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Vertretung im Bereich Anwaltshaftung

09.05.201708:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Vertretung im Bereich Anwaltshaftung

(openPR) In jüngster Vergangenheit mehren sich die Anfragen von Mandanten bei der KSR Rechtsanwaltskanzlei, die sich dazu durchgerungen haben, die Tätigkeit ihrer früheren Rechtsanwälte prüfen zu lassen, da sie den Eindruck haben, diese könnten folgenschwere Fehler in der Mandatsbearbeitung gemacht haben, die sie nachhaltig wirtschaftlich geschädigt haben. Dies gilt v.a. für Angelegenheiten, welche der Spezialmaterie des Bank- und Kapitalmarktrechts zuzurechnen sind, aber auch in anderen Rechtsbereichen.



Bei Prüfung der einzelnen Angelegenheiten sind nicht selten Fehler festzustellen, welche auf unzureichende Spezialkenntnisse in diesem Bereich zurückzuführen sind, mutmaßlich da des Öfteren Rechtsanwälte aus wirtschaftlichen Gründen in Rechtsgebieten tätig sind, in welchen sie über keine Erfahrungen oder zureichende Fachkenntnisse verfügen. Teilweise sind Handlungsempfehlungen auch spezialisierter Kollegen festzustellen, welche hoch riskant sind und daher geeignet sind, den Mandanten nachhaltig zu schädigen, was sie sodann auch nicht selten tun.

Mandanten erlangen hiervon regelmäßig erst Kenntnis, wenn es zu spät ist. Beispielsweise werden nicht selten Schrottimmobilienopfer fatalerweise ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls dazu veranlasst, Zahlungen an die finanzierende Bank einzustellen, obgleich aufgrund der ständigen Rechtsprechung des BGH nur selten Ansprüche gegen die finanzierende Bank durchsetzbar sind.

Dies wird durch Kollegen mit der Begründung empfohlen, hierdurch würde man Druck auf die jeweilige Bank ausüben können. Häufig steht am Ende einer monatelangen Zahlungseinstellung die Kündigung des Darlehens durch die Bank und die sofortige Fälligstellung des Darlehens. Damit nicht genug. In der Folge sehen sie sich auch noch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis zur Gehaltspfändung ausgesetzt, weil sie das Darlehen nicht zurückzahlen oder keine neue Bank finden können.

Des Öfteren führen manche Kanzleien sodann auch noch aussichtslose Rechtsmittel gegen solche Vollstreckungsmaßnahmen und verursachen weitere von Mandanten zu tragende Kosten.

Auch konnte in jüngster Vergangenheit vermehrt beobachtet werden, dass bereits eindeutig verjährte Forderungen gerichtlich geltend gemacht werden, teilweise sogar bis in die Berufungsinstanz und Klageanträge nicht korrekt gestellt werden.

Hinzu kommen nicht zuletzt manchmal auch überhöhte Rechnungslegungen.
Nicht selten sehen derart geschädigte Mandanten von einem Vorgehen gegen solche Verhaltensweisen ab, da sie davon ausgehen, dass „eine Krähe der anderen kein Auge aussticht“ und sie befürchten, weitere Kosten zu produzieren.

Tatsächlich können in vielen dieser Fälle Pflichtverletzungen nachgewiesen und so für die geschädigten Mandanten Schadensersatz erstritten werden. Daher sollten geschädigte Mandanten nicht zögern, die Mandatsbearbeitung und Gebührenabrechnung anwaltlich prüfen zu lassen.

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