(openPR) Seit Inkraftsetzen der relevanten rechtlichen Bestimmungen im Jahr 2006 durch das Dubai International Financial Centre (DIFC) erlaubt dieses die Begründung von REITs in Form von Treuhandvermögen oder Kapitalgesellschaften in seinem Zuständigkeitsbereich.
Da die DIFC-basierten Immobilienfonds und REITs nun vermehrt das Interesse von Investoren auf sich ziehen, ist es an der Zeit, die relevanten Faktoren und verfügbaren Optionen näher zu untersuchen.
Unter anderem aufgrund seiner bewährten, auf englischem Common Law basierenden Regulierung hat sich Dubais DIFC zum gefragtesten Finanzzentrum der Golfregion ebenso wie zum Standort der Wahl für in der Region investierende Immobilienfondsstrukturen fortentwickelt.
Gemäß des rechtlichen DIFC-Rahmenwerks werden REIT-Gebilde als Untergruppe von Immobilienfonds kategorisiert, durch die Regeln der Dubai Financial Services Authority (DFSA) für kollektive Anlagen reguliert sowie durch die folgenden Merkmale definiert:
• Erfordernis der Ausschüttung von mindestens 80% des jährlichen Ertrags
• Diversifiziertes Immobilieninvestment (Portfolio)
• Geschlossene Struktur (keine Anteilsrücknahme während der Laufzeit)
• In der Entwicklung befindliche Immobilien dürfen einen Anteil von 30% des NAV nicht überschreiten
• Limitierung des Hebels auf max. 50% des Brutto-Immobilienwerts (GAV)
• Obligatorisches Börsenlisting
• Obligatorische Aufsicht des Fondsmanagers durch die DFSA oder eine gleichwertige Aufsichtsbehörde
• Nutzung einer Kapitalgesellschaft oder Treuhandgesellschaft als Rechtspersönlichkeit.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Emirates REIT als erster seiner Art erst in 2014 auf der NASDAQ Dubai gelistet wurde, kann es nicht verwundern, dass REITs in der Golfregion erst kürzlich an medialer Aufmerksamkeit gewannen. Anfang 2017 folgte der „ENBD REIT“ der lokalen Bank „EmiratesNBD“, ebenso wie sein Vorgänger in Dubais DIFC beheimatet.
Steuern, Gebühren, Vorschriften
Mangels lokaler Erhebung von Quellen- bzw. Körperschaftsteuer in den VAE (zumindest für die hier betrachteten Zwecke) ist ein Immobilieninvestment vermittels eines REIT als neutral im Vergleich zum Direktinvestment zu sehen. Bezüglich der seit Beginn 2018 auf den Verkauf und die Vermietung gewerblicher Immobilien erhobene Mehrwertsteuer in Höhe von fünf Prozent ist es sowohl dem Individuum wie auch dem institutionellen Investor möglich, die beim Kauf gewerblicher Immobilien aufgewandte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) im Verlauf der mit zehn Jahren taxierten steuerlichen Lebensdauer von zehn Jahren gegen jährlich eingenommene Umsatzsteuern auf Mieten oder andere zurechenbare Einkommensarten gegenzurechnen und so zu amortisieren.
Die Übertragung eines Eigentumstitels auf Immobilien in Dubai wird mit einer Gebühr - analog zur Grunderwerbsteuer - in Höhe von vier Prozent belegt. Um eine doppelte Veranlagung bei Eigentumsübergang auf der Ebene der Anteilsinhaber zu vermeiden, hat das Dubai Land Department eine Übereinkunft mit der NASDAQ Dubai getroffen, die alle DFSA-regulierten bzw. auf der NASDAQ Dubai gelisteten Immobilienfonds vom Erfordernis der Gebührenerhebung („Transfer Fees“) bei Anteilsübertragung ausnimmt.
Das lokale Immobilienrecht teilt Gemarkungen und dort belegene Immobilien in sog. „Designated-“ (auch als „Freehold“ bezeichnet) sowie „Non-designated“-Bereiche ein, wobei es in letzteren nur Staatsangehörigen von Ländern des Golfkooperationsrats (GCC) erlaubt ist, Immobilien zu erwerben. In diesem Zusammenhang ist es bemerkenswert, dass REITs teilweise von dieser Restriktion befreit werden, was es somit auch Investoren aus Nicht-GCC-Ländern indirekt erlaubt, über das REIT-Modell in Immobilien in diesen Bereichen in Dubai sowie anderen Emiraten zu investieren.
Der vollständige Artikel, erstmals veröffentlicht in englischer Sprache in der Frühjahrsausgabe des „Family Office Magazine“, betrachtet weiterhin Besonderheiten von Erfolgsmessung und Managementvergütungen und ist verfügbar unter dem folgenden Link:
https://www.property-blog-dubai.com/single-post/Dubai-REITs-DIFC-Status-quo-und-kC3BCnftige-Entwicklungen