openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Schimmel in der Wohnung - wer haftet?

04.10.201713:10 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Schimmel in der Wohnung - wer haftet?
Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch Bansi
Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch Bansi

(openPR) Kommt es in Mietwohnungen zu Schimmelbildung, gilt grundsätzlich: Eine generelle Regelung, wer für die Beseitigung haftet, gibt es nicht - es kommt stets auf die genauen Umstände des Einzelfalls an. Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden erklärt: „Die Beweisführung kann sich hier langwierig gestalten, daher sollten Mieter einen langen Atem haben.“ Auch wenn kein Baumangel vorliegt, können Vermieter für die Beseitigung von Schimmelschäden haftbar gemacht werden. Dies geht aus einem Urteil des Berliner Amtsgerichts Mitte (Az.: 9 C 75/15) hervor, über welches die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 17/2017) berichtet. Im Zweifelsfall sind Vermieter demnach verpflichtet, ihre Mieter nach dem Einbau von Isolierglasfenstern auf einen erhöhten Lüftungs- und Heizbedarf hinzuweisen.
Die Mieterin einer Einzimmerwohnung hatte in dem betreffenden Fall Schimmel in der Küche und im Zimmer festgestellt. Die Hausverwaltung sah sich nicht in der Verantwortung, die Schäden zu beheben, da sie sie nicht als gesundheitsgefährdend einstufte. Diese Einschätzung wurde durch ein von der Mieterin privat in Auftrag gegebenes Gutachten widerlegt.
Die Mieterin ließ daraufhin den Schaden auf eigene Kosten beheben und zog für elf Wochen in eine Ersatzunterkunft. Sie forderte nun 1200 Euro für die Beseitigung des Schimmels und 4100 Euro für die Begleichung der Kosten, die durch die Anmietung der Ersatzunterkunft entstanden waren.
Wie das Gericht entschied, muss die Vermieterin die Kosten für die Schimmelbeseitigung übernehmen. Es habe laut einem Gutachten zwar keine Baumängel an dem Gebäude gegeben, die Vermieterin habe indes vor dem Einzug der Mieterin Isolierglasfenster ohne Lüftung einbauen lassen.
In der Folge habe sie es versäumt, die Mieterin auf den erhöhten Lüftungsbedarf aufmerksam zu machen. Das Gericht sprach der Mieterin die Hälfte der geforderten Summe für die Anmietung der Ersatzunterkunft zu, 4100 Euro hielt es für zu hoch angesetzt.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 972029
 492

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Schimmel in der Wohnung - wer haftet?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Cäsar-Preller

LG Hamburg: Forderung des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung der Ausschüttungen unberechtigt
LG Hamburg: Forderung des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung der Ausschüttungen unberechtigt
Für etliche Schiffsfonds-Anleger ist es ein Dilemma: Sie haben mit ihrer Beteiligung nicht nur eine finanzielle Bruchlandung erlebt, sondern sollen auch noch erhaltene Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. „Allerdings sind die Forderungen des Insolvenzverwalters oftmals gar nicht berechtigt und Anleger können sich gegen die Rückforderung wehren“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. In den vergangenen Jahren gingen zahlreiche Schiffsfonds in die Insolvenz. Anleger haben dabei nicht nur vie…
Bundesverfassungsgericht kippt Grundsteuer – Auswirkungen für Immobilienbesitzer
Bundesverfassungsgericht kippt Grundsteuer – Auswirkungen für Immobilienbesitzer
Das Bundesverfassungsgericht hat die Einheitsbewertung bei der Grundsteuer mit Urteil vom 10. April 2018 gekippt. Sie führe zu massiven Ungleichbehandlungen der Immobilienbesitzer. Die Bundesregierung muss die Grundsteuer dementsprechend reformieren. Unterm Strich soll dabei keine Steuererhöhung rauskommen, heißt es aus Berlin. Egal, ob man diesen Versprechungen glauben mag: „Bei der Grundsteuerreform wird es Gewinner und Verlierer geben“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer war …

Das könnte Sie auch interessieren:

Gefährliche Sporen: In jedem 4. Haushalt mit Kindern gibt es Schimmel
Gefährliche Sporen: In jedem 4. Haushalt mit Kindern gibt es Schimmel
Jeder 5. Haushalt in Deutschland ist von Schimmel betroffen. Wenn Kinder in der Wohnung leben, ist die Quote noch höher / Zu viel Feuchtigkeit, zu wenig lüften: Die gefährlichen Sporen sind meist im Bad und im Schlafzimmer, das zeigt eine repräsentative Studie von immowelt.de / 19 Prozent der Betroffenen sind sich über die Gefahren des Schimmels nicht …
Bild: Artikelserie Schimmel - Teil 6Bild: Artikelserie Schimmel - Teil 6
Artikelserie Schimmel - Teil 6
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor über die wichtigsten Fragen rund um Mietminderung, Kündigung und Schadensersatz wegen Schimmel in der Wohnung. Viele Mieter kennen das Problem: Immer mehr Wohnungen und Häuser werden mit hoch isolierenden Fenstern ausgestattet. Durch neue technische …
Falsches Lüften schadet der Immobilie und der Gesundheit der Bewohner
Falsches Lüften schadet der Immobilie und der Gesundheit der Bewohner
Experte: Vermieter sollten Mieter regelmäßig aufklären / 10 praktische Tipps, um Schimmel zu vermeiden (München, 7. Februar 2019) Drinnen mollig warm, draußen Winterlandschaft: Gerade bei den aktuellen Temperaturunterschieden zwischen Innenräumen und Außenluft werden viele Fehler beim Lüften gemacht – mit Folgen für die Immobilie. Ob Mieter oder Vermieter: …
Bild: Artikelserie zum mietrechtlichen Dauerproblem Schimmel in der WohnungBild: Artikelserie zum mietrechtlichen Dauerproblem Schimmel in der Wohnung
Artikelserie zum mietrechtlichen Dauerproblem Schimmel in der Wohnung
… und Haus- und Wohnungstüren auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Energiesparen ist derzeit das höchste Gebot. Ohne ausreichende Belüftung der Wohnung entsteht aber häufig Schimmel. Nachfolgend beschäftigen sich die Autoren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor mit den wichtigsten Fragen im …
Bild: Mietminderung - wie ist die Beweislastverteilung vor Gericht?Bild: Mietminderung - wie ist die Beweislastverteilung vor Gericht?
Mietminderung - wie ist die Beweislastverteilung vor Gericht?
… und Haus- und Wohnungstüren auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Energiesparen ist derzeit das höchste Gebot. Ohne ausreichende Belüftung der Wohnung entsteht aber häufig Schimmel. Die Autoren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor besprechen die wichtigsten Fragen im Zusammenhang von Schimmel …
Schimmelexperte  - Wann kann man nach Schimmelbeseitigung wieder in die Wohnung?
Schimmelexperte - Wann kann man nach Schimmelbeseitigung wieder in die Wohnung?
Wie schnell entsteht Schimmel in der Wohnung?Schimmelpilzsporen befinden sich in der Regel überall - auch in Wohnungen und Häusern. Allerdings sind diese in geringen Mengen nicht gesundheitsschädlich. Doch wird der Befall zu stark, müssen Sie betroffene Gebäude unbedingt professionell vom Schimmel reinigen lassen. Wie schnell entsteht Schimmel in der …
Bild: Dauerproblem Schimmel in der WohnungBild: Dauerproblem Schimmel in der Wohnung
Dauerproblem Schimmel in der Wohnung
Die wichtigsten Fragen rund um Mietminderung, Kündigung und Schadensersatz wegen Schimmel in der Wohnung. Viele Mieter kennen das Problem: Immer mehr Wohnungen und Häuser werden mit hoch isolierenden Fenstern ausgestattet. Durch neue technische Möglichkeiten wird der Luftzug durch Fensterrahmen und Fensterläden und Haus- und Wohnungstüren auf ein Mindestmaß …
Schimmel kann 100 Prozent Mietminderung rechtfertigen
Schimmel kann 100 Prozent Mietminderung rechtfertigen
Urteil: Lässt sich Schimmelbildung in der Wohnung nur durch ständiges Lüften verhindern, kann der Mieter die Miete um bis zu 100 Prozent mindern, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Schimmelt es in der Wohnung, so kann der Mieter die Miete mindern. Ist der Schimmelbefall so schlimm, dass eine normale Nutzung der Wohnung unmöglich ist, ist sogar …
Bild: ARAG Experten mit den wichtigen Fragen und Antworten zum Thema SchimmelBild: ARAG Experten mit den wichtigen Fragen und Antworten zum Thema Schimmel
ARAG Experten mit den wichtigen Fragen und Antworten zum Thema Schimmel
Man darf die Miete mindern, sobald es in der Wohnung schimmeltStimmt nicht. Eine Mietminderung nach Paragraf 536 Bürgerliches Gesetzbuch ist nur möglich, wenn der Schimmel einen Mangel der Mietsache darstellt. Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab: Leichte Verunreinigungen durch Schimmel rechtfertigen oft nur eine geringe Minderung …
Bild: Winterzeit-Schimmelzeit in Wohnungen: sachgerecht handeln vermeidet RechtsstreitBild: Winterzeit-Schimmelzeit in Wohnungen: sachgerecht handeln vermeidet Rechtsstreit
Winterzeit-Schimmelzeit in Wohnungen: sachgerecht handeln vermeidet Rechtsstreit
München, den 05.01.2011 Erfahrungsbericht und Onlineratgeber Gerade in frisch sanierten Altbauten und neu gedämmten Wohnungen taucht er gerne in der kalten Jahreszeit auf: der Schimmel. Die Reaktionen der Bewohner sind jedoch selten zweckdienlich. Schnell wird die chemische Keule eingesetzt und der Mieter neigt dazu, dem Vermieter die Miete zu mindern. …
Sie lesen gerade: Schimmel in der Wohnung - wer haftet?