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Beim Erwerb einer Immobilie hereingefallen

18.01.201809:27 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Beim Erwerb einer Immobilie hereingefallen
Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch Bansi
Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch Bansi

(openPR) Baugrundstücke sind als Immobilie sehr begehrt. Umso mehr freut man sich, wenn man endlich ein solches Bauland erwerben kann. Man sollte allerdings nicht vergessen, vor dem Kauf des Baugrundstücks fachkundig prüfen zu lassen, ob man dort wirklich bauen bzw. in der vorgesehenen Weise und Größe bei Bauwerk errichten kann.



Einem unserer Mandanten ist das Folgende passiert:



In einer Neubausiedlung gibt es noch ein leeres Baugrundstück. Man ist sich auch recht schnell mit dem Verkäufer einig. Bedenken hat man nicht, denn warum sollte ein freies Grundstück in einer Neubausiedlung nicht bebaut werden können? Gesagt, getan. Die Immobilie wird erworben, ein Bauantrag gestellt und nach wenigen Wochen kommt die Ablehnung. Der Grund: Man kann nur noch außerhalb des sogenannten „Baufensters“ bauen. In einem Bebauungsplan wird ganz genau festgelegt, wo man auf einem Grundstück der Seite und der Länge nach bauen kann. Hier ragte das beabsichtigte Objekt weit über das Baufenster hinaus, und insofern wurde der Bauantrag abgelehnt.



Der Schaden ist groß; das sogenannte Baugrundstück hat seinen Wert verloren; die Finanzierung geht ins Leere; hohe Vorfälligkeitsentschädigungen sind zu zahlen. Unsere Empfehlung ist natürlich, vorher alles fachkundig prüfen zu lassen. Ich, als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, prüfe dies sehr gerne für Sie, bevor der Kaufvertrag abgeschlossen wird.



Wenn es dann aber doch passiert, man ein vermeintliches Baugrundstück erworben hat und nicht bauen darf, ist es aber auch noch nicht zu spät. Auch hier können wir Ihnen fachkundig dabei helfen, entweder doch noch die Baugenehmigung zu bekommen oder zu erreichen, dass der Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer rückabgewickelt wird und dieser auch die Vorfälligkeitsentschädigung der finanzierenden Bank übernehmen muss.



Auf jeden Fall sollten Sie den Kopf nicht in den Sand stecken und sich jederzeit fachkundigen Rat holen.



Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller besteht seit 21 Jahren. Der Hauptsitz der Kanzlei ist Wiesbaden, Sprechstundenorte gibt es in Berlin, Hamburg, Bad Harzburg, Köln, Stuttgart und München.

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