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Jörg Nobis (AfD): "Forderungen von Innenminister Grote stehen im Widerspruch zum geltenden Aufenthaltsrecht"

01.02.201815:25 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Kiel, 1, Februar 2018 Innenminister Grote (CDU) forderte gestern in seiner Rede zum geplanten Integrations- und Teilhabegesetz für Schleswig-Holstein: "Wir müssen aufhören darauf zu gucken, woher ein Mensch kommt, sondern alle teilhaben lassen und in einer großen Gemeinschaft leben." Jörg Nobis, Fraktions-vorsitzender der AfD im Kieler Landtag , erklärt dazu:

"Die pauschale Forderung des Innenministers wirft die Frage auf, ob er sich damit auch an jene Beamte wenden wollte, die in Schleswig-Holstein für die Um- und Durchsetzung des Aufenthaltsrechts zuständig sind. Falls ja, widerspräche dies dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs.3 GG).

Denn ob jemand nach geltendem Aufenthaltsrecht ausreisepflichtig ist oder nicht, hängt direkt mit der Frage zusammen, woher jemand kommt. Das gilt auch in Schleswig-Holstein.

Da Minister Grote jene Beamten, die in Schleswig-Holstein in den Ausländerbehörden und im Polizeidienst tätig sind, in seiner Rede von seiner Forderung nicht explizit ausgenommen hat, besteht hier Klärungsbedarf.
Wir fordern Innenminister Grote deshalb auf, öffentlich klarzustellen, dass seine Beamten, die mit der Um- und Durchsetzung des Aufenthaltsrechts in Schleswig- Holstein betraut sind, sehr wohl darauf achten sollen, woher jemand kommt.

Nur so lässt sich das Vertrauen der Bürger aufrechterhalten, dass in der Flüchtlings-politik auch die schleswig-holsteinischen Behörden stets nach Recht und Gesetz handeln."

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