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3. Fachforum Inklusion: Förderung der Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderung

28.11.201716:00 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: 3. Fachforum Inklusion: Förderung der Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderung
Referent Wolfgang Fella vom Zentrum Bayern Familie und Soziales, Integrationsamt ((Foto FHWS / Kulke))
Referent Wolfgang Fella vom Zentrum Bayern Familie und Soziales, Integrationsamt ((Foto FHWS / Kulke))

(openPR) Die gesteckten Ziele des Bundesteilhabegesetzes sowie der „Arbeit inklusiv“ gelte es umzusetzen

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Die Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften an der Hochschule Würzburg-Schweinfurt lud ein zum „3. Fachforum Inklusion“ – diesmal zum Thema „Arbeit und Behinderung“. Aktuelle Hintergründe bilden das Bundesteilhabegesetz sowie das Förderprogramm „Arbeit inklusiv“, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Beschäftigung wesentlich behinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt im Rahmen der begleitenden Hilfe zu fördern. Zwei Vorträge spiegelten die jeweiligen Situationen in Bayern sowie in Baden-Württemberg: „Möglichkeiten zur inklusiven Teilhabe von wesentlich behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt am Beispiel Baden-Württembergs“ sowie „Inklusionsamt, Inklusionsbetriebe – Ändert sich nur der Name?“, die krankheitsbedingt beide vom Referenten Wolfgang Fella vom Zentrum Bayern Familie und Soziales, Integrationsamt, gehalten wurden.



„Arbeit“, so der Fachforums-Leiter Professor Dr. Kulke, „ist ein wesentlicher Bestandteil menschlichen Lebens. Durch Erwerbsarbeit erfährt man Selbstwirksamkeit, erhält Aner-kennung, findet soziale Kontakte und bezieht nicht zuletzt ein Einkommen. Für Menschen mit Beeinträchtigungen im erwerbsfähigen Alter sind daher die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ein zen¬traler Bestandteil der Sozialgesetzgebung. Durch die Diskussion um Inklusion und durch das Bundesteilhabegesetz von 2016 ergeben sich aktuell bedeutende Änderungen, die die Menschen mit Beeinträchtigungen ebenso wie die Leistungsträger und Leistungserbringer vor große Herausforderungen stellen.“ Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, stellt im Kontext des Bundesteilhabegesetzes fest: „Immer noch ist die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in vielerlei Hinsicht eingeschränkt. Hierbei gilt häufig: Je schwerer die Beeinträchtigungen, desto geringer sind die Teilhabechancen.“ Die Bundesrepublik hatte sich im Jahr 2009 verpflichtet, die Inklusion – also die Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens – zu realisieren, so wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist.

Professor Kulke nannte Zahlen und Fakten des Arbeitsmarktes: Während 80 Prozent der Menschen ohne Behinderung erwerbstätig seien mit einer Arbeitslosenquote von 8,6 Prozent, beliefe sich der Prozentsatz bei Menschen mit Behinderungen auf lediglich 49 Prozent (mit einer Arbeitslosenquote von 13,4 Prozent). Jeder fünfte Mensch mit Behinderung mache sich Sorgen um die eigene wirtschaftliche Situation, der Grad der Zufriedenheit mit der jeweiligen Beschäftigung ist signifikant geringer als bei Menschen ohne Behinderung.

Wolfgang Fella erläuterte die Ziele des Programms „Arbeit inklusiv“ seines Kollegen Berthold Deusch vom Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg: Vorrangiges Ziel sei es, „individuell angepasste, vollumfänglich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für wesentlich behinderte Menschen mit mehr als 15 Wochenstunden zu erreichen bzw. nachhaltig zu sichern. Sind vollumfänglich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse wegen Leistungsschwäche des Klienten nicht möglich, soll das Budget für Arbeit greifen.“ Da es in Baden-Württemberg schon früh möglich wurde, Lohnkostenzuschüsse aus der Eingliederungshilfe zu bezahlen, und die Integrationsfachdienste sich verstärkt der Aufgabe annahmen, gelang es dort, in einem Zeitraum von zwölf Jahren über 4.000 aus den Werkstätten für behinderte Menschen bzw. aus den Förderschulen für geistige Entwicklung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu vermitteln.

In Unterfranken gebe es elf selbstständige Integrationsunternehmen in neun Geschäftsfeldern, so Fella. Dazu stünden 3.768 anerkannte Werkstattplätze in den Werkstätten für behinderte Menschen zur Verfügung, die mit 4.342 Arbeitnehmern zu 15 Prozent überbelegt seien. Weitere Arbeitsplätze seien in der Planung bzw. in der Umsetzung. Eine Bildungsbiografie behinderter Menschen von der Förder-Schule hinein in die Werkstätten mit geringer Entlohnung sowie seltenen Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten erschwere den Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt erheblich. Da sich die Werkstätten für behinderte Menschen im Wettbewerb befänden, hielten sich diese nur mit überzeugender Qualität – gute Mitarbeiter werden daher in den Werkstätten möglichst gehalten. Integrationsunternehmen, Integrationsfachdienste und das Integrationsamt agieren im Kontext von Inklusion als Vermittler bzw. Kostenträger.

Das „Fachforum Inklusion“ im Rahmen des „Campus Community Dialogues“ der Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften hat sich u.a. zum Ziel gesetzt, zu einem vor allem regional ausgerichteten Austausch von Wissenschaft und Lehre sowie der Praxis und des Gemeinwesens beizutragen.

Weitere Informationen:
- http://www.fhws.de
- https://fas.fhws.de/campus_community_dialogue.html
- http://bit.ly/2iZ6wHH
- http://bit.ly/2k88sAR

Quelle: idw

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