(openPR) Minister Müntefering rüffelt öffentlich die Firmen wegen der zunehmenden Zahl an Volontariaten und Praktika, weil die "Generation Praktikum" nichts in die Sozialkassen einzahlt. Die Praktikanten können aber nichts dafür, also richtet Müntefering über die Medien einen moralischen Appell an die Wirtschaft.
Handfesteres ereignet sich am Dienstag. Am 12.09.2006 entscheidet das Bundesarbeitsgericht über die Klage eines Praktikanten, der ein Jahr lang bei einer Gesellschaft des Deutschen Roten Kreuzes, tätig war. Nr. 2 des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags sieht vor, dass der Auszubildende für die Dauer der Ausbildung keine Vergütung erhält und selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen hat. Die Vorinstanz, das Sächsische Landesarbeitsgericht (Urteil vom 30.09.2005 - Aktenzeichen 3 Sa 542/04) hatte ebenso wie das Arbeitsgericht Dresden dem Kläger eine Vergütung auf der Basis der §§ 19, 10 BBiG zugebilligt.
Den Hintergrund des Rechtsstreits und die Rechtslage bei Praktika und Volontariat erläutert Rechtsanwalt Felser im JuracityBlog (http://www.blog.juracity.de).













