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Prorendita 4 – Anlegerin erhält Schadensersatz wegen Prospektfehlern

Bild: Prorendita 4 – Anlegerin erhält Schadensersatz wegen Prospektfehlern
BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

(openPR) Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 haben gute Chancen auf Schadensersatz. Denn das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 19. Juli 2017 einem Anleger Schadensersatz aus Prospekthaftung zugesprochen.

„Unseres Wissens nach hat ein Gericht erstmals Prospektfehler bei den Prorendita Fonds erkannt. Schadensersatzansprüche lassen sich bei Prospektfehlern deutlich einfacher durchsetzen, da eine fehlerhafte Anlageberatung nicht im Einzelfall nachgewiesen werden muss. Insofern dürfte das Urteil, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist, wegweisend für Schadensersatzansprüche weiterer Prorendita-Anleger sein“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der den Anspruch für seine Mandantin durchgesetzt hat.



Die Anlegerin hatte sich über einen Treuhänder an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 beteiligt. Die Treuhänderin war auch Gründungsgesellschafterin des Fonds. Als Treuhänderin und Gründungsgesellschafterin hätte sie über Fehler und Widersprüchlichkeiten in den Prospektangaben informieren müssen, so das LG Düsseldorf.

Denn der Emissionsprospekt habe verschiedene Risiken nicht korrekt wiedergegeben. So sei das Risiko einer Blind-Pool-Anlage verschleiert worden und auch der spekulative Charakter der Geldanlage zum Teil verleumdet worden. Zudem sei in dem Prospekt erklärt worden, dass aus verständlichen Gründen keine Prognose zu der Wertentwicklung abgegeben werden könne, gleichzeitig sei aber eine jährliche Wertentwicklung in Höhe von 9,75 Prozent in Aussicht gestellt worden. „Schon alleine das ist ein klarer Widerspruch“, so Rechtsanwalt Gisevius. Insgesamt habe der Prospekt einen irreführenden Gesamteindruck von der Geldanlage gezeichnet. Als Gründungsgesellschafterin und Treuhänderin hätte die Beklagte nach der Rechtsprechung des BGH über diese Fehler und widersprüchlichen Prospektangaben aufklären müssen. Diese Aufklärungspflicht habe sie verletzt. Die Angaben in dem Prospekt seien auch kausal für den Beitritt zur Fondsgesellschaft gewesen. Daher stehe der Anlegerin Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne zu, urteilte das LG Düsseldorf.

Zur Identifizierung von Prospektfehlern arbeitet die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte regelmäßig mit externen Gutachtern zusammen und lässt die Ergebnisse in die rechtliche Vertretung ihrer Mandanten einfließen. Eine Vorgehensweise, die sich nicht nur beim Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 bewährt hat.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/kompetenzen/bank-und-kapitalmarktrecht.html

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