(openPR) Am 21. Dezember 2012 werden die durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EugH) bedingten Unisex-Tarife in Kraft treten. Neben der PKV sind auch andere Versicherungssparten betroffen, zum Beispiel die KFZ-Versicherung.
Der EugH urteilte im März 2011, dass die derzeit bestehende Tarifstruktur der Versicherer ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sei und damit Geschlechter diskriminierend. Bisher zahlten Männer in der privaten Krankenversicherung einen günstigen Beitrag als Frauen. Begründet wurde dies von den privaten Krankenversicherern vor allem durch die höhere Lebenserwartung der Frauen. Ab dem 212. Dezember gelten nun gleiche Beitragssätze für Männer und Frauen im sogenannten PKV UNisex-Tarif, siehe http://www.pkv-vergleich.de/pkv-unisex-tarife-fuer-bestandskunden-verfassungswidrig-501 . Trotz einer regen Diskussion ist bis jetzt immer noch nicht geklärt, ob auch Bestandskunden auf die neuen Tarife umgestellt werden oder ob die Regelung ausschließlich für Neuverträge gelten soll, die nach dem 21. Dezember 2012 geschlossen werden.
PKV-Versicherer: Unisex-Tarife auch auf Bestandskunden anwenden
Viele Vertreter der privaten Krankenversicherer (PKV) wollen die neue Tarifstruktur auch auf die Bestandskunden angewendet wissen, andere lehnen diese Regelung mit dem Hinweis auf mögliche verfassungsrechtliche Bedenken ab. Bezüglich der Gültigkeit auch für Bestandskunden konnte trotz intensiver Gespräche zwischen Politik und Versicherungswirtschaft noch keine einvernehmliche Lösung erzielt werden. Eine abschließende Antwort aus dem Bundesfinanzministerium steht zudem noch aus. Derweil sieht die Versicherungswirtshaft für viele der neuen Unisex-Tarife die Gefahr einer „Unterkalkulation“. Roland Weber von der Debeka Krankenversicherung sagte, dass die neuen Tarife aufgrund ihrer Beitragsstruktur die latente Gefahr der Unterfinanzierung beinhalten würden. Durch den Wechsel aller bei der Debeka versicherten Frauen würden dem Versicherungsunternehmen Kosten von 100 Millionen Euro drohen, so Weber. Wenn diese Summen nicht durch Beitragskalkulationen ( http://www.pkv-vergleich.de/private-krankenversicherung-rechner ) für beide Geschlechter aufgefangen würden, dann müsste die Summe durch das vorhandene Eigenkapital gedeckt werden, so Weber sinngemäß. Experten erwarten deshalb für Frauen keine signifikanten Beitragsentlastungen.
PKV: Sattes Plus erwartet, dank der Männer
Für Männer jedoch dürfte die private Krankenversicherung ab dem 21. Dezember 2012 deutlich teurer werden als bisher. Die Versicherer verweisen in diesem Zusammenhang als Rechtfertigung auf die potenzielle „Unterkalkulation der Tarife“ explizit hin. In der Praxis bedeutet dies somit lediglich, dass für Frauen der zukünftige Beitrag in der PKV ( http://www.pkv-vergleich.de/private-krankenversicherung ) nur sehr bedingt niedriger als zuvor sein wird, für Männer jedoch eine hohe Kostensteigerung zu erwarten ist. Dies dürfte wohl auch der Grund sein, warum viele private Krankenversicherer die Bestandskunden mit in die neuen Unisex-Tarife einbezogen wissen wollen. Der Versicherungswirtschaft würde so nämlich ein sattes Plus in der Kasse winken, dank der Männer und dem EugH. Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidung das Bundesfinanzministerium treffen wird.








