(openPR) Trotz der von der Wirtschaftsförderung Bremen (WFB) für 2017 vermeldeten Steigerung der Zahl neu erschlossener Gewerbeflächen auf 59,4 ha bleibt die Bremer Gewerbeflächenbilanz aus Sicht des CGB negativ.
CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: „Die WFB kann für 2017 zwar eine deutliche Steigerung neu erschlossener Gewerbeflächen verbuchen, ist aber immer noch von einer bedarfsdeckenden Gewerbeflächenpolitik weit entfernt. Nach dem in den vergangenen Jahren weit mehr Flächen vermarktet als erschlossen wurden, ist es 2017 gerade mal gelungen, wieder einen Einklang zwischen Erschließung und Vermarktung herzustellen. Für das vom Senat selbst gesetzte Ziel einer wachsenden Stadt bedarf es jedoch weit größerer Anstrengungen bei der Gewerbeflächenerschließung. Die Abwanderung von Coca Cola war nicht zuletzt die Folge des für eine notwendige Unternehmensverlagerung in Bremen nicht zeitnah und bedarfsgerecht vorhandenen Flächenangebotes.“
Nach Auffassung des CGB und seiner Berufsgewerkschaften reicht es nicht aus, sich bei der Gewerbeflächenerschließung im wesentlichen nur auf Flächen am Stadtrand wie den Gewerbepark Hansalinie zu fokussieren, der vorrangig für die Neuansiedlung und Erweiterung von Betrieben der Automobilindustrie in Betracht kommt. Es muss vielmehr auch an die Unternehmen gedacht werden, die ihre Betriebsstätten in Bremen in oder am Rande von Wohngebieten haben und an ihren derzeitigen Standorten nicht expandieren können. Dazu gehört auch, dass Wirtschaftssenator und WFB regelmäßig Kontakt zu diesen Unternehmen halten, um frühzeitig auf deren Verlagerungs- oder Expansionswünsche regieren zu können.
Rudolph: „Wenn sich Wirtschaftssenator und die ihm unterstehende WFB immer wieder von unternehmenspolitischen Entscheidungen, wie der von Hachez angekündigten Produktionsverlagerung nach Polen, überrascht zeigen, so ist dies ein Armutszeichen und der Beleg für mangelnde Kontaktpflege. Abwanderungen von Unternehmen und Produktionsverlagerungen bedeuten immer auch den Verlust von Arbeitsplätzen, den Bremen sich angesichts der unterdurchschnittlichen Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit nicht leisten kann.“
Zur Realisierung der angestrebten Wachstumsziele bedarf es im Standortwettbewerb aus Sicht des CGB einer angebotsorientierten Gewerbeflächenpolitik. Zielmarke sollte die ständige Vorhaltung von wenigstens 125 ha erschlossener Gewerbeflächen sein. Dabei ist auch der kleinflächige und zumeist siedlungsnahe Bedarf von Handwerksbetrieben und Start Ups angemessen zu berücksichtigen.


















