(openPR) Die von Anlegeranwälten mit Spannung erwartete Verhandlung vor dem OLG Dresden im Berufungsverfahren gegen den beklagten Wirtschaftsprüfer Wolfgang Weber hat noch zu keinem Ergebnis geführt. Der erkennende Senat beabsichtigt den das Wirtschaftsprüfergutachten erstellenden Wirtschaftsprüfer in einer weiteren mündlichen Verhandlung zu vernehmen.
„Der erkennende Senat hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, per Beschluss das im Auftrag der Staatsanwaltschaft Leipzig erstellte Wirtschaftsprüfergutachten zu verwerten und beabsichtigt den dieses Wirtschaftsprüfergutachten erstellenden Wirtschaftsprüfer in einem weiteren Termin zur mündlichen Verhandlung zu vernehmen“, so RAin Bettina Wittmann aus der Kanzlei Prof. Dr. Thieler & Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Passau, die als Klägervertreterin das beim OLG Dresden geführte Musterverfahren vertritt.
Wann mit einer Fortsetzung der mündlichen Verhandlung zu rechnen sein wird, steht derzeit noch nicht fest.
Allerdings stehen auch Verjährungsproblematiken im Raum.
Die Verjährungsfrist für Anleger der insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG beginnt mit Ablauf desjenigen Jahres, in dem die Anleger um die Wertlosigkeit ihrer gekauften bzw. umgetauschten Papiere in Kenntnis gesetzt wurden. Dies war im Jahr 2006 der Fall, als die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG auf Antrag des damaligen Vorstandes, Herrn Pierre Klusmeyer, Eigeninsolvenzantrag zum AG Leipzig stellte. „Stellt man auf den Verjährungsbeginn zum 31.12.2006 für die geltend zu machenden Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer ab, dann endet die Verjährung zum 31.12.2009“, so RAin Bettina Wittmann weiter.
Betroffenen Anlegern ist demgemäss anzuraten, sich schnellstmöglich mit einem auf das Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierenden Rechtsanwalts ins Benehmen zu setzen, um individuelle Möglichkeiten zu besprechen, inwieweit Schadensersatzansprüche gegen die jeweils verantwortlichen Wirtschaftsprüfer geltend zu machen sind.
Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler & Wittmann GmbH, Passau, bietet von jeher allen Anlegern an, gemeinsam mit weiteren Geschädigten eine sog. „Sammelklage“ zu erheben, deren Vorteil im minimierten Kostenrisiko liegt.
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