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Aufklärungsbedarf nach Unisex-Urteil

(openPR) (ddp direct) Hannover (news4germany) - Die Versicherungsgesellschaften dürfen ab dem 21.12.2012 keine geschlechtsspezifischen Tarife für Männer und Frauen mehr anbieten. Dies hat eine Umstellung auf die sogenannten Unisex-Tarife zur Folge. Ursache für die bevorstehende Neuregelung ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 01.03.2011. Die EU-Richter berufen sich dabei auf die Gender-Richtlinie von 2001, die eine Gleichstellung der Geschlechter anstrebt. Für die Umstellung auf Unisex-Tarife hat der Europäische Gerichtshof der Versicherungswirtschaft eine Übergangsfrist zugestanden, welche jedoch am 21.12.2012 endet. Ebenso wie viele andere Branchenkenner, mahnt auch Götz Wenker, Vorsitzender der deutschen Geschäftsführung von AWD, deshalb an, dass nicht mehr viel Zeit verbleibt, um die Verbraucher über die bevorstehende Umstellung auf Unisex-Tarife zu informieren.

Abhängig von der Versicherungsart sorgt die Umstellung mal bei männlichen und mal bei weiblichen Versicherungsnehmern für einen Anstieg der Versicherungsbeiträge. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) hegt aber - ebenso wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV - die Befürchtung, dass es durch die bevorstehende Umstellung auf Unisex-Tarife insgesamt zu einer Verteuerung der Versicherungstarife kommen könnte. AWD-Deutschland-Chef Götz Wenker erläutert: „Am Beispiel der Risikolebensversicherung wird erkennbar: Bisher zahlen Frauen wegen der statistisch höheren Lebenserwartung einen geringeren Beitrag als Männer. Durch die Neuregelung wird der Beitrag für Männer und Frauen gleich – wobei es für die Männer etwas günstiger wird, für die Frauen dafür etwas teurer.“

Bei der privaten Krankenversicherung ist die Situation umgekehrt. Da Frauen statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung als Männer haben, sind die zu erwartenden Kosten für die Assekuranzen dementsprechend höher. Das hatte bisher zur Folge, dass Frauen höhere Beiträge für eine private Krankenversicherung zahlen mussten. Bei der Kalkulation der neuen Unisex-Tarife hingegen werden die Mehrkosten gleichmäßig auf männliche und weibliche Versicherungsnehmer aufgeteilt. Deshalb werden sich die meisten Frauen bei Neuverträgen, die nach dem 21.12.2012 abgeschlossen werden, über niedrigere Beiträge freuen können.

Die bevorstehende Umstellung auf Unisex-Tarife bringt weitgehende Veränderungen mit sich, so dass für Verbraucher, die eine neue Versicherung abschließen wollen, eine ausführliche Beratung unverzichtbar ist. AWD-Chef Götz Wenker: „Aufgrund der enormen Veränderungen ist die qualifizierte Beratung durch einen erfahrenen und lizensierten Finanzberater mit umfassender Markt- und Produktkenntnis wichtiger denn je.“

Deshalb ist es im Interesse aller Verbraucher unerlässlich, dass in der nächsten Zeit intensiv Aufklärungsarbeit betrieben wird, um die Verbraucher umfassend über die Auswirkungen des Unisex-Urteils zu informieren. Hierzu ergänzt AWD-Deutschland-Chef Götz Wenker: „Um den Mandanten einen erstklassigen und zuverlässigen Service bieten zu können, arbeiten AWD-Berater mit einer sehr großen Anzahl namhafter Produktpartner zusammen - insgesamt rund 150 Partner aus den Bereichen Banken, Fondsgesellschaften, Versicherungen und Bausparkassen.“ Auf sich allein gestellt ohne die Unterstützung durch einen kompetenten Experten ist das Angebot für den Verbraucher kaum zu überblicken. „Aus einer entsprechend umfassenden Angebotspalette und anhand des Best-Select-Prinzips erhalten AWD-Mandanten somit maßgeschneiderte Konzepte", erläutert AWD-Chef Götz Wenker.



http://www.themenportal.de/unternehmen/aufklaerungsbedarf-nach-unisex-urteil-76166

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