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Das Burn-Out in der Berufsunfähigkeitsversicherung

01.02.201810:54 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Das Burn-Out in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung

(openPR) Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt heutzutage eine der wichtigsten Versicherungen dar. Die immer komplexer und anspruchsvoller werdende Arbeitswelt gebietet es, den Fall abzusichern in denen man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Gründe für die Berufsunfähigkeit sind dabei genauso vielfältig, wie die Menschen selbst. Waren vor wenigen Jahren noch Erkrankungen am Skelett – und Bewegungsapparat und Invalidität die Hauptursachen für Berufsunfähigkeit, steigen die Zahlen derer, die aufgrund psychischer Erkrankungen berufsunfähig werden. Schon heute sind psychische Erkrankungen die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Die Arbeitswelt geht immer weiter von der körperlichen Arbeit hin zur geistigen Arbeit. Da wundert es auch nicht, dass Erkrankungen an der Psyche häufiger werden. Bereits jetzt ist absehbar, das psychische Erkrankungen einmal die Hauptursache für Berufsunfähigkeit werden.

Psychische Erkrankungen bald Hauptursache für Berufsunfähigkeit.

Die häufigsten psychischen Erkrankungen sind Depressionen und Burn-Out. Diese Erkrankungen treten meist nicht ad-hoc auf, sondern sind ein langer Prozess an dessen Ende die psychische Erkrankung steht. Sind es zunächst nur Überlastungserscheinungen, wie Erschöpfung und Antriebslosigkeit steigern sich diese Symptome schnell zu absoluter Motivationslosigkeit und Selbstzweifel. Erfolgt in diesem Stadium keine adäquate Behandlung ist die psychische Erkrankung praktisch vorprogrammiert. Dabei ist jedoch nicht nur die psychische Belastung durch die Arbeit selbst der ausschlaggebende Punkt. Auch Konflikte mit Kollegen und Vorgesetzten können psychische Erkrankungen begünstigen. Mobbing stellt sich immer wieder als ein Auslöser für psychische Erkrankungen dar. Die Palette der psychischen Erkrankungen reicht von psychosomatischen Erkrankungen bis hin zu handfesten Depressionen.

Wan liegt Berufsunfähigkeit vor?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung regelt sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Wann die Berufsunfähigkeit vorliegt, ist in § 172 VVG geregelt. Danach ist berufsunfähig, wer infolge Krankheit oder Körperverletzung seinen Beruf wenigstens für die Dauer von sechs Monaten zu mindestens der Hälfte nicht mehr ausüben kann. Ist ein Mensch danach berufsunfähig, zahlt die Versicherung eine vereinbarte Rente und stellt den Versicherten von der Zahlung weiterer Mitgliedsbeiträge frei. Die Zahlung erfolgt dabei solange, bis die Erkrankung soweit abgeklungen ist, dass der Betreffende seinen Beruf wieder ausüben kann oder Der Betreffende einen vergleichbaren Beruf ausübt.

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt jedoch nicht in jedem Fall. Tatsächlich zahlen die Versicherungen, bei Vorliegen der Berufsunfähigkeit, in gut einem Drittel nicht die vereinbarte Leistung. Die angeführten Gründe gestalten sich dabei vielfältig. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen, stellen sich die Versicherung gern auf den Standpunkt das schon gar keine Erkrankung vorliegt, oder diese jedenfalls nicht zu einer vertragsgemäßen Berufsunfähigkeit führt. Tatsächlich bestehen bei psychischen Erkrankungen einige Schwierigkeiten. Zunächst ist hier die schwere Diagnostizierbarkeit von psychischen Erkrankungen zu nennen. Diese Krankheitsbilder lassen sich meist nur durch eine langfristige Diagnose sicher feststellen. Weitere Schwierigkeiten bestehen darin, den Nachweis zu erbringen, dass der Betreffende seinen Beruf, infolge der Erkrankung, tatsächlich nicht mehr ausüben kann. Reines Unwohlsein am Arbeitsplatz reicht in der Regel nicht. Kommt man als Betroffener selbst nicht zum Ziel, ist in Anbetracht der ohnehin angespannten Psyche der Betroffenen, es dringend geboten sich um professionelle juristische Hilfe zu bemühen.

Weitere Information zur Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie unter: www.wvr-law.de

Für Sie vor Ort:

Die Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen einer kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstberatung erhalten Sie Informationen zu Ihren juristischen Möglichkeiten und den Erfolgsaussichten. Nehmen Sie Ihr gutes Recht war ! Die Versicherungsexperten stehen Ihnen unter E-Mail sowie 030 200 590 770 gern zur Verfügung.

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