(openPR) Wenn die Partnersuche zur Kostenfalle wird.
Das Angebot ist verlockend. Für nur 1 EUR erhält man Kontaktvorschläge von potenziellen Partnern. Die Partnersuche erfolgt einfach und unkompliziert über verschiedene Auswahlfunktionen. Schnell sind die ersten Kontakte geknüpft und man freut sich vielleicht schon auf ein gemeinsames Abendessen. Viele Nutzer von Dating Portalen werden jedoch jäh endtäuscht. Anstatt der großen Liebe folgt alsbald die große Rechnung. Viele Nutzer verunsichert das, hat man doch eigentlich nur eine Basismitgliedschaft für 1 EUR abgeschlossen.
Die Tricks der Dating-Portale.
Die Nutzer und Nutzerinnen von Datingportalen, werden mit einer Basismitgliedschaft für 1 EUR gelockt. Schnell stellt sich jedoch heraus, dass diese Mitgliedschaft sich automatisch in eine sogenannte Premiummitgliedschaft wandelt, wenn der Nutzer nicht binnen zwei Wochen widerspricht bzw. kündigt. Die Kosten für die Premiummitgliedschaften belaufen sich auf ca. 60,00 EUR bis ca. 90,00 EUR. Versuchen die Nutzer nun den Vertrag zu widerrufen bzw. zu kündigen, stellen sie oft fest, dass die entsprechenden Portale weder auf Briefe und E-Mail´s noch auf Telefonanrufe reagieren. Aus diesen Gründen ist eine Kündigung ist in den meisten Fällen schon gar nicht möglich.
Wenn es ernst wird.
Zunächst werden die Kosten in der Regel nur per E-Mail geltend gemacht. Danach wird das Mitgliedskonto gesperrt und der Nutzer zur Zahlung aufgefordert. Zahlt der Nutzer dann immer noch nicht, wenden sich die Portalbetreiber gerne an Inkasso-Unternehmen. Die Inkasso-Unternehmen versuchen dann, die Kosten einzutreiben. Die Schreiben dieser Unternehmen sind dabei so formuliert, dass die Empfänger schnell eingeschüchtert sind. Viele zahlen aus Furcht vor weiteren Konsequenzen. Das muss nicht sein. Rechtlich haben diese Schreiben kaum Bestand. Überhaupt bietet der gesamte Vertrag einige Angriffspunkte.
Welche Portale sind betroffen.
Bei den Portalbetreibern Ideo-Labs, Dateyard, Frontline und Interyard ist das bezeichnete Vorgehen bekannt. Die Portale selbst reichen hier von only-dates.de über Parwise.de und Primesingles.de bis hin zu Flirt-Fever.de und vielen Weiteren.
Was ist zu tun?
Fordert ein Datingportal oder ein Inkasso-Unternehmen Sie zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen auf, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Noch ist nichts verloren ! Zunächst sollten Sie den angeblichen Vertrag kündigen bzw. widerrufen. Zahlen Sie nicht ohne Weiteres auf Forderungen, die sich nicht erklären können. Können Sie Ihr Ziel nicht allein erreichen konsultieren Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt.
Nehmen Sie Ihr gutes Recht wahr!
Weitere Informationen zu Abofallen erhalten Sie unter: www.wvr-law.de
Was wir für Sie tun können.
Deutschlandweit vertretene Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Die erforderliche Diskretion ist für uns selbstverständlich. Der gesamte Schriftverkehr läuft ausschließlich über die Kanzlei. Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern. Die Kanzlei hält Sie, wenn gewünscht, auf dem Laufenden. Im Rahmen einer kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstberatung erhalten Sie Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und der empfohlenen Vorgehensweise. Vereinbaren Sie einen Termin zu einer Erstberatung. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Werdermann / von Rüden stehen Ihnen unter 030 / 200 590 770 sowie unter













