(openPR) Der Europäische Gerichthof hat nun entschieden, dass die Versicherer Ihre Tarife so gestalten müssen, dass die Beiträge von Mann und Frau nicht unterschiedlich ausfallen dürfen. Das differenzieren nach dem Geschlecht ist diskriminierend für dasjenige Geschlecht, das mehr zahlen muss. Bisher fuhren Frauen oft günstiger bei KFZ-Haftpflichtversicherungen, Risikolebensversicherungen und auch bei der - allseits als überflüssig beschriebenen -Sterbegeldversicherung. Manchmal wohl auch bei der privaten Unfallversicherung. Die Männer hatten preisliche Vorteile bei der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der privaten Rentenversicherung und eben auch bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/vergleich (sowohl bei Tarifen für eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung als auch bei erufsunfähigkeitszusatzversicherungen, bei denen der Hauptvertrag z.B. eine kapitalbildende Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung darstellt). Die Unterschiede spiegelten die unterschiedlichen Risiken wider. Das ist bei der privaten Versicherung bisher ganz normal gewesen, galt doch das Prinzip, dass sich die Höhe des Beitrages am Risiko orientiere (und nicht wie bei den Sozialversicherung an der Höhe des Einkommens).
Ab Dezember 2012 müssen die Versicherer nun so genannte Unisex-Tarife anbieten. Die Änderung gilt dann für alle Neuabschlüsse. Alle bestehenden Verträge laufen natürlich weiter wie sie sind.
Änderungen sind natürlich stets mit einem Aufwand verbunden. Zudem müssen die Versicherer in Zukunft auf einen gewissen Teil Ihres Zahlenmaterials verzichten. So darf bei der Tarifierung nun z.B. das unterschiedliche Durchschnitts-Sterbealter keine Rolle mehr spielen. Dass das keine Jubelschreihe bei den Versicherungsgesellschaften hervorruft, scheint verständlich.
Erwartet wird nun, dass sich die Beiträge über einen gewissen Zeitraum dann in der Mitte der bisherigen Beitragsunterschiede einpendeln werden. Die Stiftung Warentest warnt jedoch vor überschnellen Abschlüssen (siehe Meldungen 01.03.11 test.de). Insbesondere bei der privaten Krankenvollversicherung und bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de ist eine intensive vergleichende Beratung notwendig, da man sich zum einen (i.d.R.) für einen sehr langen Zeitraum an einen Versicherer bindet und zum anderen ein sehr elementares Risiko abgesichert wird. Schnellentscheidungen, die einer fundierten Beratung den Vorzug geben, können da auf Dauer mehr Kosten verursachen.





