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Widerrufsrecht bei eBay 1 Monat statt 14 Tage

10.08.200617:21 UhrIT, New Media & Software
Bild: Widerrufsrecht bei eBay 1 Monat statt 14 Tage
Rechtsanwalt Christian Solmecke, LL.M.
Rechtsanwalt Christian Solmecke, LL.M.

(openPR) Urteil hat auch gravierende Auswirkungen auf andere Online-Shops

Beim gewerblichen Handel über die Auktionsplattform eBay steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von einem Monat und nicht nur von 14 Tagen zu. Das entschied das Kammergerichts Berlin (Az. 5 W 156/06) in einem heute veröffentlichten Beschluss.



"Damit ist nunmehr ein Großteil der Widerrufsbelehrungen auf eBay falsch", macht der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare deutlich. "Für Händler hat die Entscheidung enorme Konsequenzen. Wer seine Belehrung jetzt nicht anpasst, muss mit einer Abmahnung durch Mitbewerber rechnen."

Dem Rechtsstreit lag eine Auseinandersetzung zwischen zwei konkurrierenden Schuhverkäufern zugrunde. Einer der beiden hatte seinen Kunden in dem eBay Angebot eine Widerrufsfrist von 14 Tagen eingeräumt. Das reicht nach Ansicht der Berliner Richter nicht aus. Die Frist verlängert sich damit auf einen Monat.

"Hintergrund des Streits ist die Tatsache, dass es für gewerbliche eBay-Händler sowohl vorvertragliche als auch nachvertragliche Informationspflichten gibt. Hier ging es allein um die vorvertraglichen Pflichten", erläutert Rechtsanwalt Christian Solmecke. Vor dem Vertragsschluss müssen die Kunden über ein bestehendes Widerrufsrecht belehrt werden. Erfolgte diese Belehrung nicht in Textform, verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf einen Monat und beginnt erst dann, wenn dem Verbraucher eine entsprechende Belehrung in Textform zugeht.

Texte, die nur im Internet veröffentlicht werden, erfüllen diese Textform nach Ansicht des KG Berlin nicht. Vielmehr verlangen die Richter eine "Perpetuierung der Erklärung beim Verbraucher". Dies könne etwa durch Zusendung der Widerrufsbelehrung per E-Mail sichergestellt werden. Bein Handel über eBay erhält der Verbraucher die Widerrufsbelehrung praktisch immer erst nach dem Vertragsschluss per E-Mail. Vor Vertragsschluss erfolgt also keine Belehrung in Textform und die Frist verlängert sich auf einen Monat.

"Die Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen für eBay Händler. Auch Online-Shops müssen ihren Bestellablauf genau analysieren und gegebenenfalls anpassen", erklärt Anwalt Solmecke. Auf der Kanzleiseite http://www.rae-michael.de gibt Solmecke entsprechende Tipps für Online-Händler. Dort ist auch das Urteil des KG Berlin abrufbar.

RA Christian Solmecke, LL.M.
MICHAEL Rechtsanwälte und Notare
Brüderstr. 4-6
58285 Gevelsberg

Tel.: 02332/7041-66
Fax: 02332/7041-20
E-Mail: E-Mail
Web: www.rae-michael.de

Die Sozietät MICHAEL Rechtsanwälte und Notare wurde bereits vor über 30 Jahren in Gevelsberg vom Namensgeber Rechtsanwalt und Notar Rolf Michael gegründet. Von der ersten Stunde an hat Rechtsanwalt Michael auf eine stetiges Wachstum in der Kanzlei gesetzt. Das konsequente Verfolgen dieser Wachstumsstrategie führte dazu, dass die Kanzlei Michael derzeit neun Anwälte und 12 weitere Mitarbeiter beschäftigt. Unter ihrem heutigen Namen firmiert die Kanzlei erst seit dem Jahr 2004. In diesem Jahr schloss sich die Kanzlei Michael u. Partner mit Rechtsanwalt Fuchs und seinem Team zusammen.

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