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Bergisch-Gladbach: Massive Gebührenerhöhungen Nein

15.08.200609:02 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Bergisch-Gladbach: Massive Gebührenerhöhungen Nein
Verband berufstätiger Mütter
Verband berufstätiger Mütter

(openPR) Protest gegen die massive Erhöhung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Offener Brief an die Fraktionen im Rat der Stadt Bergisch-Gladbach

Wegen der massiven Erhöhungen der Kinderbetreuungsbeiträge in Bergisch Gladbach ist es zu erheblichen Irritationen und Protesten bei den Familien gekommen, denen wir als Verband berufstätiger Mütter e.V. Gehör verschaffen wollen. Die neue Gebührenordnung ist ein weiterer Schritt in die falsche Richtung für ein familienfreundlicheres Bergisch Gladbach, der negative Auswirkungen auf den Standortfaktor, auf die Attraktivität der Region für leistungsbereite junge Familien und die demografische Entwicklung haben wird.



Einen hohen Anteil des durch die Berufstätigkeit erzielten Einkommens bei den Eltern wieder über Gebühren abzuschöpfen, ist der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht förderlich und wirkt in Teilen diskriminierend. Die nunmehr beabsichtigte Finanzierungsstruktur ist nicht nur unsozial, sondern ökonomisch falsch. Erst recht ist eine Umverteilung der Kosten hoch problematisch.

Eine Familie mit einem gemeinsamen Einkommen von brutto 80.000 Euro muss im Monat mit ca. 4.300 EURO auskommen. Davon gehen neben der Warmmiete und den PKW Kosten noch alle Versicherungen (Krankenversicherung – natürlich mit Höchstsätzen, Hausrats- und Haftpflicht¬ver¬sicherungen etc.) ab. Es werden dann höchstens ca. 2.000 Euro übrig bleiben. Bei zwei Kindern und eins unter zwei in einer Tageseinrichtung sind inklusive Trägeranteil und Essensgeld über 1.000 Euro monatlich für die öffentliche Kinderbetreuung zu zahlen. 600 Euro für das Kind unter zwei, 150 Euro für das Geschwisterkind plus Trägeranteil, ca. 90 Euro und Essensgeld ca. 50 Euro für jedes Kind. Dann bleiben der Familie 250 Euro die Woche, um alle Anschaffungen, Essen für 4 Personen, Altersvorsorge und Urlaube zu finanzieren. Da fehlt insbesondere auch der Zusammenhang zur Leistungsbereitschaft einer solchen Familie, die über 2.200 Euro in die Staatskasse fließen lässt und neben der Berufstätigkeit beider noch Verantwortung für die Erziehung von zwei Kindern übernimmt. Eltern, die bereits stark durch progressive hohe Steuern zum Gemeinwohl beitragen, haben wenig Verständnis, wenn sie zusätzlich noch hohe Elternbeiträge für Kindertagestättenplätze zahlen sollen.

Eine Orientierung am Bruttoeinkommen suggeriert schon in den Einkommensgruppen eines Fach¬arbeiterverdienstes beider Elternteile eine Einordnung in die Kategorie Besserverdiener-Familie. Dabei werden die Aufwendungen, die in einer Familie anfallen, genauso wenig berücksichtigt, wie die Tatsache, dass bei bestimmten Einkommensgruppen, Pflichtabgaben in nicht unerheblicher Höhe in die Sozialversicherungssysteme zu leisten sind und ein nicht unerheblicher Teil für Beiträge zur Altersvorsorge und Krankenversicherung beiseite gelegt werden müssen, während bei anderen Berufsgruppen etwaige Pensionsansprüche mangels Erfassung im Bruttoeinkommen unberücksichtigt bleiben. Selbstständige im Vergleich zur Berufsgruppe der Beamten werden überproportional deutlich schlechter gestellt, da das Bruttoeinkommen der Beamten lediglich dem Steuerabzug unterliegt und für deren Alters¬vorsorge bereits anderweitig Rechung getragen wird. Gerade im Zusammenhang mit der Ein¬führung des Alterseinkünftegesetzes wurde gefordert, dass in Deutschland auch privat durch Eigeninitiative mehr Altersvorsorge betrieben werden müsse. Diese Möglichkeit wird de facto genommen.

Gerade Familien mit Kindern tragen zur Zukunftsfähigkeit der Sozialsysteme bei. Auch unter diesem Aspekt ist nicht einsichtig, diesen Familien Nettoeinkommen zu nehmen, das dann nicht mehr für die private Altersvorsorgebeiträge zur Verfügung steht. Aus diesem Grund wäre es durchaus gerechtfertigt, Kindertagesstätten auch in vollem Umfang und damit zu Lasten aller Steuerzahler aus öffentlichen Geldern zu finanzieren.

In der Satzung müsste in jedem Fall Berücksichtigung finden, dass auch Unterhaltsverpflichtungen für ältere Kinder bzw. solche, die keine öffentlichen Kindertagesstätten besuchen, zu erfüllen sind. Ausschließlich auf Gleichzeitigkeit der Betreuung in einer öffentlichen Einrichtung abzustellen, ist an dieser Stelle - auch in Anbetracht der Einführung von Studiengebühren - zu kurz gedacht.

Für berufstätige Mütter, die sich auch noch heute mit dem Bild der Rabenmutter herumschlagen müssen, ist die neue Praxis ein weiterer Affront. Insbesondere die Erhöhung der Beiträge für Kinder unter zwei Jahren scheint das große Problem mangelnder Plätze einfach zu lösen, indem diese, mit den hohen Gebühren belastet, unattraktiv gemacht werden. Es ist auch inakzeptabel, doppelte Gebühren für Kinder unter zwei zu nehmen, da nicht die doppelten Kosten für diese Plätze anfallen. Ein solches Vorgehen widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es bedeutet, dass die wenigen Mütter, die das seltene Glück eines solchen begehrten Platzes haben, andere Plätze für normale Kindergartenkinder noch mitfinanzieren dürfen und sich diesen gegenüber solidarisch zeigen sollen. Wäre Solidarität nicht die Verteilung der Mehrkosten durch jüngere Kinder auf alle?

Zudem wurde gleichzeitig die Geschwisterregelung, die ursprünglich das Kind mit dem günstigeren Beitragssatz aus der Beitragspflicht herausnahm, so geändert, dass Mütter mit zwei Kindern, davon eins oder zwei unter zwei Jahren neben der Verdopplung der Gebühren mit einer weiteren Systemänderung zu ihren Lasten umzugehen haben. Es scheint, dass eine Berufstätigkeit von Müttern mit jüngeren Kindern gebührenrechtlich verhindert werden soll. Es entsteht zunehmend die Situation, dass der Verdienst der Mütter vom Kindertagestättenbeitrag nicht nur aufgebraucht wird, sondern hierfür gar nicht mehr ausreicht.

Darauf werden Mütter auf zwei Weisen reagieren. Schon bei zwei Kindern kommt es billiger - zum klaren Nachteil der Kinder - die Betreuung privat zu organisieren. Dabei geht das Bildungsangebot der Einrichtungen für die betroffenen Kinder verloren. Eine weitere bereits von uns beobachtete Reaktion ist die Aufgabe der Berufstätigkeit, weil man sich die Kinderbetreuung nicht mehr leisten kann. Mit sinkendem Bruttoeinkommen werden die Gebühren wieder bezahlbar und für die Familien bleibt am Ende mehr übrig (keine Fahrtkosten, weniger Kosten für Kleidung etc.). Nicht allein lohnt sich Leistungsbereitschaft nicht, sondern sie kostet zuviel. Die volkswirtschaftlichen Folgen sind absehbar. Mehr Hartz IV Empfänger und weniger sozialpflichtige Einkommen in der Zukunft werden die Kommunen dann weiter belasten – ohne unser Mitleid!

Frauen sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, sie sind auch angesichts des Fachkräftemangels nicht aus der Arbeitswelt wegzudenken. Für alle ist zur dauerhaften Existenzsicherung und beruflichen Absicherung eine kontinuierliche Erwerbstätigkeit notwendig, um das erworbene Qualifikationsniveau zu halten. Durch die Geburt eines Kindes wird eine Neuorganisation des familiären und beruflichen Alltags erforderlich. Die heutigen Möglichkeiten von Elternzeit (durch Vater und Mutter ab 2007 begrenzt auf 14 Monate) und Teilzeitmodelle werden von Frauen genutzt, auch wenn diese Lösungen noch nicht ausreichend sind. Dies geht nur, wenn ausreichende und bezahlbare Betreuungsplätze bereits von Anfang an und über das Vorschulalter hinaus gesichert sind. Verhinderung von Berufstätigkeit entfacht ein Armutsrisiko und zieht den Verlust von Arbeitsmarktfähigkeit gerade von Frauen nach sich. Die neue Regelung diskriminiert Frauen, die eine Kinderbetreuung brauchen um ihrer Berufstätigkeit nachzugehen. Im Übrigen geht es nicht nur um den Betreuungsaspekt, sondern auch um die Erziehungspartnerschaft mit den pädagogischen Einrichtungen. Denn schließlich lernen Kinder mit andern Kindern soziales Verhalten, sprachliche Förderung und vieles mehr, was heute als Bildungsaspekt in den Vordergrund kommt.

Die neue Gebührenordnung straft Mütter ab, die sich für eine frühe Kindergartenbetreuung ihrer Kinder entscheiden. Ein Berufsausstieg für mindestens zwei Jahre ist augenscheinlich politisch gewollt und wird nun sogar finanziell erzwungen. Diese Haltung wird sich sicher nicht positiv auf den „Zeugungsstreik“ auswirken und arbeitet effektiv gegen die Versuche der Bundespolitik, Familien zu fördern. Die Kommunen schöpfen schamlos die gerade erst beschlossene Zuwendung durch die erhöhte Absetzbarkeit von Betreuungskosten ab.

Wir fordern eine Kehrtwende in der Gebührenordnung der Stadt Bergisch Gladbach! Kindergärten in dieser Form über Gebühren zu finanzieren, ist aus den genannten Gründen falsch. Andere Kommunen haben hier andere Lösungen gefunden und die Gebühren nicht erhöht. Auch die verfahrensrechtlichen Umstände, einen Beschluss kurz vor Ferienbeginn herbeizuführen und die Umsetzung nach den Ferien, ohne Informationsveranstaltungen irgendeiner Art durchzuführen, in denen auch eine Debatte und Anhörung der Betroffen vor Beschluss hätte erfolgen können, mindert die Akzeptanz.

Wir werden uns dennoch nicht mit den schnell vollendeten Tatsachen abfinden und weiteren Protest organisieren.

Für den vbm-Vorstand Für die vbm-Kontaktstelle Bergisch Gladbach
Barbara Locher-Otto Sara Lubig
Bundesvorsitzende Regionalstellenleitung Bergisch Gladbach
Verband berufstätiger Mütter e.V. Verband berufstätiger Mütter e.V.

Verband berufstätiger Mütter e.V. (vbm)
Sara Lubig
Froschpfad 12
51427 Bergisch Gladbach
Fon 02204-979206, E-Mail
www.berufstaetige-muetter.de
E-Mail

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