Bankberater 1,75 %). Insider sprechen von Schmiergeldzahlungen. Insgesamt sind rund 600 Kunden der Bank betroffen. Diese werden nun ihrerseits Schadens-ersatzansprüche an das Geldhaus herantragen: Denn die Bank hat, wie erwähnt, 8 …
Bild: Vielen deutschen Unternehmen fehlen noch immer Anti-KorruptionsprogrammeBild: Vielen deutschen Unternehmen fehlen noch immer Anti-Korruptionsprogramme
Vielen deutschen Unternehmen fehlen noch immer Anti-Korruptionsprogramme
… auch angemessen geltend gemacht werden, haben immer noch viele deutsche Unternehmen keine systematische Korruptionsprävention eingeführt, um sich vor den Folgen von Schmiergeldzahlungen und Bestechung durch Mitarbeiter und Geschäftspartner zu schützen.“ Man dürfe nicht glauben, dass die Strafverfolgung auf große Unternehmen beschränkt sei, unterstreicht …
Sie lesen gerade: BGH zu Schadensersatz bei Schmiergeldzahlungen