(openPR) Immer häufiger bestätigen Gerichtsurteile die Leistungsverweigerung der Versicherer bei Auszahlung von Berufsunfähigkeitsrenten für Selbständige und beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.
Trotz massiver körperlicher Einschränkungen kommt es häufig zu keiner Leistungsverpflichtung der Versicherer. Der Versicherte wird aufgefordert seinen Betrieb umzuorganisieren, sogar neues Personal muss ggf. eingestellt werden. Auch Pensionszusagen sind für den Fall der Berufsunfähigkeit daher häufig nicht ausreichend rückgedeckt. Die entstehenden Finanzlücken können im kleineren Mittelstand bedrohlich sein. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach möglichen Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Eine solche Alternative ist die Dread Disease Versicherung, die bei Eintritt einer schweren Erkrankung unmittelbar nach der Diagnose eine einmalige Kapitalzahlung leistet. Und dies unabhängig von der Frage, ob und inwieweit die versicherte Person ihren Beruf auch weiterhin ausüben kann. Vorteil hierbei ist die klare Definition von ca. 40 Krankheitsbildern, von denen jedes für sich die Leistungspflicht auslöst.
Eine weitere Alternative ist die sogenannte Grundfähigkeitsversicherung. Statt für einzelne Krankheiten wird dabei Absicherung bei Verlust von Fähigkeiten angeboten, zum Beispiel Sehen, Laufen oder Hören.
Beide Alternativen haben eine juristisch eindeutigere Leistungsgrundlage als die Berufsunfähigkeitsversicherung. Andererseits besteht bei den Alternativkonzepten keine Leistungspflicht, wenn eine längere nicht explizit versicherte Krankheit (z.B. ein Burn-Out-Syndrom) eine Berufsunfähigkeit auslöst.
Letztendlich ist die Entscheidung für den einen oder anderen Weg abhängig vom konkreten Einzelfall und setzt eine individuelle Beratung voraus.
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