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DBfK-Position zu Praxisanleitung im Funktionsdienst

08.01.201809:59 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: DBfK-Position zu Praxisanleitung im Funktionsdienst

(openPR) Die sogenannten „Funktionsdienste“ sind in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen Bereiche wie z.B. Notaufnahmen, OP-Bereiche, Intensivstationen oder Endoskopieabteilungen. Sie erfüllen für Diagnostik und Therapie wesentliche Funktionen, zählen aber auch zu den Hochrisikobereichen. Von der hohen Kompetenz, Einsatzbereitschaft, Verlässlichkeit und dem Verantwortungsbewusstsein der in diesen Einsatzfeldern tätigen Fachkräfte hängt es vor allem ab, ob größtmögliche Patientensicherheit gewährleistet ist und die Abläufe gut ineinandergreifen. Fehler, Reibungsverluste, Inkompetenz, mangelnde Teamfähigkeit und Kommunikationsdefizite wirken sich hier besonders gravierend aus und führen zu schlechten Versorgungsergebnissen sowie Imageverlusten und hohen Haftungsrisiken für das Unternehmen. Die schnelle Taktung der Abläufe und gleichzeitig ungenügende Pflegepersonalbemessung führen im Funktionsdienst seit langem dazu, dass Zeit für begleitete Einarbeitung und praktische Anleitung entfällt. Vor diesem Hintergrund und angesichts der laufenden Pflegeberufereform hat eine Expertengruppe des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) jetzt ein Positionspapier veröffentlicht und fordert spürbare Verbesserungen für die Praxisanleitung in Funktionsbereichen.


„Die in der Ausbildung vermittelte Pflegekompetenz ist die Grundlage fachlicher Expertise, eine darauf aufbauende Fachweiterbildung erweitert die persönlichen, sozialen, methodischen und fachlichen Kompetenzen. Die Kombination beider Komponenten ist gerade im Funktionsdienst von immenser Bedeutung. Dementsprechend bedeutsam ist die Arbeit und Rolle von Praxisanleitenden in diesem Bereich, auch vor dem Hintergrund der Patientensicherheit, der Berufsattraktivität und der Bindung der dringend benötigten Fachkräfte“, sagen die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Pflege im Funktionsdienst. Ihre Forderungen:
rechtlich verbindliche Regelungen für
- die Durchführung der praktischen Anleitung aller Aus- und Weiterzubildenden im Funktionsdienst durch fachweitergebildete Praxisanleiter und -innen in der Pflege
- eine festgelegte Praxisanleitenden-Quote für die Anleitung im Funktionsdienst
- die Freistellung für die Anleitungsplanung, -vorbereitung, -durchführung, -nachbereitung und -beurteilung aller Anzuleitenden im Funktionsdienst
- zeitliche Ressourcen für die fachliche und pädagogische Wissensaneignung und Aktualisierung, den anschließenden Wissenstransfer in die Praxis sowie für zusätzliche Aufgaben,
sowie darüber hinaus
- eine höhere Vergütung für Praxisanleiter/-innen
- eine Berücksichtigung der Anleitungskosten in der Krankenhausfinanzierung.

Das Positionspapier zur Bedeutung und Situation der Praxisanleitung im pflegerischen Funktionsdienst ist als Download unter https://www.dbfk.de/media/docs/expertengruppen/pflege-im-funktionsdienst/Position-BAG-Funktionsdienst-Praxisanleitungsquote-2017-12-12.pdf abzurufen. Die darin erhobenen Forderungen gehen einerseits an die Adresse der Politik, andererseits an Unternehmensleitungen, Vorgesetzte in den Funktionsdiensten sowie an Tarifpartner.

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