(openPR) Lassen Geschäftsführer oder Vorstände zu, dass Ansprüche auf Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren verjähren, kann es sein, dass sie dafür haften müssen.
Anfang Juli hat der BGH entschieden, dass auch bei Krediten für Unternehmen Bearbeitungsgebühren unzulässig sind (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16). Nach widersprüchlichen Urteilen in unteren Instanzen herrscht damit jetzt Klarheit: Nicht nur Verbraucher, sondern auch Gewerbetreibende, Handwerker, Freiberufler oder Landwirte können unrechtmäßig erhobene Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern. Betroffen sind aber auch Betreiber von Photovoltaikanlagen, Gründer sowie Genossenschaften, Vereine und ähnliche Organisationen.
Dabei gilt die allgemeine Verjährungsfrist von drei vollen Kalenderjahren. Bearbeitungsgebühren, die 2014 gezahlt wurden, können also noch bis Ende 2017 zurückgefordert werden, später bezahlte Gebühren entsprechend später. Zahlt die Bank die Bearbeitungsgebühren nicht freiwillig aus, muss man jeweils noch vor dem Jahreswechsel Klage einreichen.
Haftungsrisiko bei Untätigkeit
Das Portal Rechtecheck.de weist darauf hin, dass sich daraus ein Haftungsrisiko für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte ergeben kann. Grund dafür ist die Vorstands- und Geschäftsführerhaftung: Diese Personen sind den Eigentümern (bzw. Mitgliedern) gegenüber verpflichtet, ihre Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu erfüllen. „Dazu kann auch gehören, dass man bestehende Forderungen geltend macht und diese notfalls auch gerichtlich durchsetzt.“ sagt Markus Klamert, Anwalt bei der auf Bankrecht spezialisierten Kanzlei KMP3G. Kommt die Geschäftsführung dieser Pflicht nicht nach bevor die Verjährung eintritt, kann sie daher persönlich haftbar gemacht werden.
Ein besonderes Risiko ergibt sich bei Unternehmen bzw. die Organisation, die später pleitegehen. Gerade Insolvenzverwalter suchen nämlich sehr genau nach potentiellen Einnahmequellen und eine Pflichtverletzung von Geschäftsführern bzw. Vorständen kommt ihnen da wie gerufen.
Angesichts der Tatsache, dass es bei den Bearbeitungsgebühren für Unternehmenskredite oft um sehr hohe Summen geht, sollten Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte zeitnah ihre Kreditverträge durchforsten und unrechtmäßig erhobene Kreditgebühren zurückfordern. Ansonsten kann es sein, dass die Klagevorbereitung Ende des Jahres unter hohem Zeitdruck erfolgen muss.
Einen Musterbrief, mit dem man die Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren fordern kann, gibt es unter https://rechtecheck.de/vorlagen/musterbriefe/kreditgebuehr.pdf








