(openPR) Staatlich geförderte Rente auch für Firmenchefs "Förderung mitnehmen" - Seit Jahresbeginn 2005 werden bei der privaten Vorsorge nur noch Rürup- und Riester-Rente steuerlich gefördert.
Die Riester-Rente wurde in erster Linie für Arbeiter und Angestellte konzipiert.Doch auch Firmenchefs können davon profitieren, indem sie sich an den Vertrag des angestellten und Beitrag zahlenden Ehepartners anhängen und die staatliche Förderung kassieren. Der jährliche Förderbetrag für den Firmenchef beträgt immerhin 114 Euro und erhöht sich ab 2008 auf 154 Euro. Bis zu 500 Euro Altersrente pro Jahr kann dadurch mit Riester erzielt werden. Und das, ohne eigenes Geld einzusetzen.
Diese Förderung erhält auch der angestellte Ehepartner zuzüglich einer jährlichen Kinderzulage von 138 Euro (ab 2008: 185 Euro) je kindergeldberechtigtem Kind.
Bei der Rürup-Rente sind eigene Beiträge zu entrichten. Aber die Beiträge sind bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben absetzbar. In diesem Jahr erkennt der Fiskus 64 Prozent der eingezahlten Beiträge (maximal 12.800 Euro, bei Ledigen und 25.600 € bei Verheirateten) an. In der Folgezeit steigt die Quote dann jährlich um jeweils zwei Prozentpunkte. Ab 2025 können bis zu 20 000 Euro abgesetzt werden. Dafür kassiert das Finanzamt aber bei der Auszahlung im Alter. Denn der zu versteuernde Betrag steigt abhängig vom Jahr des Rentenbeginns – von heute 52 auf 100 Prozent im Jahr 2040.
Die Steuervorteile der Rürup-Rente sind an strenge gesetzliche Auflagen gebunden. Der Versicherte darf die Police weder beleihen noch verkaufen oder vererben. Auch gibt es die monatlichen Rentenzahlungen frühestens mit 60 Jahren. Andererseits ist die Rürup-Rente Hartz IV sicher.
Unternehmer, die bei der Altersvorsorge sichergehen wollen, sollten daher zweigleisig fahren. Mit der Rürup-Rente und der Riester-Rente die Grundversorgung fürs Alter schaffen und mit Fondspolicen oder einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht die notwendige Flexibilität sicherstellen.
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