openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Verjährungsbeginn und Verjährungsfrist der Anwaltshaftung

Bild: Verjährungsbeginn und Verjährungsfrist der Anwaltshaftung
Fachanwalt Mathias Nittel
Fachanwalt Mathias Nittel

(openPR) Auch ein Schadenersatzanspruch gegen den Anwalt unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung unterliegt der Verjährung.

Nach den einschlägigen Verjährungsvorschriften beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre und beginnt in dem Zeitpunkt, an dem der Mandant Kenntnis davon hat oder bei Anwendung der auch in eigenen Angelegenheiten gebotenen Sorgfalt haben müsste, dass der Anwalt bei der Mandatsbearbeitung einen Fehler gemacht hat.



- Versäumt es der Anwalt, vor dem Hintergrund einer drohenden Verjährung der Ansprüche seines Mandanten entsprechende Schritte einzuleiten, um die Verjährung zu hemmen (Klage, Mahnbescheid, Güteantrag etc.), beginnt die Verjährung der Schadenersatzansprüche an dem Tag zu laufen, der auf den Eintritt der Verjährung folgt. Der BGH (IX ZR 85/10) hat für einen Fall, in dem der Anwalt eine Forderung mit Ablauf des 31. Dezembers verjähren ließ, entschieden, dass der Schaden des Mandanten mit Beginn des darauf folgenden 01. Januar entsteht. Die dreijährige Verjährungsfrist des Schadensersatzanspruchs gegen den Rechtsanwalt beginnt mit dem Schluss dieses Jahres.

- Einen anderen Anknüpfungspunkt für den Beginn der Verjährung bildet der Tag, an dem der Mandant über eine für ihn nachteilige Gerichtsentscheidung informiert wird. Die dreijährige Verjährung beginnt dann mit dem Emde des auf die Information folgenden 31. Dezember zu laufen. Es kommt nicht darauf an, ob eine Änderung der Entscheidung in einem weiteren Rechtszug zugunsten des Mandanten erfolgen könnte. Daher beginnt die Verjährung in der Regel mit der klageabweisenden erstinstanzlichen Entscheidung.

Haben Sie Zweifel daran, ob Ihr Anwalt das ihm übertragene Mandat korrekt wahrgenommen hat? Befürchten Sie, dass ihm dabei Fehler unterlaufen sind? Dann empfiehlt es sich, frühzeitig eine zweite Meinung einzuholen, um keine Fristen oder erforderliche Maßnahmen zu versäumen.

Denn dieser und zahlreiche andere Anwaltsfehler haben zur Folge, dass dem Anleger Schadenersatzansprüche gegen seinen Anwalt zustehen können. Wenn der Rechtsanwalt einen Fehler macht, greift die Anwaltshaftung. Der Anwalt muss dem Mandanten Schadenersatz leisten. Für solche Fälle hat jeder Anwalt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Wir vertreten bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden, prüfen die bisherige Tätigkeit des Anwalts auf mögliche Fehler und setzen Schadenersatzansprüche durch, nötigenfalls auch vor Gericht.

Mehr Informationen zum Thema Anwaltshaftung finden Sie unter http://www.anwaltshaftung.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 778332
 141

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Verjährungsbeginn und Verjährungsfrist der Anwaltshaftung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Alno Anleihe - Schadenersatz gegen Ex-Vorstände
Alno Anleihe - Schadenersatz gegen Ex-Vorstände
Im Juli 2017 hat der Küchenhersteller Alno AG Insolvenz angemeldet. Bereits seit längerem bestand der Verdacht, dass das Unternehmen schon deutlich früher insolvenzreif war. Dieser Verdacht hat jetzt ein im Auftrag des Insolvenzverwalters erstelltes Wirtschaftsprüfergutachten bestätigt: Die Alno AG war bereits 2013 zahlungsunfähig. Seitdem wurde durch die früheren Vorstände die Insolvenz verschleppt. Anleihen hätten nicht zurückgezahlt werden können Nach dem Gutachten hätte die Alno AG also schon rund vier Jahre früher Insolvenz anmelden müs…
Bild: Anwaltshaftung: Anwaltspfusch beim DarlehenswiderrufBild: Anwaltshaftung: Anwaltspfusch beim Darlehenswiderruf
Anwaltshaftung: Anwaltspfusch beim Darlehenswiderruf
Anwalt führt aussichtslose Klage auf Kosten seiner Mandanten Auf rund 25.000 € beläuft sich mittlerweile der Schaden, den die Eheleute E. ihrem ehemaligen Anwalt zu verdanken haben. In einem Interview in der Lokalzeitung stellte er sich als Spezialist für den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen dar. Im Fall der Eheleute E. zeigte er wenig Expertise. Kreditverträge, bei denen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Fehler der Belehrung festzustellen waren, erklärte er für widerruflich, andere, bei denen ihm nicht einmal ein Vertrag mit …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Bearbeitungsgebühren - SH Rechtsanwälte zur Frage der drohenden VerjährungBild: Bearbeitungsgebühren - SH Rechtsanwälte zur Frage der drohenden Verjährung
Bearbeitungsgebühren - SH Rechtsanwälte zur Frage der drohenden Verjährung
… Bearbeitungsgebühr unwirksam ist, könnten auch Ansprüche aus Verträgen vor dem 01.01.2010 geltend gemacht werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Rechtsunkenntnis den Verjährungsbeginn ausnahmsweise hinausschieben kann. Dies gelte insbesondere dann, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht …
Bild: Countdown läuft für Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren: Verjährungsfrist endet am 31. Dezember 2014Bild: Countdown läuft für Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren: Verjährungsfrist endet am 31. Dezember 2014
Countdown läuft für Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren: Verjährungsfrist endet am 31. Dezember 2014
… "Der Erstattungsanspruch verjährt für Zahlungen der Bearbeitungsgebühr bis einschließlich 2011 zum 31. Dezember 2014. Wann und unter welchen Umständen eine den Verjährungsbeginn auslösende Zahlung angenommen werden kann, wird streitig behandelt. Teilweise wird eine Zahlung der Bearbeitungsgebühr mit der letzten bzw. den letzten beiden Darlehensraten …
BGH stärkt erneut Rechte von Bankkunden – Bearbeitungsgebühren können für längere Zeit zurückverlangt werden
BGH stärkt erneut Rechte von Bankkunden – Bearbeitungsgebühren können für längere Zeit zurückverlangt werden
… aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht, aber bei Bestehen einer unklaren Rechtslage kann die Rechtsunkenntnis des Gläubigers den Verjährungsbeginn hinausschieben. Das gilt erst recht, wenn der Durchsetzung des Anspruchs eine gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung entgegensteht. In einem solchen Fall fehlt es …
Ansprüche gegen Banken auf Rückforderung von Bearbeitungsentgelten verjähren Ende 2014
Ansprüche gegen Banken auf Rückforderung von Bearbeitungsentgelten verjähren Ende 2014
… der Regel, dass er aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht. Ausnahmsweise kann aber die Rechtsunkenntnis des Gläubigers den Verjährungsbeginn hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht in einem für die Klageerhebung ausreichenden Maße einzuschätzen …
BGH stärkt erneut Rechte von Bankkunden – Bearbeitungsgebühren können für längere Zeit zurückverlangt werden
BGH stärkt erneut Rechte von Bankkunden – Bearbeitungsgebühren können für längere Zeit zurückverlangt werden
… aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht, aber bei Bestehen einer unklaren Rechtslage kann die Rechtsunkenntnis des Gläubigers den Verjährungsbeginn hinausschieben. Das gilt erst recht, wenn der Durchsetzung des Anspruchs eine gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung entgegensteht. In einem solchen Fall fehlt es …
BGH widerspricht der Auszahlungsgebühr bei Bausparverträgen: Bausparer erhalten Geld zurück
BGH widerspricht der Auszahlungsgebühr bei Bausparverträgen: Bausparer erhalten Geld zurück
… der Darlehensgebühr. Darlehensgebühren, die im Jahre 2013 vereinnahmt wurden, verjähren mit Ablauf des 31.12.2016. Ausnahmsweise kann die Rechtsunkenntnis des Gläubigers den Verjährungsbeginn aber hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag. In …
Bild: Anwaltshaftung: falsche Angaben bei MahnbescheidBild: Anwaltshaftung: falsche Angaben bei Mahnbescheid
Anwaltshaftung: falsche Angaben bei Mahnbescheid
… Anleger, sich auf die Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheids zu berufen. Deshalb musste sich der klagende Anleger, nachdem die Verjährungsfrist ohne Zustellung des Mahnbescheids abgelaufen wäre, so behandeln lassen, als sei sein Anspruch verjährt. Anwaltshaftung Anwälte, die ihren Mandanten empfohlen haben, Schadenersatzansprüche wegen …
BGH stärkt erneut Rechte von Bankkunden – Bearbeitungsgebühren können für längere Zeit zurückverlangt werden
BGH stärkt erneut Rechte von Bankkunden – Bearbeitungsgebühren können für längere Zeit zurückverlangt werden
… aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht, aber bei Bestehen einer unklaren Rechtslage kann die Rechtsunkenntnis des Gläubigers den Verjährungsbeginn hinausschieben. Das gilt erst recht, wenn der Durchsetzung des Anspruchs eine gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung entgegensteht. In einem solchen Fall fehlt es …
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG - Anleger müssen auf Urteil weiter warten
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG - Anleger müssen auf Urteil weiter warten
… Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG auf Antrag des damaligen Vorstandes, Herrn Pierre Klusmeyer, Eigeninsolvenzantrag zum AG Leipzig stellte. „Stellt man auf den Verjährungsbeginn zum 31.12.2006 für die geltend zu machenden Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer ab, dann endet die Verjährung zum 31.12.2009“, so RAin …
Bild: Verjährung bei fehlerhafter Anlageberatung – hier: FristbeginnBild: Verjährung bei fehlerhafter Anlageberatung – hier: Fristbeginn
Verjährung bei fehlerhafter Anlageberatung – hier: Fristbeginn
Der Ende Februar 2013 vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall gibt Aufschluss über den Verjährungsbeginn bei Schadensersatzansprüchen bezüglich einer Aufklärungspflichtverletzung. Der Kläger zeichnete im Jahr 2003 nach vorheriger Beratung durch die beklagte Bank eine Fondsbeteiligung im Wert von 100.000 €. Dabei verschwieg die Beklagte den Erhalt einer …
Sie lesen gerade: Verjährungsbeginn und Verjährungsfrist der Anwaltshaftung