(openPR) Versicherungen müssen spätestens Anfang 2013 Unisex-Tarife anbieten
Rostock, 19.04.2011. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes ist das Geschlecht eines Versicherten als Risikofaktor zur Berechnung der Beiträge nicht mehr heranzuziehen. Gerade im Bereich der privaten Krankenversicherungen ist eine solche Unterscheidung zurzeit noch gängige Praxis. Laut EuGH-Urteil handelt es sich bei dieser allerdings um unzulässige Diskriminierung und muss daher spätestens bis zum Ende 2012 abgeschafft werden. Das Verbraucherportal http://www.1a-krankenversicherung.de macht Hintergründe und mögliche Auswirkungen des Urteils transparent.
Anfang März wurde am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein Urteil gefällt, das für die gesamte private Versicherungsbranche in Europa von Bedeutung ist. Demnach ist es ab Ende 2012 in der privaten Versicherung, und damit auch in der privaten Krankenversicherung, nicht mehr zulässig, die Beiträge vom Geschlecht abhängig zu machen. In diesem Bereich wurden bislang gerade Frauen schlechter gestellt. Laut 1A Krankenversicherung begründeten die privaten Versicherer dies mit der statistisch höheren Lebenserwartung und der Inanspruchnahme von insgesamt mehr Gesundheitsleistungen durch Frauen. Aber auch Männer werden bei anderen Versicherungen nicht immer Frauen gegenüber besser oder gleich gestellt. So zahlen sie in der KFZ-Versicherung meist höhere Beiträge.
Nach einer Übergangsfrist müssen die Versicherungen spätestens Anfang 2013 sogenannte Unisex-Tarife anbieten. Ob das ein Vor- oder Nachteil für dein einzelnen Versicherten ist, wird der Markt zeigen. Denn wie die Versicherungswirtschaft auf das Urteil reagiert, ist noch unklar. Möglich ist laut www.1a-krankenversicherung.de, dass nicht nur die Versicherungsbedingungen, sondern auch die Beiträge angeglichen werden müssen.
Albert Gottelt, Chefredakteur von 1A Krankenversicherung, weist auf unterschiedliche Auswirkungen für Männer und Frauen hin: „Während für Frauen die Tarife in der privaten Krankenversicherung günstiger werden dürften, müssen sich Männer auf leicht steigende Kosten einstellen.“ Die neuen Bestimmungen gelten für Neuverträge, die nach der neuen Vorgabe abgeschlossen werden. Bestandskunden sind nicht betroffen. „Als Verbraucherportal sorgen wir für Transparenz auf dem Markt der Krankenversicherungen. Vor allem der Preisvergleich und das Gegenüberstellen der verschiedensten Leistungen ist ein wertvoller Gewinn für die Nutzer. Zudem hält es den Wettbewerb unter den Kassen aufrecht, wovon die Versicherten langfristig immer profitieren.“






