Immobilienkauf in Spanien
(openPR) Vorsicht beim Erwerb einer Immobilie in Spanien! Hier gibt es keinen Paragraph 313 des Buergerlichen Gesetzbuches, nachdem alle Grundstuecksgeschaefte beurkundungspflichtig sind. Es genuegt schon eine muendliche Vereinbarung unter Zeugen,um eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen. Auf diese Weise haben viele Kaeufer erhebliche oder ganze Vermoegen verloren. Hier erfahren Sie,was Sie wissen solten,bevor Sie sich zum Kauf einer Immobilie entschliessen...www.andalusienextra.de
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