openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Hinweis auf Widerrufsrecht auf der eBay-„Mich“-Seite ist nicht ausreichend

05.01.200607:59 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Hinweis auf Widerrufsrecht auf der eBay-„Mich“-Seite ist nicht ausreichend
RA Christian Solmecke, LL.M.
RA Christian Solmecke, LL.M.

(openPR) Wer bei eBay geschäftlich Waren anbietet, muss auch über das bestehende 14tägige Widerrufsrecht belehren. Nach § 355 II BGB muss diese Belehrung dem genutzten Kommunikationsmittel entsprechend deutlich gestaltet sein. Das Landgericht Bochum hatte nunmehr über einen Fall zu entscheiden, in dem der Verkäufer nicht direkt auf der Angebotsseite über das Widerrufsrecht belehrt hatte. Vielmehr mussten potentielle Käufer zunächst auf den kleinen eBay "mich-Button" klicken, um weitere Informationen über den Verkäufer und das Widerrufsrecht zu erhalten.



Mit Beschluss vom 30. November 2005 (Az 13 O 147/05) entschied das Gericht, dass dieser Hinweis lediglich auf der "mich-Seite" nicht ausreiche. Das Gericht untersagte dem Gegner, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet Verbraucher auf der Auktionsplattform eBay zur Abgabe von Angeboten aufzufordern, wenn auf das Widerrufsrecht nur auf die Weise hingewiesen wird, dass auf die "mich"-Seite unter Rubrik Angaben zum Verkäufer geklickt werden muss, damit der Verkäufer von seinem Widerrufsrecht erfährt.

"Diese Entscheidung ist besonders für Händler interessant, die möglichst viele Informationen auf die mich-Seite ausgelagert haben, um sie dort für alle Angebote zentral verwalten zu können. Um Abmahnungen durch Wettbewerber zu vermeiden, muss jeweils auf der konkreten Angebotsseite - und nicht wie hier in der Unterrubrik "Angaben zum Verkäufer" - auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden", erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Gevelsberger Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare, der diese einstweilige Verfügung erwirkt hat. Da die Gegenseite erklärt hat, gegen diesen Beschluss nicht weiter vorgehen zu wollen, ist er als endgültig anzusehen.

Im vorliegenden Fall hatte der Verkäufer im Angebotstext nicht einmal darauf hingewiesen, dass weitere Informationen über das Widerrufsrecht auf der "mich-Seite" zu finden sind. "Wäre das der Fall gewesen, hätte dies möglicherweise sogar als Belehrung ausgereicht", erklärt Rechtsanwalt Solmecke.

In Zusammenhang mit der eBay-mich Seite ist derzeit eine ganz ähnliche Rechtsfrage hoch umstritten. Neben dem Widerrufsrecht müssen gewerbliche Verkäufer auch ein Impressum angeben. Unklar ist derzeit noch, ob der Impressumspflicht - im Gegensatz zur Belehrung über das Widerrufsrecht - damit Genüge getan wird, dass die erforderlichen Informationen auf der eBay mich-Seite dargestellt werden. "Da die mich-Seite zahlreichen Käufern noch unbekannt ist und es auch kaum ersichtlich ist, dass dieser kleine Button überhaupt angeklickt werden kann, spricht Vieles dafür, dass auch das Impressum bereits auf der Angebotsseite wiedergegeben werden muss", meint Christian Solmecke.

Die oben erwähnte einstweilige Verfügung des Landgerichts Bochum ist über die Webseite der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare abrufbar: www.rae-michael.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 73478
 117

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Hinweis auf Widerrufsrecht auf der eBay-„Mich“-Seite ist nicht ausreichend“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MICHAEL Rechtsanwälte und Notare

Bild: Widerrufsrecht bei eBay 1 Monat statt 14 TageBild: Widerrufsrecht bei eBay 1 Monat statt 14 Tage
Widerrufsrecht bei eBay 1 Monat statt 14 Tage
Urteil hat auch gravierende Auswirkungen auf andere Online-Shops Beim gewerblichen Handel über die Auktionsplattform eBay steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von einem Monat und nicht nur von 14 Tagen zu. Das entschied das Kammergerichts Berlin (Az. 5 W 156/06) in einem heute veröffentlichten Beschluss. "Damit ist nunmehr ein Großteil der Widerrufsbelehrungen auf eBay falsch", macht der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare deutlich. "Für Händler hat die Entscheidung enorme …
Bild: Massenrazzia gegen eDonkey-Nutzer - Musikindustrie ist in der BeweispflichtBild: Massenrazzia gegen eDonkey-Nutzer - Musikindustrie ist in der Beweispflicht
Massenrazzia gegen eDonkey-Nutzer - Musikindustrie ist in der Beweispflicht
Der auf Internet-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare (www.rae-michael.de) gibt nachfolgend eine juristische Einschätzung zur Rechtslage. Im Raum Köln, Düsseldorf, Wuppertal vertritt die Kanzlei mehrere Betroffene. Lautstark verkünden heute Musikindustrie und Staatsanwaltschaft Köln den bislang größten Schlag gegen Nutzer von Internet-Tauschbörsen. Die Rede ist von einem riesigen Raubkopierer-Netzwerk. "Damit wird der Eindruck erweckt, hier handele es sich um ein Zusammenwirken profe…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Bundesgerichthof bringt mit Urteil vertragliche Widerrufsrechte getäuschter Anleger erheblich ins WankenBild: Bundesgerichthof bringt mit Urteil vertragliche Widerrufsrechte getäuschter Anleger erheblich ins Wanken
Bundesgerichthof bringt mit Urteil vertragliche Widerrufsrechte getäuschter Anleger erheblich ins Wanken
… zustande…“ Gerichte stimmen Widerruf zu Nach anwaltlicher Beratung widerrief der geschädigte Anleger diese Beteiligung im August 2009 unter Hinweis auf ein gesetzlich und vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht. Mit seiner Klage begehrte der Kläger u.a. die Festsstellung, dass der Beitrittsvertrag mit der Beklagten durch seinen Widerruf beendet worden ist. Sowohl das …
Bild: BGH: Widerrufsbelehrung ohne Zwischenüberschriften ist nicht ordnungsgemäß.Bild: BGH: Widerrufsbelehrung ohne Zwischenüberschriften ist nicht ordnungsgemäß.
BGH: Widerrufsbelehrung ohne Zwischenüberschriften ist nicht ordnungsgemäß.
Der achte Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung ohne Zwischenüberschriften („Widerrufsrecht“, „Widerrufsfolgen“, „finanzierte Geschäfte“) die Widerrufsfrist nicht in Gang setzt. Der Kläger verlangte Rückerstattung des Kaufpreises für einen am 26.01.2007 im Internet bestellten, am 14.02.2007 gelieferten Computer. …
Bild: Widerrufsrecht bei VerbraucherdarlehensverträgenBild: Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
… leichtfertig trifft. Oft geht es um enorme Summen. Daher mussten seit 2002 Darlehensverträge mit Widerrufsbelehrungen ausgestattet werden, die den Verbraucher auf das ihm zustehende Widerrufsrecht von14 Tagen hinweisen sollen. Sollte der Hinweis nicht erfolgt oder fehlerhaft gewesen sein, fängt die 14-tägige Frist nicht an zu laufen. So kann sich der …
Prozesserfolg E-Commerce: ilex erwirkt Urteil wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Prozesserfolg E-Commerce: ilex erwirkt Urteil wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung
In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Potsdam erkannte ein Online-Shop-Betreiber die Ausübung des Widerrufsrechts zwei Jahre nach Lieferung eines Laptops an. Grund hierfür war die fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht. Sachverhalt Auf die Bestellung des Klägers im Dezember 2007 lieferte der beklagte Betreiber eines Online-Shops einen Laptop …
Bild: Widerrufsrecht auch für UnternehmerBild: Widerrufsrecht auch für Unternehmer
Widerrufsrecht auch für Unternehmer
Das Widerrufsrecht soll eigentlich nur für Verbraucher gelten. Die Widerrufsbelehrung sieht in ihrem gesetzlich vorgegebenen Muster keinen Hinweis darauf vor, dass das Recht, über das belehrt wird, nur für Verbraucher gilt. Wenn die Widerrufsbelehrung dann, was oft genug geschieht, Bestandteil von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Online-Händlers …
Krimis, Romane & Co aus dem Netz: Was Bücherwürmer wissen sollten
Krimis, Romane & Co aus dem Netz: Was Bücherwürmer wissen sollten
… Lesebegeisterte dabei beachten sollten, erläutert Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops und Experte für Verbraucherrecht. 1. Gilt für E-Books das gleiche Widerrufsrecht wie für klassische Bücher? Dr. Carsten Föhlisch: Für klassische Bücher gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem persönlichen Erhalt der …
Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
… leichtfertig trifft. Oft geht es um enorme Summen. Daher mussten seit 2002 Darlehensverträge mit Widerrufsbelehrungen ausgestattet werden, die den Verbraucher auf das ihm zustehende Widerrufsrecht von14 Tagen hinweisen sollen. Sollte der Hinweis nicht erfolgt oder fehlerhaft gewesen sein, fängt die 14-tägige Frist nicht an zu laufen. So kann sich der …
Erster eBay-Händler aufgrund erneuter eBay-Panne abgemahnt
Erster eBay-Händler aufgrund erneuter eBay-Panne abgemahnt
… nimmt diesen Artikel nicht zurück“ davon ausgehen, dass er diesen Artikel nicht zurückgeben könne, trotz Verpflichtung des Online-Händlers, dem Verbraucher ein Widerrufsrecht einzuräumen. Dass der eBay-Händler zusätzlich auf einer eBay-Shopseite eine Widerrufsbelehrung veröffentlicht hatte (und auch dorthin von seiner Artikelbeschreibung aus verlinkte), …
Der Widerruf wird europäisch
Der Widerruf wird europäisch
Änderung des Widerrufsrechts betrifft erstmals Immobilienverkäufe / Maklerrecht angepasst / eigenwert GmbH klärt über Änderungen auf München, 28. Mai 2014. Das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie tritt am 13.06.2014 in Kraft. Die Absicht des europäischen Gesetzgebers ist es, das Widerrufsrecht in Europa zu vereinheitlichen. Erstmals …
Bild: Werbung mit Zeitschriftenabo muss auf fehlendes Widerrufsrecht hinweisenBild: Werbung mit Zeitschriftenabo muss auf fehlendes Widerrufsrecht hinweisen
Werbung mit Zeitschriftenabo muss auf fehlendes Widerrufsrecht hinweisen
… hat entschieden, dass in einer Werbeanzeige für ein Zeitschriftenabonnement, das auch ein Bestellformular für dieses Abonnement enthält, ausdrücklich darauf hingewiesen werden muss, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht. Bei der Bestellung von Zeitungs- und Zeitschriftenabos gibt es nämlich nach einer Ausnahmevorschrift im BGB (§ 312d IV Nr. 3 BGB) …
Sie lesen gerade: Hinweis auf Widerrufsrecht auf der eBay-„Mich“-Seite ist nicht ausreichend