(openPR) Berlin, 09. Oktober 2009 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) vertritt eine starke Meinung im Umgang mit den im Sommer laut gewordenen Vorwürfen, es gäbe irreguläre Geldflüsse zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken bei der Überweisung von Patienten. Der BDC billigt Kooperationen, stellt sich aber vehement gegen Korruption.
Ein Thema, dass neben vielen anderen Fachthemen auf der Agenda des 23. Chirurgentag, dem Jahreskongress des BDC, steht. Die Versorgung des Patienten in kooperativen Strukturen, insbesondere zwischen Klinik und Praxis wird breit diskutiert. Eine generelle Öffnung der Kliniken als institutionelle Leistungserbringer im Rahmen des §116b SGB V wird vom BDC sehr kritisch gesehen, da schon heute die Arbeitsbelastung der Krankenhausärzte nicht mehr mit dem Arbeitszeitgesetz in Einklang gebracht werden könne.
Für den BDC ist es eine wünschenswerte Option, dass Niedergelassene im Rahmen eindeutiger Verträge auch an Kliniken Leistungen erbringen. Ebenso sollen die Möglichkeiten für Kliniker verbessert werden, unter Nutzung der Regelungen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄnG) partiell in Praxen tätig zu werden.
In diesem Zusammenhang findet Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC, auf dem Chirurgentag klare Worte: „Die öffentliche Diskussion um „Fangprämien“ und Schmiergeldzahlungen geht hier leider völlig am Thema vorbei. Wir haben schon vor mehr als einem Jahr eindeutig Stellung bezogen, indem jedwede Zahlung mit einem adäquaten Leistungsgeschehen verbunden sein muss und durch Verträge nachprüfbar gestaltet werden soll. Eine Kooperation unter solchen Voraussetzungen ist absolut legal und darf nicht mit reinen „Zuweiserprämien“ verwechselt werden.“
Der 23. Chirurgentag, veranstaltet vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), wurde am 09.10.2009 eröffnet. An zwei Tagen werden über 700 Kongressteilnehmer im Haus der Deutschen Chirurgie – dem Langenbeck-Virchow-Haus Berlin –erwartet.








